﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20151059</id><updated>2025-06-24T22:23:28Z</updated><additionalIndexing>09;34</additionalIndexing><affairType><abbreviation>DA</abbreviation><id>19</id><name>Dringliche Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2370</code><gender>m</gender><id>305</id><name>Berberat Didier</name><officialDenomination>Berberat</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2015-09-10T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4920</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-09-18T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-09-10T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2015-09-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs><relatedAffair><id>20153809</id><priorityCode>S</priorityCode><shortId>15.3809</shortId></relatedAffair></relatedAffairs><roles><role><councillor><code>2370</code><gender>m</gender><id>305</id><name>Berberat Didier</name><officialDenomination>Berberat</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.1059</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat ist über die finanziellen Folgen des Cyberangriffs informiert, soweit diese bezifferbar sind. Bisher belaufen sich die Gesamtkosten auf mehrere Millionen Euro. Darin enthalten sind die Kosten für die Wiederherstellung und die Sicherung des Informatiknetzwerkes, für Massnahmen zur Verhinderung von Angriffen und zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der technischen Mittel angesichts solcher Risiken sowie für die Sensibilisierung des gesamten Personals für neue Anwendungen im Bereich Informatiksicherheit. Allerdings ist die Untersuchung der französischen Agentur für Informatiksicherheit (Anssi) noch nicht abgeschlossen. Gemäss ihren bisherigen Schlussfolgerungen, insbesondere was die von TV5 Monde zu ergreifenden Massnahmen gegen solche Angriffe angeht, könnten die Kosten noch höher ausfallen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Es ist vorgesehen, noch vor Ende Jahr in Brüssel ein Treffen hochrangiger Beamter von TV5 Monde unter belgischem Vorsitz durchzuführen, an dem auch Regierungsvertreterinnen und -vertreter der fünf Geldgeber (Frankreich, Kanada, Quebec, Föderation Wallonien-Brüssel und Schweiz) teilnehmen werden. An diesem Treffen wird die ausserbudgetäre Finanzierung der infolge des Angriffs entstandenen Kosten diskutiert. Bis dahin kann sich der Bundesrat nicht zu dieser Frage äussern. Die Mitfinanzierung von TV5 Monde wird von der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) wahrgenommen. Der Bund beteiligt sich gestützt auf die Leistungsvereinbarung 2013-2016 zwischen dem Bund und der SRG betreffend das publizistische Angebot für das Ausland (LV Bund-SRG) mit 50 Prozent an den effektiven Kosten der SRG, maximal jedoch im Rahmen der in der LV Bund-SRG definierten Kostendächer. Vor einer allfälligen Mitfinanzierung durch den Bund wäre somit zu klären, in welchem Umfang TV5 Monde die entstandenen Kosten selber finanzieren kann und inwiefern die SRG ihren Anteil an den verbleibenden Kosten innerhalb ihrer Beiträge an TV5 Monde kompensieren kann. Erst in dritter Priorität käme eine Erhöhung des Bundesbeitrags infrage. Dazu müssten die Bedingungen für einen Nachtragskredit (insbesondere seine Dringlichkeit) erfüllt sein, und in der LV Bund-SRG müsste das Kostendach erhöht werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat ist bereit, unter Berücksichtigung der obengenannten Rahmenbedingungen sämtliche Finanzierungsmöglichkeiten für die 2015 nach der Attacke getroffenen sowie für die für 2016 und die darauffolgenden Jahre vorgesehenen wiederkehrenden Massnahmen zu untersuchen. Er wird dies beim Abschluss der neuen, sich derzeit in Ausarbeitung befindlichen LV Bund-SRG 2017-2020 gemäss Artikel 28 RTVG soweit wie möglich berücksichtigen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;TV5 Monde hat am 8. April 2015 kurz vor 21 Uhr einen Cyberangriff erlebt, der aus mehreren koordinierten Attacken bestand, die sich zerstörerisch auf das interne IT-System auswirkten und die Websites und die sozialen Medien infiltrierten. Das ganze Informationssystem wurde dadurch stark beschädigt. Dieser Angriff hat den Sendebetrieb der Fernsehsendergruppe TV5 Monde vollständig zum Erliegen gebracht (schwarzer Bildschirm