{"id":20151021,"updated":"2025-06-24T22:09:10Z","additionalIndexing":"2846","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2790,"gender":"m","id":4086,"name":"Buttet Yannick","officialDenomination":"Buttet"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-03-19T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4917"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-05-08T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1426719600000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1431036000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2790,"gender":"m","id":4086,"name":"Buttet Yannick","officialDenomination":"Buttet"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"}],"shortId":"15.1021","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/2. Nach Artikel 17b Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe (MinVG; SR 725.116.2) stützt sich der Bund bei der Vergabe von Beiträgen an Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen auf die Agglomerationsdefinition des Bundesamtes für Statistik (BFS). Der Bundesrat ist sich bewusst, dass mit der Umstellung auf eine neue Agglomerationsdefinition Anpassungen in Bezug auf die Agglomerationspolitik des Bundes notwendig sind.<\/p><p>Die vom Bundesrat mit seiner Botschaft vom 18. Februar 2015 zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF-Botschaft) beantragte Änderung des MinVG sieht vor, dass die Vorgabe aufgehoben wird, sich bei der Prüfung der Zugehörigkeit einer Gemeinde zu einer Agglomeration im Rahmen der Agglomerationsprogramme strikt an die Agglomerationsdefinition des BFS zu halten. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation wird einen Vorschlag ausarbeiten, wie sich die Agglomerationspolitik des Bundes in Zukunft an der Agglomerationsdefinition orientieren wird. Das Bundesamt für Raumentwicklung wird dazu im Sommer 2015 eine Arbeitsgruppe einsetzen, in welcher die Kantone und Agglomerationen vertreten sein werden.<\/p><p>Für die derzeit in Ausarbeitung befindliche dritte Generation der Agglomerationsprogramme gelten dieselben Agglomerationsperimeter wie für die vorherigen Generationen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat im Dezember 2014 die Definition der Agglomerationen und anderer Räume mit städtischem Charakter nach 14 Jahren aktualisiert. In diesem Rahmen wurden die Kriterien verändert. Die Ergebnisse erstaunen nur wenig: Die Räume mit städtischem Charakter sind grösser geworden, die grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung lebt und\/oder arbeitet in solchen Räumen. Im Detail allerdings gibt es doch einige erstaunliche Resultate: So gibt es z. B. die Definition der Kerngemeinden ausserhalb der Agglomeration neben derjenigen der Agglomerationskerngemeinden.<\/p><p>Nicht nur die Definition, sondern auch deren Anwendung insbesondere im Rahmen des Agglomerationsprogramms und der damit verbundenen Projekte ist für die Kantone, Regionen und Gemeinden von grosser Bedeutung. Dieses Programm hat in kurzer Zeit sowohl in Bezug auf die interkommunale, die interkantonale und die internationale Zusammenarbeit als auch in Bezug auf die koordinierte und nachhaltige Siedlungs- und Verkehrsentwicklung zu sehr positiven Ergebnissen geführt. Der Bund finanziert dieses Programm mit. Dank dieser Unterstützung konnten die Agglomerationen wichtige Verkehrsinfrastrukturen für die Bevölkerung und für die Wirtschaft innerhalb und ausserhalb der Agglomeration realisieren.<\/p><p>Heute leben 75 Prozent der Bevölkerung in Räumen mit städtischem Charakter, gar 80 Prozent arbeiten dort. Für diese Räume ist es deshalb von zentraler Bedeutung, dass sie längerfristig auf eine angemessene Unterstützung des Bundes zählen können, damit sie im Hinblick auf eine wettbewerbsfähige Schweiz und auf hohe Lebensqualität künftig die Siedlungsentwicklung nach innen und nachhaltige Verkehrssysteme vorantreiben können.<\/p><p>Die Gemeinden, die im Rahmen des Agglomerationsprogramms Bundesunterstützung für Projekte erhalten können, sind in Anhang 4 der Mineralölsteuerverordnung (MinöVV) aufgeführt. Dieser Anhang stützt sich auf statistische Daten aus dem Jahr 2000.<\/p><p>1. Könnte es sein, dass gewisse Gemeinden nicht in den Genuss einer allfälligen Unterstützung des Bundes kommen, weil die Definition, auf die sich der Anhang stützt, 15-jährig und damit nicht mehr aktuell ist? Ist der Bundesrat bereit, die Datengrundlage zu aktualisieren? Wie will er den Vorschlägen zur Aktualisierung des Agglomerationsperimeters bei der Prüfung der Agglomerationsprojekte der dritten Generation Rechnung tragen?<\/p><p>2. Werden die Agglomerationen bei einer Aktualisierung von Anhang 4 MinöVV beigezogen, angesichts der Tatsache, dass die neue Definition der Räume mit städtischem Charakter des BFS nicht eins zu eins übernommen werden kann?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Für eine sinnvolle Definition des Agglomerationsperimeters"}],"title":"Für eine sinnvolle Definition des Agglomerationsperimeters"}