﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20153028</id><updated>2023-07-28T06:06:55Z</updated><additionalIndexing>15;24</additionalIndexing><affairType><abbreviation>D.Ip.</abbreviation><id>9</id><name>Dringliche Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-03-04T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4917</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-03-18T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-03-13T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-03-04T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-03-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2584</code><gender>m</gender><id>1135</id><name>Amstutz Adrian</name><officialDenomination>Amstutz</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>15.3028</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Um die durch die hohe Bewertung des Frankens entstehende kurzfristigen Nachteile für die Exportwirtschaft auszugleichen, existieren - abgesehen von geldpolitischen Massnahmen zur Beeinflussung des Wechselkurses - kaum rasche und zielführende Massnahmen. Der Bundesrat erachtet es daher als umso wichtiger, den hiesigen Unternehmen weiterhin gute Rahmenbedingungen zu bieten und diese wo nötig zielgerichtet zu verbessern. Dies erlaubt den Schweizer Unternehmen, ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu steigern. Anstrengungen, welche die Produktionskosten von Unternehmen reduzieren und Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen sicherstellen, stehen dabei im Vordergrund. Dazu gehören aber auch die beschleunigte Erschliessung ausländischer Märkte sowie der Erhalt und die Weiterentwicklung des Zugangs zum EU-Binnenmarkt und damit der Erhalt des bilateralen Wegs mit der EU. Der Bundesrat wird sich anlässlich der für den 19. März 2015 geplanten aktualisierten Konjunkturprognose der Expertengruppe des Bundes umfassend über die Wirtschaftsaussichten informieren lassen und den Handlungsbedarf laufend prüfen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Fragen zu den Ziffern 3 und 4 beantwortet der Bundesrat wie folgt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Die notwendigen Arbeiten zur Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung werden konsequent durchgeführt. So hat der Bundesrat am 11. Februar 2015 den Vernehmlassungsentwurf zur Revision des Ausländergesetzes und das Mandat für Verhandlungen mit der EU über das Abkommen zur Personenfreizügigkeit verabschiedet und ergänzende Massnahmen zu einer besseren Ausschöpfung des inländischen Potenzials an Arbeitskräften beschlossen. Das in Artikel 121a der Bundesverfassung vorgesehene Zulassungssystem führt zu einem erheblichen Ausbau der ausländerrechtlichen Regulierungen und damit auch der Bürokratie. Damit verbunden sind zusätzliche finanzielle und personelle Mehrbelastungen sowohl bei der Schweizer Wirtschaft als auch bei den Vollzugsbehörden der Kantone und des Bundes. Der Bundesrat teilt deshalb die Einschätzung der Interpellanten nicht, wonach die Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung eine deregulierende oder kostensenkende Wirkung haben könnte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Es bestehen heute weder eine "Lohnpolizei" noch Quotenregelungen, auf die der Bundesrat mit rascher Wirksamkeit verzichten könnte. Es sind aber Vorlagen in Ausarbeitung, welche den in der Abstimmung vom 14. Juni 1981 durch Volk und Stände angenommenen Auftrag an den Gesetzgeber umsetzen sollen, für die "rechtliche und tatsächliche Gleichstellung" von Mann und Frau "vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit" zu sorgen und den Anspruch "auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit" zu gewährleisten (Art. 8 Abs. 3 der Bundesverfassung). Der Bundesrat hat am 22. Oktober 2014 beschlossen, zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung zusätzliche staatliche Massnahmen zu ergreifen. Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass diese Massnahmen verhältnismässig sind und die zusätzliche administrative Belastung für die Unternehmen gering bleibt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. Die CO2-Abgabe auf Brennstoffe ist eine Lenkungsabgabe, deren Einnahmen überwiegend an die Bevölkerung (pro Kopf) und die Wirtschaft (pro Lohnfranken) zurückverteilt werden. Unternehmen, deren Wettbewerbsfähigkeit durch die CO2-Abgabe beeinträchtigt wird, können sich davon befreien lassen. Eine Sistierung der CO2-Abgabe würde daher die Kosten der Unternehmen insgesamt nicht zwingend senken. Hingegen würde dem Gebäudeprogramm, dem ein Drittel der Erträge aus der CO2-Abgabe - maximal 300 Millionen Franken pro Jahr - zugeführt werden, Mittel entzogen. Das würde einerseits die kantonalen Budgets belasten, weil sie vom Bund weniger Globalbeiträge erhielten, und andererseits müsste das Gebäudeprogramm für ein Jahr gestoppt werden. Beides würde das inländische Gewerbe beeinträchtigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;d. Der Bundesrat lehnt eine Reduktion der Mehrwertsteuer für Gastgewerbe und Hotellerie ab.