auf zwölf Sendern) und zudem zu einem teilweisen Verlust der Kontrolle über die Senderwebsite und die sozialen Netzwerke geführt. Gegen 5 Uhr früh konnten alle Sender ein und dasselbe Programm ausstrahlen. Gegen 10 Uhr kehrte jeder Sender zu seinem eigenen Programm zurück. Gegen 18 Uhr flimmerten die Eigenproduktionen der Gruppe wieder über die Bildschirme. Gleichzeitig übernahmen die einzelnen Teams wieder die Kontrolle über die Websites und die sozialen Medien. Bis heute leiden sie jedoch unter den Folgen, denn die üblicherweise automatischen Abläufe müssen nun von Hand ausgeführt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Französische Agentur für Informatiksicherheit (Anssi) hat TV5 Monde in den Stunden nach dem Angriff unterstützt. Sie hat am Tag nach dem Angriff ein Technikerteam vor Ort geschickt, das dort bis Mitte Mai arbeitete. Auch gegenwärtig arbeiten Teams dieser Agentur mit Teams von TV5 Monde eng zusammen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Angesichts der Schwächen, die sich bei der Hackerattacke zeigten, ist es in keiner Weise ausgeschlossen, dass TV5 Monde wieder Opfer einer solchen Attacke wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Deshalb sah sich der französischsprachige Sender, dessen Partnerin die Schweiz ist, gezwungen, notfallmässig zusätzliche und unerlässliche Sicherheitsmassnahmen im Informatik- und im Personalbereich zu ergreifen. Deren Kosten belaufen sich im Jahr 2015 schätzungsweise auf 4,3 Millionen Euro, im Jahr 2016 auf 3,4 Millionen und in den Jahren 2017 und 2018 auf je 2,4 Millionen Euro.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Angesichts der wirtschaftlichen Gesamtlage und der Kostenstruktur von TV5 Monde kann diese Sendergruppe diese unvorhergesehenen und unfreiwilligen Zusatzkosten nicht allein tragen, ohne dass sie ihre Tätigkeit, ihr Sendernetz, ihre Produktion und ihre Anschaffungen erheblich einschränkt. Eine solche Einschränkung hätte zudem zusätzliche Kosten (Konventionalstrafen, Gerichtsfälle) und Einnahmeneinbussen (Werbung und Verbreitung) zur Folge.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dass während mehrerer Wochen auf der Website keine Videos und anschliessend während mehrerer Monate solche Videos nur in schlechter Qualität veröffentlicht werden konnten, schmälert die Einnahmen von 2015 in erheblichem Mass. Und es wird für diese Sendergruppe ausserordentlich schwierig, wenn nicht gar unmöglich in Zukunft, wenn die Website wieder normal funktioniert, zur gehabten Besucherzahl zurückzufinden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;TV5 Monde hat einen dringlichen Hilferuf an ihre Partnerländer gerichtet. Zu den Partnerländern gehört auch die Schweiz, die dank dieser Sendergruppe ausgezeichnete internationale Sichtbarkeit geniesst. Eine ausserordentliche Finanzhilfe unseres Landes für die Jahre 2015 und 2016 ist dringend. Man kann damit nicht bis zum nächsten Jahr zuwarten, denn ohne Finanzhilfe können verschiedene Länder nicht mehr durch TV5 Monde abgedeckt werden. Die Finanzhilfe wäre proportional zum Anteil der Schweiz an der ordentlichen Finanzierung zu bemessen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Man muss jetzt nicht über die Zusatzkosten diskutieren, die in den Jahren 2017 und 2018 anfallen. Diesen Zusatzkosten wird die neue Leistungsvereinbarung, die 2017 in Kraft treten wird, Rechnung tragen müssen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Deshalb frage ich den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Sind ihm die finanziellen Folgen dieses Cyberangriffs bekannt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wenn dies, wie wir glauben, der Fall ist, ist er bereit, sich noch dieses Jahr gemeinsam mit den anderen Partnerländern an den ausserordentlichen Kosten der dringenden Massnahmen im Verhältnis zu seinem üblichen Beitrag an diese Sendergruppe zu beteiligen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist er auch bereit, sich an den ausserordentlichen Aufwendungen für die Massnahmen, die 2016 getroffen werden, zu beteiligen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Dringende Finanzhilfe des Bundes infolge des Cyberangriffs auf TV5 Monde</value></text></texts><title>Dringende Finanzhilfe des Bundes infolge des Cyberangriffs auf TV5 Monde</title></affair>