﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20145606</id><updated>2025-11-14T07:37:54Z</updated><additionalIndexing>10;2811</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Fra.</abbreviation><id>14</id><name>Fragestunde. Frage</name></affairType><author><councillor><code>2372</code><gender>m</gender><id>307</id><name>Brunner Toni</name><officialDenomination>Brunner Toni</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-12-02T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4916</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2014-12-08T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-12-02T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2014-12-08T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2372</code><gender>m</gender><id>307</id><name>Brunner Toni</name><officialDenomination>Brunner Toni</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>14.5606</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Verabschiedung eines Verhandlungsmandatsentwurfes durch den Bundesrat am 8. Oktober 2014 ist die direkte Folge des neuen Artikels 197 der Bundesverfassung, wonach völkerrechtliche Verträge, die in Widerspruch zu Artikel 121a der Bundesverfassung stehen, innert drei Jahren neu zu verhandeln und anzupassen sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gemäss Mandatsentwurf zielen die Verhandlungen auf eine Anpassung des Personenfreizügigkeitsabkommens, damit die Schweiz einerseits die Einwanderung unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Interessen steuern bzw. einschränken und andererseits den bilateralen Weg beibehalten kann. Beiden Zielen kommt dieselbe Bedeutung zu, wie der Bundesrat anlässlich der Annahme der Initiative erklärt hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Wille zum Erhalt des bilateralen Weges leitet sich insbesondere aus Artikel 54 Absatz 2 der Bundesverfassung ab, der als aussenpolitische Ziele die "Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz und ... ihre Wohlfahrt" nennt. Nach Meinung des Bundesrates ist der bilaterale Weg die einzige Option zur gleichzeitigen Erreichung beider Ziele.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die vier betroffenen Parlamentskommissionen haben den Mandatsentwurf mehrheitlich einstimmig angenommen. Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates hat im Übrigen den Vorschlag abgelehnt, die Steuerung der Zuwanderung über den Erhalt des bilateralen Wegs zu stellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich noch nicht sagen, wie die Gespräche mit der EU ausgehen werden. Die Frage der Kündigung des Freizügigkeitsabkommens würde sich stellen, sofern mit der EU keine Lösung gefunden wird, um das Abkommen und die neuen Verfassungsbestimmungen in Einklang zu bringen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat schliesst keine Option aus und lässt sämtliche Szenarien offen. Er weist ferner auf die Aussagen des Initiativkomitees auf Seite 35 des Abstimmungsbüchleins hin, wonach die Initiative weder einen generellen Stopp der Zuwanderung will noch die Kündigung der bilateralen Abkommen verlangt. Sie gibt dem Bundesrat aber den Auftrag, mit der EU Nachverhandlungen über die Personenfreizügigkeit zu führen. Diesem Auftrag kommt der Bundesrat nach.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;- Welches der beiden im Verhandlungsmandat genannten Ziele gewichtet der Bundesrat höher, falls die EU kein Entgegenkommen bei der Anpassung bzw. Neuaushandlung der Personenfreizügigkeit zeigt: den in der Bundesverfassung explizit genannten Auftrag der Neuverhandlung und Anpassung der Personenfreizügigkeit (gemäss Art. 197 Abs. 11 der Bundesverfassung) oder die unscharfe und nicht direkt von der Verfassung abgeleitete "Sicherung des bilateralen Weges"?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Ist die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens eine Option?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Prioritäten im Verhandlungsmandat zur Anpassung der Personenfreizügigkeit</value></text></texts><title>Prioritäten im Verhandlungsmandat zur Anpassung der Personenfreizügigkeit</title></affair>