﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20151020</id><updated>2025-06-24T22:09:32Z</updated><additionalIndexing>28;2841</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>3033</code><gender>f</gender><id>4129</id><name>Herzog Verena</name><officialDenomination>Herzog Verena</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-03-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4917</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-05-27T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-03-19T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2015-05-27T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3033</code><gender>f</gender><id>4129</id><name>Herzog Verena</name><officialDenomination>Herzog Verena</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.1020</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1./2. Die Auswertung der Schweizerischen Gesundheitsbefragung von 2012 zeigt, dass 9,5 Prozent der Schweizer Wohnbevölkerung Schlaf-, Beruhigungsmittel oder Antidepressiva nehmen. Diese Medikamente zählen zu den Psychopharmaka, und deren Konsum nimmt mit höherer psychischer Belastung zu. Im Bericht des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) zur psychischen Gesundheit wird auf Ergebnisse von Studien zur Behandlungs- und Verschreibungspraxis hingewiesen, die zeigen, dass Patientinnen und Patienten im höheren Alter überdurchschnittlich oft mit Psychopharmaka behandelt werden (Psychische Gesundheit in der Schweiz; Monitoring, Obsan 2012). Die Depression ist bei den meist multimorbiden älteren Patientinnen und Patienten die häufigste psychiatrische Erkrankung. Diese Multimorbidität führt zudem oft zu einer gleichzeitigen Verabreichung mehrerer Medikamente (Polypharmazie).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Ergebnisse der vom Bundesamt für Statistik (BFS) unternommenen Befragung zur Gesundheit von betagten Personen in Alters- und Pflegeheimen (EBGI 2008-2009; BFS 2012) weisen darauf hin, dass Behandlungen wegen psychischer Probleme bei Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern mit 21,8 Prozent deutlich häufiger sind als bei der Bevölkerung, die zu Hause lebt (5,3 Prozent). Rund ein Drittel (32,1 Prozent) der Heimbewohnerinnen und -bewohner hatten in den 7 Tagen vor der Befragung ein Antidepressivum und 1 von 7 Personen (13,6 Prozent) ein starkes Schmerzmittel (z. B. Morphinpflaster, Tramadol) erhalten. Dem Bundesrat liegen aber keine evidenzbasierten Daten vor, die belegen würden, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen ohne ihr Wissen und Einwilligung mit Psychopharmaka oder/und opioidhaltigen Schmerzmitteln behandelt würden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat anerkennt, dass die Verschreibungspraxis bei Medikamenten wichtig ist für die Versorgungsqualität und Patientensicherheit. Deren Verbesserung ist ein Ziel der bundesrätlichen Prioritätensetzung in der Gesundheitspolitik (Gesundheit 2020). Die Einführung und die aktive Förderung des elektronischen Patientendossiers werden die Behandlungsprozesse unterstützen, indem u. a. Fehler in der Medikation verhindert werden. Diese Massnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgungsqualität, Transparenz und Patientensicherheit.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass die Aufsicht über die Umsetzung des Betäubungsmittelgesetzes einschliesslich der Verschreibungspraxis durch die Ärzteschaft den Kantonen obliegt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3.-5. Dem Bundesrat stehen keine Daten zur Verfügung, anhand derer er die jährliche Abgabemengen von Morphinpflastern und -tropfen und/oder Psychopharmaka in Alters- und Pflegeheimen überwachen könnte. Morphinpflaster und -tropfen sind von Swissmedic zugelassene Arzneimittel und brauchen demzufolge keine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Diese Medikamente unterstehen jedoch dem Betäubungsmittelgesetz. Für eine Verschreibung ist ein Betäubungsmittelrezept erforderlich. Da die Verrechnung der in Alters- und Pflegeheimen verabreichten Medikamente von den Kantonen unterschiedlich gehandhabt wird, lassen die Abrechnungsdaten der Krankenversicherer keine verallgemeinernden Rückschlüsse auf die Abgabemengen zu. Dies trifft auch auf die dem BAG zur Verfügung stehenden Gesamt-Umsatzzahlen zu Morphintropfen, Morphintabletten oder anderen opioidhaltigen Schmerzmitteln (z. B. Fentanyl enthaltende Pflaster) zu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Der Bundesrat hat auf den 1. Januar 2013 das neue Erwachsenenschutzrecht (AS 2011 725; BBI 2006 7001) in Kraft gesetzt. Dieses stärkt das Selbstbestimmungsrecht und somit das Recht auf autonome Entscheide von Patientinnen und Patienten. Die Patientenverfügung ist das Mittel, dieses Recht einzufordern. Eine handlungsfähige Person kann in einer Patientenverfügung festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmt oder welcher Person sie im Fall einer Urteilsunfähigkeit die Entscheidungsbefugnis überträgt. Die Patientenverfügung ist für Ärzte, Pflegende und Angehörige rechtsverbindlich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Rahmen der Umsetzung der gesundheitspolitischen Strategie Gesundheit 2020 möchte der Bundesrat u. a. das Wohlergehen aller Patientinnen und Patienten verbessern, indem ihre Rechte (beispielsweise Selbstbestimmungsrecht, Beschwerderecht) stärker berücksichtigt werden. Zur Unterstützung dieses Anliegens wurden auf parlamentarischer Ebene entsprechende Postulate angenommen (Postulate Kessler 12.3100, Gilli 12.3124 und Steiert 12.3207). Den Bericht in deren Erfüllung wird der Bundesrat voraussichtlich im Sommer 2015 verabschieden und veröffentlichen. Der Bundesrat erachtet die in der Frage angesprochene Vorgehensweise zur "Patientenaufklärung und -dokumentation", welche von der FMH und der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP) veröffentlicht wurde, für unterstützungswert. Die Leitlinie zur Kommunikation im medizinischen Alltag der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften kann ebenfalls hierzu dienen (SAMW, 2013). Die Wahl des genauen Vorgehens ist aber letztlich den einzelnen behandelnden medizinischen Fachpersonen und Institutionen freigestellt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Aus gut informierten Quellen sind mir Fälle von älteren Menschen bekanntgeworden, welche in Alters- oder Pflegeheimen ohne ihr Wissen und ohne ihre Einwilligung mit Psychopharmaka oder/und mit Morphinpflastern oder Morphintropfen behandelt wurden. Dabei handelt es sich nicht etwa um Menschen mit unerträglichen Schmerzen, sondern um Menschen mit leichten Altersbeschwerden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Sind solche Behandlungsmethoden in Alters- und Pflegeheimen dem Bundesrat bekannt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche Massnahmen kann er unternehmen, um solche Missbräuche zu unterbinden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Hat er Kenntnis von den jährlichen Abgabemengen von Morphinpflastern/Morphintropfen/Psychopharmaka in Alters- und Pflegeheimen in den Jahren 2000 bis 2015?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Braucht es für diese Medikamente Bewilligungen vom Bundesamt für Gesundheit?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Hat der Bundesrat Kenntnis von den Kosten, die solche Behandlungen mit sich bringen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Im März 2014 (2. März 2014) wurde von der FMH und der SGPP (Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie) die neue Vorgehensweise zur "Patientenaufklärung und -dokumentation" veröffentlicht, welche nun schrittweise in Spitälern und bei Ärzten eingeführt wird. Gibt es Möglichkeiten, die neue Vorgehensweise auch auf die Behandlung von Patienten in Pflegeheimen auszuweiten?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Missbrauch von Psychopharmaka in Alters- und Pflegeheimen</value></text></texts><title>Missbrauch von Psychopharmaka in Alters- und Pflegeheimen</title></affair>