{"id":20150301,"updated":"2026-05-20T02:12:41Z","additionalIndexing":"09;08;04","affairType":{"abbreviation":"Kt. 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Der auf alarmierende Weise zunehmende Kriminaltourismus sowie die illegale Migration gefährden die grundsätzlich nach wie vor zufriedenstellende Sicherheitslage in unserem Land und beeinflussen das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Neben den Sicherheitsorganen in den Kantonen kommt dem Grenzwachtkorps (GWK) eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung des Kriminaltourismus sowie der illegalen Migration und somit bei der Gewährleistung der Sicherheit in der Schweiz zu.<\/p><p>Es ist erfreulich, dass die Bundesversammlung in den vergangenen Jahren bereits eine bescheidene Aufstockung des Grenzwachtkorps bewilligt hat und dass weitere Aufstockungen offenbar geplant sind. 2012 beschlossen der Bundesrat und das Parlament die Aufstockung des Grenzwachtkorps um 24 zusätzliche Stellen, die Region Genf erhielt 10 neue Grenzwächter, die Region Tessin 6, die Region Nordwestschweiz 4 und der Bereich \"Technik und Sonderaufgaben\" 4. Wie dem Geschäftsbericht des Bundesrates für das Jahr 2013 zu entnehmen ist, entfallen (mindestens) 35 Stellen auf neue Aufgaben, welche infolge der technischen Veränderungen, ausgelöst durch Schengen\/Dublin, notwendig wurden.<\/p><p>Entscheidend ist aber, dass neue Stellen zur Verfügung stehen, die für die bisherigen Kernaufgaben des Grenzwachtkorps - und dazu ist die Unterstützung der Polizeiorgane bei der Bekämpfung des Kriminaltourismus und der illegalen Migration ohne Weiteres zu zählen - eingesetzt werden können. Seit 2000 besteht eine Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Grenzwachtkorps über die gegenseitige Zusammenarbeit. Diese bewährt sich sehr gut: Die Kooperation zwischen der Polizei und dem Grenzwachtkorps wird gegenseitig als sehr wirkungsvoll und professionell wahrgenommen. Gleichzeitig wird betont, dass dieses Potenzial bei grösserem Personalbestand noch weitaus stärker genutzt werden könnte.<\/p><p>Die regionale Schwerpunktsetzung des GWK darf nicht so erfolgen, dass einzelne Regionen zu Lasten der anderen langfristig bevorzugt werden, wie dies momentan die Verschiebung von Ressourcen in die Regionen Tessin und Genf verursacht. Hier ist auch die Antwort des Bundesrates auf die Motion Reimann Lukas 13.3623 unbefriedigend, indem die Zuteilung an das Tessin und an Genf die anderen Regionen zwar von der Abkommandierung in diese Regionen befreit, sie selbst aber keine zusätzlichen personellen Ressourcen erhalten. Bei der Zuteilung der Ressourcen müssen die geografischen Gegebenheiten (Erschliessung für den motorisierten Verkehr, Länge der \"grünen Grenze\" ohne natürliche Hindernisse wie Flüsse, Seen oder hohe Gebirge) der betreffenden Regionen massgeblich berücksichtigt werden.<\/p><p>Es kommt nicht von ungefähr, dass exakt Regionen mit einem sehr hohen Anteil an \"grüner Grenze\" besonders stark vom Kriminaltourismus heimgesucht werden und dessen Auswirkungen zu spüren bekommen. Zu diesen Regionen mit einem sehr hohen Anteil an durchlässiger Grenze gehört im Speziellen die Region Nordwestschweiz, welche zugleich auch schweizweit die höchsten Zahlen an Grenzübertritten (240 000 Ein- und Ausreisen aus Deutschland und aus Frankreich pro Tag) verzeichnet. Trotzdem wurde unsere Region bei der Zuteilung der neuen Stellen des Grenzwachtkorps bisher nicht adäquat berücksichtigt.<\/p><p>Im Kampf für die Sicherheit und gegen den Kriminaltourismus ist neben anderen Regionen auch die Region Nordwestschweiz dringend auf die verstärkte Unterstützung und die Zusammenarbeit mit dem Grenzwachtkorps angewiesen. Wir ersuchen die Bundesbehörden, ein deutliches Zeichen für die Sicherheit zu setzen und das Grenzwachtkorps signifikant aufzustocken. Die Personalressourcen sind so zu verteilen, dass alle Regionen unter Berücksichtigung ihrer Sicherheitssituation und ihrer Sicherheitsbedürfnisse vom Grenzwachtkorps genügend Unterstützung bei der grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung und bei der Verhinderung der illegalen Migration erhalten. Auf diese Weise kann das Grenzwachtkorps die effektivste Wirkung für die Sicherheit in der gesamten Schweiz entfalten.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Basel-Landschaft folgende Standesinitiative ein:<\/p><p>Die Bundesbehörden werden dringend ersucht, das Grenzwachtkorps an allen Standorten personell so auszustatten, dass es seine Aufgaben nach Massgabe der jeweils bestehenden Sicherheitssituation in guter Qualität und entsprechend den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung wahrnehmen kann.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Zusätzliche Aufstockung des Grenzwachtkorps und angemessene Verteilung der Ressourcen auf die Regionen"}],"title":"Zusätzliche Aufstockung des Grenzwachtkorps und angemessene Verteilung der Ressourcen auf die Regionen"}