{"id":20151015,"updated":"2025-06-24T22:11:13Z","additionalIndexing":"15;2446","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2757,"gender":"m","id":4051,"name":"de Courten Thomas","officialDenomination":"de Courten"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-03-18T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4917"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-05-08T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1426633200000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1431036000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2757,"gender":"m","id":4051,"name":"de Courten Thomas","officialDenomination":"de Courten"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"15.1015","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Bei der Grenzverzollung erfolgt die Zollveranlagung der Waren direkt bei der Grenzzollstelle. Dabei sind Schaltergänge unvermeidlich. Diese bedingen heute noch ein Abstellen der Fahrzeuge beim Grenzübergang.<\/p><p>Um die Grenzzollstellen zu entlasten, bietet die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) das vereinfachte Verfahren für Versand und Empfang (ZVE-Verfahren) an. Der zugelassene Empfänger ist berechtigt, bei der Grenzzollstelle die Transitspur von 05.00 Uhr bis 22.00 Uhr zu benutzen und die ausländischen Waren direkt seinem Domizil zuzuführen; dies, sofern für die mitgeführten Waren ein im Zollausland erstelltes Transitverfahren besteht. Die Verzollung findet anschliessend am Domizil des zugelassenen Empfängers statt. Ein zugelassener Versender kann für die auszuführenden Waren ebenfalls bereits an seinem Domizil eine Ausfuhrzollanmeldung einreichen und ein internationales Transitverfahren eröffnen. Die Zollveranlagung erfolgt im Zollinland. Das ZVE-Verfahren ist folglich ein Zollveranlagungsprozess im Inland. Eine Adaption auf die Grenzzollstellen ist deshalb nicht möglich. Das ZVE-Verfahren steht aber selbstverständlich auch allen Firmen in Grenznähe offen.<\/p><p>Eine weitere Entlastung der Grenzzollstellen erfolgt mit dem Libero-System, das jedoch nichts weiter mit dem ZVE-Verfahren zu tun hat. Bei diesem System wird die Zollanmeldung vor dem Verbringen der Waren über die Grenze vorgenommen. Sofern bestimmte, in einer Vereinbarung festgelegte Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Grenzübertritt ebenfalls auf der Transitspur von 05.00 Uhr bis 22.00 Uhr erfolgen. Der Chauffeur muss lediglich die im Voraus eingereichte Zollanmeldung mit dem Selektionsresultat \"frei\" der Abfuhrkontrolle bei der Zollstelle vorweisen. Ein Schaltergang ist nur notwendig, wenn eine Zollkontrolle stattfindet. Das Libero-System setzt gewisse Infrastrukturen wie z. B. eine Transitspur mit Hochkabine voraus. Da diese nicht überall vorhanden sind, kann das Libero-System nicht bei allen Grenzzollstellen angewendet werden.<\/p><p>Im Rahmen des Projektes Zollveranlagungsprozesse (ZVP) wurde in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ein elektronisches Laufzettelverfahren für die Grenzzollstellen skizziert. Angestrebt wird dabei u. a., den Verzollungsprozess weiter zu beschleunigen und die Zollanmeldung unabhängig von der benutzten Grenzzollstelle einreichen zu können.<\/p><p>Die EZV ist zurzeit daran, im Rahmen der Studien \"Redesign Fracht\" und \"Geschäftsprinzipien, IT-Architektur und Roadmap EZV\" die Grundlagen für die zukünftige Ausgestaltung der Anwendungslandschaft zu erstellen. Anschliessend sollen die detaillierte Planung sowie die Umsetzung des elektronischen Laufzettels gemeinsam mit den betroffenen Kreisen weiter vorangetrieben werden. Im Rahmen dieser Studien wird die EZV gemeinsam mit den betroffenen Kreisen die Verfahren an der Grenze neu beurteilen und je nach Bedarf anpassen. Die EZV ist bestrebt, die Verfahren so zu gestalten, dass ein Abstellen der Fahrzeuge beim Grenzübergang (so weit wie möglich) nicht nötig ist.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob die Abfertigungsverfahren für zugelassene Empfänger\/Versender (ZEV) im Zollverfahren weiter gestrafft werden können? Die Abfertigungsverfahren an den Grenzübergängen werden durch Schaltergänge verzögert. Eine Ausweitung der ZEV-Verfahren an die Grenzzollstellen würde die Abfertigungsprozesse beschleunigen und weniger Stau verursachen. Bereits sind ähnliche Verfahren an einigen Grenzzollstellen im Raum Basel umgesetzt (Stichwort: Libero) und funktionieren. Eine Umsetzung kann somit sofort, ohne Anpassung von Rechtsgrundlagen und ohne Investitionen umgesetzt werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Abbau von Regulierungskosten. Abfertigungsverfahren für zugelassene Empfänger und Versender ausweiten"}],"title":"Abbau von Regulierungskosten. Abfertigungsverfahren für zugelassene Empfänger und Versender ausweiten"}