{"id":20145483,"updated":"2023-07-28T06:37:00Z","additionalIndexing":"52;1216","affairType":{"abbreviation":"Fra.","id":14,"name":"Fragestunde. Frage"},"author":{"councillor":{"code":2740,"gender":"m","id":4025,"name":"Büchel Roland Rino","officialDenomination":"Büchel Roland"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-11-24T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4916"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-12-01T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1416783600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1417388400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2740,"gender":"m","id":4025,"name":"Büchel Roland Rino","officialDenomination":"Büchel Roland"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"14.5483","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat ist sich der Problematik des Auftauchens von wenig scheuen Wölfen in Siedlungen und der Reaktion der Menschen darauf bewusst. Das UVEK prüft deshalb zurzeit, welche Massnahmen und Anpassungen des Rechtsrahmens nötig sind, um Situationen mit dreisten Wölfen adäquat zu begegnen.<\/p><p>Nach den Artikeln 15 und 17 unseres Strafgesetzbuches bleibt eine Person straflos, wenn sie in rechtfertigender Notwehr oder in rechtfertigendem Notstand handelt.<\/p><p>Notwehr ist die Abwehr eines unmittelbaren Angriffs. Die Abwehr des Angriffs eines Tieres fällt nur dann unter den Tatbestand der Notwehr, wenn der Angriff durch dessen Halter veranlasst wurde. Bei herrenlosen Tieren wie Wölfen kann die Bestimmung der Notwehr also nicht zur Anwendung kommen.<\/p><p>Ein Notstand liegt nur vor, wenn die Gefährdung von Leib und Leben durch den Wolf unmittelbar ist und nicht anders als durch einen Abschuss abgewendet werden kann.<\/p><p>Die Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstands wären im Ereignisfall gerichtlich zu prüfen. Sind diese nicht erfüllt, so kommen die Strafbestimmungen des eidgenössischen Jagdgesetzes zur Anwendung.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In den letzten Monaten ist es in bewohnten Gebieten zu verschiedenen Zwischenfällen mit dem Wolf gekommen. Besonders betroffen ist das Taminatal im Kanton St. Gallen. Mehrmals sind Wölfe z. B. durch das Dorf Vättis geschlichen. Dadurch fühlen sich Eltern und Kinder bedroht.<\/p><p>Ist der Abschuss eines Grossraubtiers in der Schweiz straflos, wenn:<\/p><p>a. rechtfertigende Notwehr (nach Massgabe von Art. 15 StGB) oder<\/p><p>b. rechtfertigender Notstand (nach Massgabe von Art. 17 StGB) gegeben ist?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Abschiessen von Grossraubtieren bei Notwehr oder Notstand"}],"title":"Abschiessen von Grossraubtieren bei Notwehr oder Notstand"}