{"id":20145667,"updated":"2023-07-28T06:23:21Z","additionalIndexing":"1211;28;15","affairType":{"abbreviation":"Fra.","id":14,"name":"Fragestunde. Frage"},"author":{"councillor":{"code":2781,"gender":"f","id":4065,"name":"Umbricht Pieren Nadja","officialDenomination":"Umbricht Pieren"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-12-03T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4916"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-12-08T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1417561200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1417993200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2781,"gender":"f","id":4065,"name":"Umbricht Pieren Nadja","officialDenomination":"Umbricht Pieren"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"14.5667","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat am letzten Freitag die Eröffnung der Vernehmlassung zur Aktienrechtsrevision beschlossen. Der Vorentwurf beinhaltet insbesondere auch eine Regelung zur Vertretung der Geschlechter im Verwaltungsrat und in der Geschäftsleitung grösserer börsenkotierter Aktiengesellschaften. Es wird ein Richtwert vorgeschlagen, wonach beide Geschlechter zu mindestens 30 Prozent vertreten sein müssen. Sofern der Richtwert nicht erreicht wird, muss die Gesellschaft über die Gründe für die Untervertretung und über entsprechende Massnahmen Bericht erstatten (\"comply or explain\"). Eine Übergangsfrist von fünf Jahren ab Inkrafttreten wird vorgesehen.<\/p><p>Die Vernehmlassungsvorlage unterscheidet sich daher in wesentlichen Aspekten von der parlamentarischen Initiative 12.469, die vor einem Jahr im Nationalrat beraten wurde. Diese schlug nämlich eine Geschlechterquote von 40 Prozent vor und sah als Sanktion den Entzug der Börsenzulassung der Gesellschaft vor. Zudem forderte sie eine sehr kurze Übergangsfrist bis längstens 2017. Schon unter diesem Gesichtspunkt kann von einer Missachtung des Entscheides des Parlamentes nicht die Rede sein. Vielmehr stellt der Bundesrat heute eine alternative Lösung zur Debatte, die weniger weit geht und keinem seiner bisherigen Entscheide widerspricht.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Am 28. November 2014 sprach sich der Bundesrat im Rahmen der Aktienrechtsrevision dafür aus, dass künftig für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen wichtiger börsenkotierter Gesellschaften eine Frauenquote von 30 Prozent gelten solle. In der Wintersession 2013 hat sich der Nationalrat mit 123 zu 55 Stimmen klar gegen die Einführung einer solchen Quote ausgesprochen. Ebenso wurde eine Quote für bundesnahe Betriebe mit 111 zu 67 Stimmen abgelehnt.<\/p><p>Warum missachtet der Bundesrat diesen Entscheid des Parlamentes?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Aktienrecht. Einführung einer Frauenquote"}],"title":"Aktienrecht. Einführung einer Frauenquote"}