{"id":20151052,"updated":"2025-06-24T22:24:43Z","additionalIndexing":"2836;2841","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2527,"gender":"m","id":504,"name":"Rossini Stéphane","officialDenomination":"Rossini"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-06-18T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4919"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-08-26T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1434578400000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1440540000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2527,"gender":"m","id":504,"name":"Rossini Stéphane","officialDenomination":"Rossini"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"15.1052","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Invalidenversicherung (IV) übernimmt die Kosten für Hilfsmittel, soweit diese die Erwerbsfähigkeit der versicherten Person oder ihre Selbstständigkeit verbessern. Es besteht nur Anspruch auf Hilfsmittel in einfacher, zweckmässiger und wirtschaftlicher Ausführung (Art. 2 Abs. 4 der Verordnung des EDI über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung, HVI; SR 831.232.51).<\/p><p>Die Kriterien für die Kostenübernahme werden von den IV-Stellen in jedem Einzelfall, unabhängig vom Prothesentyp, mit der Unterstützung der regionalärztlichen Dienste und für technische Fragen mit der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft Hilfsmittelberatung für Behinderte und Betagte angewandt. Die persönliche Situation der versicherten Person wird eingehend abgeklärt, um die für sie geeignetste Lösung zu finden. Einbezogen werden dabei insbesondere ihr physischer und psychischer Zustand, ihr Mobilitätsgrad, ihr Wille, ihre Sicherheit sowie ihre beruflichen und privaten Aktivitäten.<\/p><p>2. Die Einhaltung der Kriterien der Einfachheit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit verpflichtet die Versicherung zur Übernahme der angemessensten Leistung zum besten Preis. Das Kriterium der Wirtschaftlichkeit ist jedoch nicht allein ausschlaggebend. Die versicherte Person hat Anspruch auf die Kostenübernahme von teuren Geräten, sofern sie aufgrund ihrer Invalidität für die Fortbewegung darauf angewiesen ist (Art. 21 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung; SR 831.20). Die Hilfsmittel werden zudem laufend verbessert, und es gibt keine Hilfsmittel älterer Generation, da diese nicht mehr auf dem Markt sind. Die Prothese C-Leg aus den Neunzigerjahren beispielsweise wurde mehrfach angepasst und ist heute technisch auf dem neuesten Stand.<\/p><p>3. Das Kriterium der Wirtschaftlichkeit entspricht dem bei der Leistungsübernahme durch die Sozialversicherungen geltenden Grundsatz der Angemessenheit. Alle Versicherten sollen gleich behandelt werden, ohne Berücksichtigung der besonderen wirtschaftlichen Situation einer Person. Ist die versicherte Person der Ansicht, dass ihr die von der IV angebotene Lösung nicht entspricht, und wählt sie ein teureres Modell, dann trägt sie die Zusatzkosten selber (Art. 2 Abs. 4 HVI).<\/p><p>4. Der Preis für die Prothesen und deren Anpassung wird zwischen den Sozialversicherungen (Unfallversicherung, SR 832.20; Invalidenversicherung; Militärversicherung, SR 833.1) und dem Schweizer Verband der Orthopädie-Techniker festgelegt. Derzeit wird ein neuer Vertrag ausgehandelt, der 2016 in Kraft treten wird. In diesem Rahmen können Hersteller und Händler, die eine Übernahme der Kosten ihrer Prothese durch eine der drei Sozialversicherungen beantragen wollen, ihr Produkt (Beschreibung, neutrale Effizienzstudie, Preis) der Tarifkommission vorstellen, welche über die Kostenübernahme befinden wird. Dies schafft eine gewisse Konkurrenz, was sich positiv auf die Preise auswirkt. Zu einer Tarifsenkung kommt es ferner, wenn die Patente für bestimmte Produkte ablaufen. Der Preis der Prothese C-Leg der Firma Ottobock beispielsweise ist um rund 20 Prozent gesunken, seit deren Patentschutz abgelaufen ist und ähnliche Produkte auf den Markt gekommen sind. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es nicht möglich, die Einsparungen zu beziffern, die auf diesem Weg erzielt werden könnten.<\/p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit der aktuellen Situation gewährleistet ist, dass die Versicherten angemessene, moderne Prothesen zum besten Preis erhalten, und dass keine besonderen Massnahmen erforderlich sind. Er teilt ferner die Meinung des Interpellanten, dass die Versicherung von den Einnahmen durch die Abwertung des Euro profitieren sollte. Er geht davon aus, dass die Verwaltung dieses Ziel bei den laufenden Verhandlungen erreichen wird.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In der Schweiz leben mehrere Tausend Prothesenträgerinnen und -träger. Prothesen sind stark von technologischen Entwicklungen abhängig; dies wirkt sich auf die Kosten und auch auf die Vergütungen für die Versicherten aus. Aus dem Zusammenhang zwischen dieser Entwicklung und der Finanzierung dieser Hilfsmittel durch die Sozialversicherungen ergeben sich zuweilen Probleme.<\/p><p>Beispielsweise ist festzustellen, dass in den meisten Fällen die IV und die Suva die Kosten einer mikroprozessorgesteuerten Prothese nicht übernehmen, während die Versicherten in anderen europäischen Ländern darauf Anspruch haben. In den seltenen Fällen, in denen eine mikroprozessorgesteuerte Prothese vergütet wurde, handelte es sich um einen Prothesentyp aus den späten Neunzigerjahren, der dem heutigen Stand der Technik nicht mehr entspricht. Hinzu kommt das Problem, dass der Importeur der deutschen Prothesen C-Leg und Genium, die Firma Ottobock, die Preise für ihre Prothesen trotz Euroschwäche nicht senken will. Und das BSV will offenbar nicht einschreiten.<\/p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wie und gestützt auf welche Grundlage begründet das BSV seine sehr restriktive Haltung bei der Definition der Prothesentypen, die vergütet werden? Stützt es sich in seiner Haltung auf wissenschaftliche Analysen und Evaluationen, insbesondere was den qualitativen Mehrwert der gegenwärtig nicht vergüteten Prothesen für deren Trägerinnen und Träger betrifft?<\/p><p>2. Wenn das Kriterium der Kosten (d. h. der günstigsten Prothesen) zuvorderst steht, besteht dann nicht die Gefahr, dass Versicherte benachteiligt werden, indem ihnen veraltete Hilfsmittel aufgezwungen werden?<\/p><p>3. Bewirkt man dadurch nicht eine Ungleichbehandlung der Versicherten, da die Höhe ihres Einkommens die Qualität der Leistungen (d. h. die Wahl der Prothese) bestimmt?<\/p><p>4. Wäre es nicht angezeigt, bei den Importeuren sämtlicher Hilfsmittel einzuschreiten, damit deren Preise der Entwicklung des Eurokurses angepasst werden? Welche Einsparungen könnten sich daraus ergeben?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Invalidenversicherung. Mikroprozessorgesteuerte Prothesen"}],"title":"Invalidenversicherung. Mikroprozessorgesteuerte Prothesen"}