﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20151018</id><updated>2025-06-24T22:13:17Z</updated><additionalIndexing>15</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2757</code><gender>m</gender><id>4051</id><name>de Courten Thomas</name><officialDenomination>de Courten</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-03-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4917</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-05-08T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-03-18T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2015-05-08T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2757</code><gender>m</gender><id>4051</id><name>de Courten Thomas</name><officialDenomination>de Courten</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.1018</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das Zollgesetz überbindet der anmeldepflichtigen Person die volle Verantwortung für die eingereichte Zollanmeldung und stellt hohe Anforderungen an ihre Sorgfaltspflicht; namentlich wird von ihr eine vollständige und richtige Zollanmeldung der Ware verlangt (Prinzip der Selbstanmeldung). Mit der Annahme durch die Zollstelle wird die Zollanmeldung für die anmeldepflichtige Person verbindlich und ist grundsätzlich unabänderlich. Wird dieser Grundsatz starr angewendet, kann dies zu Härtefällen führen. Um "Arbeitsfehler" auf unkomplizierte Weise und ohne die förmlichen Anforderungen des Verwaltungsverfahrensrechts korrigieren zu können, wurde Artikel 34 des Zollgesetzes geschaffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Sind die Voraussetzungen von Artikel 34 des Zollgesetzes vollumfänglich und zweifelsfrei erfüllt, heisst die Zollstelle den Berichtigungsantrag gut und akzeptiert die korrigierte Zollanmeldung. Sind die Voraussetzungen von Artikel 34 des Zollgesetzes indessen nicht erfüllt, darf die Zollstelle aufgrund der geltenden Gesetzesbestimmungen das Begehren nicht beurteilen. In einem solchen Fall müsste die Zollstelle den Berichtigungsantrag nach Artikel 34 des Zollgesetzes ablehnen und die Gesuchstellerin auf den Beschwerdeweg verweisen. Aus Gründen der Effizienz und im Sinne einer Dienstleistung an der Gesuchstellerin überweist die Zollstelle solche Begehren direkt an die zuständige Zollkreisdirektion. Diese beurteilt dann das Anliegen im Beschwerdeverfahren. Es handelt sich somit um eine pragmatische Verfahrensvereinfachung auch zum Vorteil der Wirtschaftsbeteiligten.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob die einfache Berichtigung von Zollanmeldungen nach Artikel 34 Absatz 3 des Zollgesetzes konsequenter umgesetzt werden kann? Obwohl die formellen Voraussetzungen nach Artikel 34 des Zollgesetzes für eine einfache Berichtigung der Zollanmeldungen durch den Zollanmeldepflichtigen gegeben sind, werden solche Korrekturen vom Zoll regelmässig auf den Beschwerdeweg verwiesen. Die Zollstellen wären von Amtes wegen zuständig und berechtigt, allfällige weitere Abklärungen im Zusammenhang mit nachträglichen Korrekturen zu treffen. Sie unterlassen diese Pflicht und leiten die Korrekturanträge direkt an die Zollkreisdirektionen zur Bearbeitung im Rahmen eines kostenpflichtigen Beschwerdeverfahrens weiter.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dies führt sowohl aufseiten der Verwaltung zu erheblichem Mehraufwand und beim Zollanmelder zu kostenpflichtigen Einsprachen und massivem Zeitverzug. Der Rückstau an Beschwerdeverfahren bei den Kreisdirektionen ist beträchtlich. Eine Praxisänderung könnte sofort, ohne Anpassung von Rechtsgrundlagen und ohne Investitionen umgesetzt werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Abbau von Regulierungskosten. Einfache Berichtigung der Zollanmeldung gemäss Artikel 34 Absatz 3 des Zollgesetzes</value></text></texts><title>Abbau von Regulierungskosten. Einfache Berichtigung der Zollanmeldung gemäss Artikel 34 Absatz 3 des Zollgesetzes</title></affair>