﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20151003</id><updated>2025-06-24T22:23:29Z</updated><additionalIndexing>52;2841;66</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2621</code><gender>m</gender><id>1108</id><name>Parmelin Guy</name><officialDenomination>Parmelin</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-03-04T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4917</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-04-22T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-03-04T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2015-04-22T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2621</code><gender>m</gender><id>1108</id><name>Parmelin Guy</name><officialDenomination>Parmelin</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.1003</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das Umweltschutzgesetz hat zum Zweck, die Bevölkerung vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu schützen. Für hörbaren Lärm konkretisiert die Lärmschutz-Verordnung diesen Schutz durch Beurteilungsmethoden und Grenzwerte. Hörbarer Schall liegt im Bereich von 20 bis 20 000 Hertz, wobei man im Bereich von 20 bis etwa 90 Hertz von tieffrequentem Schall spricht. Schall mit Frequenzen über 20 000 Hertz bezeichnet man als Ultraschall, und unter 20 Hertz spricht man von Infraschall.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Lärmschutz-Verordnung regelt nicht den Schutz gegen Infra- und Ultraschall, weil diese nicht über das Gehör wahrgenommen werden und deshalb andere Beurteilungsmethoden zur Anwendung kommen müssen. Störungen durch Infra- oder Ultraschall können direkt aufgrund der Schutzkriterien des Umweltschutzgesetzes beurteilt werden. Dabei sind insbesondere die Wahrnehmbarkeit, der Zeitpunkt des Auftretens, die Häufigkeit sowie der Charakter der Ereignisse zu berücksichtigen. Aufgrund des Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Erfahrung gehen die Experten heute davon aus, dass im Allgemeinen keine schädlichen oder lästigen Immissionen durch Infra- oder Ultraschall zu erwarten sind, wenn die Lärmimmissionen im hörbaren Bereich die massgebenden Grenzwerte einhalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In den letzten Jahren beklagten sich Bürgerinnen und Bürger verschiedentlich über tieffrequente Geräusche sowie Störungen durch Infra- und Ultraschall. Die Ursachen für die Klagen konnten nicht in jedem Fall eindeutig festgestellt werden. Die Problematik wird aber oft mit neuen Technologien wie Hausinstallationen, Einrichtungen der Telekommunikation oder der Energieerzeugung in Zusammenhang gebracht. Mit zunehmendem Einsatz dieser Technologien sowie der Siedlungsverdichtung ist deshalb auch mit einer Zunahme entsprechender Störungen zu rechnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die zuständigen Behörden verfolgen die Entwicklung in diesem Bereich im Inland und im Ausland. Sie werden, falls sich die Notwendigkeit abzeichnet, eine entsprechende Regelung zum Schutz der Bevölkerung vor Infra- und Ultraschall vorschlagen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Es gehört zu den Aufgaben des Bundes, geeignete Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung unseres Landes vor Belastungen - beispielsweise Luftverunreinigung, Verschlechterung der Wasserqualität, Lärm - zu erlassen und umzusetzen. Im Zusammenhang mit Lärm haben diverse Studien aus den letzten Jahren aufgezeigt, dass zahlreiche neue Risiken bestehen, die möglicherweise unterschätzt werden, weil sie bisher nicht ausreichend dokumentiert worden sind. Anlass zur Beunruhigung bereitet beispielsweise Infraschall, der potenziell sehr gesundheitsschädigend ist und insbesondere für in der Nähe von Windparks ansässige Personen ein Risiko darstellt. Aufgrund der technologischen Entwicklungen wurden die neuen Anlagen in den vergangenen Jahren vergrössert, um die Stromproduktion und somit die Rentabilität zu steigern. Andere Länder haben aus diesem Grund vorsorglich den vorgeschriebenen Mindestabstand zwischen Windkraftwerken der neuen Generation und den nächstgelegenen Wohnhäusern vergrössert. Es ist bekannt, dass im Rahmen der Energiewende auch die Schweiz diesen Weg einschlagen will. Widerstand gibt es vor allem im Zusammenhang mit dem Landschaftsschutz, aber auch, weil die in der Nähe von Windkraftanlagen ansässige Bevölkerung unter gesundheitlichen Problemen leidet, die teilweise auf Infraschall zurückgeführt werden können. Es gibt hier eindeutig eine Lücke, die schnell geschlossen werden muss.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich stelle daher dem Bundesrat die folgende Frage:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Bundesgesetz über den Umweltschutz besagt in Artikel 7 Absatz 4, dass Infra- und Ultraschall dem Lärm gleichgestellt sind; müssten dementsprechend nicht auch die Lärmschutz-Verordnung und alle ähnlichen Texte angepasst werden, um in Zukunft diese Belastungen im Lichte der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Lärm und Gesundheit. Ist die Gesetzgebung noch zeitgemäss?</value></text></texts><title>Lärm und Gesundheit. Ist die Gesetzgebung noch zeitgemäss?</title></affair>