{"id":20150472,"updated":"2024-04-10T17:48:19Z","additionalIndexing":"15;1211","affairType":{"abbreviation":"Pa. 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Januar 2008 nicht nur in der finanziellen Entlastung der KMU, sondern auch in der Ermöglichung des sogenannten \"embedded audit\" bei KMU bzw. der Mitwirkung der Revisionsstelle bei der Buchführung. Damit wollte der Gesetzgeber den KMU bewusst die Möglichkeit verschaffen, von einer einzigen Anlaufstelle sowohl in Sachen Buchführung als auch in Sachen Revision fachlich unterstützt zu werden (Dienstleistungen \"aus einer Hand\"). Das Konzept des \"embedded audit\" (Art. 729 Abs. 2 OR) weicht vom Grundsatz der absoluten Unabhängigkeit der Revisionsstelle, der bei der ordentlichen Revision gilt (Art. 728 OR), ab. <\/p><p>Ein Vergleich zeigt, dass der Gesetzgeber mit der eingeschränkten Revision ein einmaliges Instrument geschaffen hat, das zur Erhöhung der Qualität der Rechnungslegung beitragen sollte, ohne die KMU mit überhöhten Anforderungen (insbesondere bezüglich Unabhängigkeit, Prüfungsumfang und -intensität sowie Fachpraxis der Revisionsstelle) zu belasten. Seit dem Inkrafttreten dieser revisionsrechtlichen Bestimmungen neigt die Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) vermehrt dazu, die eingeschränkte Revision - im Widerspruch zur soeben beschriebenen gesetzgeberischen Absicht - den strengeren Vorschriften der ordentlichen Revision zu unterwerfen. Auch in Bezug auf die Spezialprüfungen findet eine systemwidrige Angleichung der eingeschränkten Revision an die ordentliche Revision statt.<\/p><p>Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich die rechtsanwendenden Behörden über den ursprünglichen Willen des Gesetzgebers zunehmend hinwegsetzen, was sich direkt und stark zu Ungunsten der KMU auswirkt. Die Kosten für die KMU steigen dementsprechend massiv, und von bürokratischer Entlastung und Erleichterung kann keine Rede mehr sein. Grundsätzlich ist es aus volkswirtschaftlichen Gründen sinnvoll, wenn sich eine möglichst grosse Zahl der KMU der Revisionspflicht, wenn auch einer eingeschränkten, unterzieht. Während es bei den Publikumsgesellschaften primär um die Interessenwahrung der Eigentümer bzw. der Kapitalgeber geht, stehen bei der eingeschränkten Revision die Interessen der unabhängigen Berichterstattung gegenüber Familienangehörigen oder Dritten im Vordergrund.<\/p><p>Aufgrund der vorgenannten Entwicklungen ist es zwingend notwendig, die nötige Klarheit zu schaffen, um im Interesse der schweizerischen Wirtschaft sowie der schweizerischen KMU den ursprünglichen gesetzgeberischen Willen in unmissverständlicher Art und Weise umzusetzen. Deshalb sind die Bestimmungen des Obligationenrechts entsprechend zu ändern und zu präzisieren.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: <\/p><p>Die Artikel 729, 729a, 729b, 729c, 730c und 755 OR sind wie folgt abzuändern:<\/p><p>Art. 729<\/p><p>IV. Eingeschränkte Revision (Review)<\/p><p>1. Unabhängigkeit der Revisionsstelle<\/p><p>Neu: Abs. 2<\/p><p>Die Anforderungen an die Unabhängigkeit der Revisionsstelle sind dem Ziel einer umfassenden Begleitung der Gesellschaft durch die Revisionsstelle anzupassen. Mit der Unabhängigkeit vereinbar sind insbesondere:<\/p><p>1. eine unbedeutende direkte oder indirekte Beteiligung am Aktienkapital oder eine nicht wesentliche Forderung oder Schuld gegenüber der Gesellschaft;<\/p><p>2. eine enge Beziehung des leitenden Prüfers zu einem Mitglied des Verwaltungsrates, zu einer anderen Person mit Entscheidfunktion oder zu einem bedeutenden Aktionär, sofern die Beziehung nicht auf eine offensichtliche Befangenheit hindeutet;<\/p><p>3. das Mitwirken bei der Buchführung und das Erbringen anderer Dienstleistungen für die zu prüfende Gesellschaft. Sofern das Risiko der Überprüfung eigener Arbeiten entsteht, muss durch geeignete organisatorische und personelle Massnahmen pro Gesellschaft eine verlässliche Prüfung sichergestellt werden;<\/p><p>4. die Übernahme eines Auftrags, sofern der Honoraranteil weniger als ein Drittel des Gesamtumsatzes der Revisionsstelle beträgt.<\/p><p>Neu: Abs. 3<\/p><p>Die übrigen Bestimmungen zur Unabhängigkeit der Revisionsstelle in der ordentlichen Revision bleiben vorbehalten.<\/p><p>Art. 729a<\/p><p>2. Aufgaben der Revisionsstelle<\/p><p>a. Gegenstand und Umfang der Prüfung<\/p><p>Neu: Abs. 4<\/p><p>Die in Gegenstand und Umfang beschränkte Prüfung der Revisionsstelle gilt ebenfalls für die übrigen gesetzlichen Pflichtprüfungen.<\/p><p>Art. 729b<\/p><p>b. Revisionsbericht<\/p><p>Neu: Abs. 1 Ziff. 5<\/p><p>eine Empfehlung, ob die Jahresrechnung mit oder ohne Einschränkung zu genehmigen oder zurückzuweisen ist.<\/p><p>Art. 729c<\/p><p>c. Anzeigepflicht<\/p><p>Ergibt sich aus der von der Gesellschaft präsentierten Jahresrechnung oder der Befragung (neu), dass die Gesellschaft offensichtlich überschuldet ist und unterlässt der Verwaltungsrat die Anzeige, so benachrichtigt die Revisionsstelle das Gericht.<\/p><p>Art. 730c<\/p><p>4. Dokumentation und Aufbewahrung<\/p><p>Abs. 1<\/p><p>Die Revisionsstelle muss sämtliche Revisionsdienstleistungen dokumentieren und Revisionsberichte sowie alle wesentlichen Unterlagen mindestens während zehn Jahren aufbewahren. Elektronische Daten müssen während der gleichen Zeitperiode wieder lesbar gemacht werden können. <\/p><p>Neu: Bei der eingeschränkten Prüfung kann die Dokumentation angemessen reduziert werden.<\/p><p>Art. 755<\/p><p>IV. Revisionshaftung<\/p><p>Abs. 1<\/p><p>Alle mit der Prüfung der Jahres- und Konzernrechnung, der Gründung, der Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung befassten Personen sind sowohl der Gesellschaft als auch den einzelnen Aktionären und Gesellschaftsgläubigern für den Schaden verantwortlich, den sie durch absichtliche oder fahrlässige Verletzung ihrer Pflichten verursachen.<\/p><p>Neu: Bei der eingeschränkten Prüfung wird die Verantwortung für den Schaden angemessen reduziert.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"KMU-taugliche Lösung sichern. Eingeschränkte Revision zum Schutz unserer KMU verwesentlichen"}],"title":"KMU-taugliche Lösung sichern. Eingeschränkte Revision zum Schutz unserer KMU verwesentlichen"}