﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20153021</id><updated>2023-07-28T06:05:49Z</updated><additionalIndexing>24</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>3045</code><gender>f</gender><id>4143</id><name>Ruiz Rebecca Ana</name><officialDenomination>Ruiz Rebecca</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-03-02T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4917</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-06-19T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-04-15T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-03-02T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-06-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3045</code><gender>f</gender><id>4143</id><name>Ruiz Rebecca Ana</name><officialDenomination>Ruiz Rebecca</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.3021</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat verfügt über keine Übersicht über die Bankgebühren in der Schweiz.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2./4. Die Banken und ihre Kundinnen und Kunden sind im Rahmen des Privatrechts frei, für Bankdienstleistungen eine Entschädigung zu vereinbaren. Anders als im Verwaltungsrecht kommt im Privatrecht das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip nicht zur Anwendung (vgl. hierzu auch die Antwort des Bundesrates zur Interpellation Wermuth 12.3416, "Gebühren bei Bargeldbezug an Fremdbancomaten"). Nach dem Preisüberwachungsgesetz kann der Preisüberwacher aber eingreifen, wenn er feststellt, dass mangels eines wirksamen Wettbewerbs auf dem Markt missbräuchliche Preise gefordert werden. In diesem Rahmen konnte festgestellt werden, dass bei den Gebühren und Entschädigungen für Bankdienstleistungen massgebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Instituten bestehen und der Wettbewerb somit im Allgemeinen gut funktioniert (vgl. auch "Newsletter" 5/12 des Preisüberwachers vom 30. August 2012 zu Bankkontogebühren für Auslandschweizer).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5./6. Den Banken steht es frei zu entscheiden, mit wem sie Bankgeschäfte tätigen wollen. Eine Pflicht zur Aufnahme vertraglicher Beziehungen würde der verfassungsrechtlichen Wirtschaftsfreiheit widersprechen. Die Grundversorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs wird aber gestützt auf das Postgesetz durch die Postfinance gewährleistet. Zur Grundversorgung gehört insbesondere das Eröffnen und Führen eines Zahlungsverkehrskontos für natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung in der Schweiz (vgl. Art. 2 Abs. 2 und Art. 43 der Postverordnung). Die Postverordnung enthält in Artikel 47 Vorgaben zur Preisgestaltung für diese Dienstleistungen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Für die tatsächlich zu bezahlenden Preise für die Kontoeröffnung, -führung und -schliessung besteht bereits heute eine Bekanntgabepflicht (Art. 16 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und Art. 10 Abs. 1 Bst. r der Preisbekanntgabeverordnung). Die meisten Banken wie insbesondere auch die Postfinance geben ihre Gebühren im Internet bekannt. Dort veröffentlichen zudem diverse Vergleichsforen die Gebühren der wichtigsten Banken.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Banken unseres Landes verfolgen im Bereich der Verwaltungs-, Bearbeitungs- und Zahlungsgebühren sehr disparate (und wenig transparente) Politiken. Sie profitieren davon, dass Angestellte für die Überweisung ihres Lohnes ein Bank- oder Postkonto besitzen müssen. Die Kundinnen und Kunden hingegen bemerken oft erst am Ende des Jahres anhand der Jahresabrechnung, welche Gebühren die Bank erhoben hat. Sie können also nicht gratis über das verdiente Geld verfügen. Schlimmer noch: Die Tarife benachteiligen oft Menschen mit einem kleinen Einkommen durch höhere Gebühren. Auch muss man nach der Einführung einer Gebühr für jede Bareinzahlung am Schalter mittlerweile fast zwingend ein Bankkonto besitzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Hat der Bundesrat die Gesamtübersicht über die in der Schweiz erhobenen Bankgebühren?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Hält der Bundesrat diese Gebühren für verhältnismässig? Welche gesetzliche Basis liegt ihnen zugrunde?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Verfügt der Bundesrat über Mittel, um sicherzustellen, dass es in diesem Sektor keine Kartellabsprache gibt, mit der die Existenz oder das Erscheinen gebührenfreier Konten verhindert werden soll?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Sollte nach Ansicht des Bundesrates nicht sichergestellt werden, dass die Gebühren für ein Konto nach dem Prinzip der strikten Kostendeckung erhoben werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Ist der Bundesrat aus denselben Gründen nicht auch der Meinung, dass ein Konto eine unentbehrliche Dienstleistung ist und die Gesetzgebung es allen Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen sollte, ein kostenloses Konto zu besitzen, wie dies nach dem Entscheid des Europäischen Parlamentes im April 2014 auch in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union der Fall ist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Was hält der Bundesrat andernfalls von einer Verpflichtung der Banken, Kundinnen und Kunden in finanziellen Schwierigkeiten die Bankdienstleistungen zu einem reduzierten Preis anzubieten, wie dies auch in anderen Ländern wie Frankreich der Fall ist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Würde der Bundesrat die Schaffung einer unabhängigen Website unterstützen, auf der die Zinssätze und die Bankgebühren verglichen werden, um der Bevölkerung einen transparenten und einfachen Vergleich der angebotenen Tarife zu ermöglichen, sodass sie deren Entwicklung nachverfolgen können, entsprechend dem Entscheid des EU-Parlamentes vom April 2014?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Transparente und auch für kleine Einkommen zumutbare Bankgebühren</value></text></texts><title>Transparente und auch für kleine Einkommen zumutbare Bankgebühren</title></affair>