{"id":20150412,"updated":"2025-11-14T08:28:42Z","additionalIndexing":"04;34","affairType":{"abbreviation":"Pa. 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Juli 2014 hatte das Bundesgericht eine Beschwerde gegen die Ausdehnung der elektronischen Stimmabgabe auf die Gesamtheit der Wähler bei einer kantonalen Abstimmung in Genf abgewiesen. Das Bundesgericht führte im Wesentlichen aus, dass eine Beschwerde gegen ein Stimmabgabeverfahren nur zulässig sei, wenn dargelegt würde, inwieweit sich bestimmte Schwachstellen im System konkret auf eine bestimmte Abstimmung ausgewirkt hätten, auch wenn sich die Beschwerde gegen die angewandten Verfahren als solche richte und nicht gegen das Abstimmungsergebnis selbst. Der Tatsachenvortrag, dass eine Schwachstelle existierte und dass diese in nicht nachweisbarer Weise genutzt werden könne, sei nicht ausreichend. Das Gericht ist der Auffassung, dass Argumente dieser Art auf politischer Ebene behandelt werden müssten. Folglich gibt es in der Praxis keinen Rechtsschutz gegen die Eigenheiten eines elektronischen Stimmabgabesystems. Insofern weicht das Bundesgericht von der Rechtsprechung der Gerichte anderer Rechtsordnungen ab.<\/p><p>Dieser Ansatz scheint unvereinbar mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (SR 0.103.2). Der Pakt sieht vor, dass jeder, der in seinen anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, das Recht hat, eine wirksame Beschwerde einzulegen. Besagte Rechte schliessen die Möglichkeit ein, bei echten, wiederkehrenden, allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen, bei denen die freie Äusserung des Wählerwillens gewährleistet ist, zu wählen.<\/p><p>Das Bundesgericht schafft mit diesem Urteil eine Situation, die eine externe Kontrolle der Umsetzung der auf die Durchführung von Abstimmungen und Wahlen zielenden gesetzlichen Bestimmungen durch die Exekutivgewalt ausschliesst. Das heisst, dass es seitdem nicht möglich ist, den Rechtsweg gegen die Anwendung solcher Vorschriften in Wahl- und Abstimmungsverfahren zu beschreiten.<\/p><p>Diese Situation ist offensichtlich gefährlich; es ist daher angebracht, das Gesetz zu ändern, um eine abstrakte Beschwerde gegen Stimmabgabeverfahren zuzulassen. Eine unrichtige oder das Ergebnis verfälschende elektronische Stimmabgabe muss von der Judikative überprüft werden können, auch wenn das Abstimmungsergebnis oder das Abstimmungsverfahren gesetzeswidrig nur verfälscht und nicht im Ergebnis geändert wird. Das heisst, es muss sichergestellt sein, dass ein von der Exekutivgewalt unabhängiges Organ befugt ist, über eine Beschwerde gegen die Umsetzungsmodalitäten zu entscheiden und eine konkrete Vorabentscheidung über solche Wahl- und Abstimmungsverfahren durch die Exekutive herbeizuführen. Die Umsetzung elektronischer Stimmabgabesysteme muss auch ausserhalb - insbesondere vor - einer bestimmten laufenden Wahl oder Abstimmung beurteilt werden können.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:<\/p><p>Artikel 8a - elektronische Stimmabgabe - des Bundesgesetzes über politische Rechte (BPR) wird wie folgt ergänzt:<\/p><p>Art. 8a<\/p><p>...<\/p><p>Abs. 2bis<\/p><p>Die Kantone sehen unabhängige und unparteiische Gremien vor, die über Beschwerden befinden, welche die Vereinbarkeit der Systeme elektronischer Stimmabgabe mit den anwendbaren Bestimmungen des geltenden Rechts zum Gegenstand haben. Eine Beschwerde gegen Modalitäten elektronischer Stimmabgabesysteme wird unabhängig von einer bestimmten Abstimmung oder Wahl zugelassen. Die Beschwerde ans Bundesgericht kann gegen alle letztinstanzlichen Entscheidungen auf kantonaler Ebene eingelegt werden.<\/p><p>Abs. 2ter<\/p><p>Die Bestimmungen gelten auch für kantonale und kommunale Abstimmungen und Wahlen.<\/p><p>...<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Zulassung einer rechtlichen Prüfung der Modalitäten der elektronischen Stimmabgabe"}],"title":"Zulassung einer rechtlichen Prüfung der Modalitäten der elektronischen Stimmabgabe"}