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bundesrat und Parlament haben die Volksinitiative "Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!", welche weitgehend mit der Forderung von Ziffer 2d der vorliegenden Interpellation übereinstimmt, Volk und Ständen zur Ablehnung empfohlen. In der Abstimmung vom 28. September 2014 haben 71,5 Prozent der Abstimmenden und alle Stände die Initiative abgelehnt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat erachtet es unverändert als sachlich nicht gerechtfertigt, die gastgewerblichen Leistungen dem reduzierten Steuersatz von 2,5 Prozent zu unterstellen. Eine Besteuerung zum reduzierten Steuersatz hätte hohe jährliche Mindereinnahmen von 760 bis 810 Millionen Franken zur Folge. Ein grosser Teil der gastgewerblichen Betriebe ist zudem von der Frankenstärke nicht betroffen, da sie sich nicht in touristischen Gebieten befinden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;e. Die Notwendigkeit und der Nutzen der jeweiligen Statistik wird regelmässig im Rahmen der Erarbeitung des statistischen Mehrjahresprogramms (MJP) überprüft, das nächste Mal für das MJP der Legislatur 2015-2019. Bei Erhebungen, auf die nicht verzichtet werden kann, wurde bereits eine Vereinfachung durch alternative Erhebungsformen oder den Einsatz moderner Technologien erfolgreich realisiert. Zudem werden wo immer möglich Doppelspurigkeiten vermieden und die Nutzung von in der Verwaltung bereits verfügbaren Administrativ- und Registerdaten priorisiert, um auf Erhebungen zu verzichten oder ihre Frequenz stark reduzieren zu können. Diese Massnahmen haben den Aufwand für die Unternehmen bereits deutlich gesenkt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine 50-prozentige Reduktion der zu erstellenden Statistiken würde bedeuten, dass der Politik, der Verwaltung, der Wirtschaft und der Gesellschaft eine wesentliche Grundlage fehlen würde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;f. Im Bereich der ersten Säule haben die Arbeitgebenden einmal im Jahr mit der Ausgleichskasse abzurechnen. Diese nimmt dann unverzüglich den Ausgleich zwischen den periodisch geleisteten Akontobeiträgen und den tatsächlich geschuldeten Beiträgen vor. Bei den Selbstständigerwerbenden verfährt die Ausgleichskasse analog, sobald sie die erforderlichen Daten von der Steuerbehörde erhält. Das Abrechnungssystem ist einfach, schlank und kostengünstig. Die Ausgleichskassen bieten auch elektronische Abrechnungssysteme an. In der zweiten Ausgabe des Bürokratiemonitors vom 29. Januar 2015 wird ausgeführt, dass drei Viertel der Befragten die Belastung der Unternehmen als gering oder eher gering empfinden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Was die zweite Säule betrifft, so räumt das BVG den Vorsorgeeinrichtungen bezüglich ihrer Finanzierung und Organisation bereits eine grosse Autonomie ein. Für den Beitragsbezug verlangt das Gesetz lediglich eine Abrechnung und eine Übertragung der Beiträge vom Arbeitgeber an die Vorsorgeeinrichtung pro Jahr, jeweils per Jahresende. Laut Gesetz steht es dem obersten paritätischen Organ der Vorsorgeeinrichtung frei, mehr als eine Abrechnung pro Jahr vorzusehen. Ausserdem wird die Reform der Altersvorsorge 2020 dazu beitragen, die Berechnung des gemäss BVG versicherten Lohns durch die Abschaffung des Koordinationsabzugs zu vereinfachen. Damit wird der versicherte BVG-Lohn dem massgebenden AHV-Lohn entsprechen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;g. Das Anliegen einer vereinfachten Arbeitszeiterfassung soll gemäss der Vorstellung des Bundesrates auf Verordnungsebene umgesetzt werden. Ein erster von den Sozialpartnern akzeptierter Revisionsentwurf liegt vor. Dieser wird Ende März in die externe Konsultation geschickt und soll noch im dritten Quartal 2015 in Kraft treten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;h. Die Intervalle der Kontrollen in der Landwirtschaft wurden im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 thematisiert. Dabei hat der Bundesrat die Vertragsintervalle in den Bereichen der Vernetzung- und der Biodiversitätsprojekte von sechs auf acht Jahre verlängert und dementsprechend auch die Kontrollintervalle. Die restlichen Intervalle (ökologischer Leistungsnachweis und weitere freiwillige Programme) wurden unverändert auf vier Jahre festgelegt. Im Weiteren wurde die Akkreditierungspflicht für amtliche OLN-Kontrollen mit der Einführung der Agrarpolitik 2014-2017 gestrichen. Der Bundesrat wird administrative Vereinfachungen im Bereich der öffentlich-rechtlichen Kontrollen prüfen, wobei im Vordergrund gezieltere risikobasierte Kontrollen stehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;i. Die Stärke des Werkplatzes Schweiz zeigt sich unter anderem in einer hohen Flexibilität des Arbeitsmarktes. Diese soll auch künftig erhalten bleiben. Die flankierenden Massnahmen (FlaM) wurden geschaffen, um allfällige Missbräuche infolge der Öffnung des Arbeitsmarktes festzustellen und zu bekämpfen. Die FlaM stehen im Einklang mit der sozialpartnerschaftlichen Tradition in der Schweiz und beruhen auf dem Grundsatz, dass der Staat nur subsidiär in die Lohnbildung eingreifen soll. So sind die FlaM-Instrumente wie die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von GAV nur anwendbar, wenn die Löhne und Arbeitszeiten wiederholt und in missbräuchlicher Weise unterboten werden und wenn die Sozialpartner in einer GAV-Branche ihre Zustimmung erteilen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dank den FlaM bleiben die Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb und faire Löhne auf dem Werkplatz Schweiz erhalten. Dieser Schutz ist insbesondere auch in Zeiten der Aufhebung des Euro-Mindestkurses notwendig. Es liegt daher nicht im Interesse der Schweizer Betriebe, die FlaM als Antwort auf den gesunkenen Eurokurs zu reduzieren. Darum wird ein allfälliger Anpassungsbedarf der FlaM im Rahmen der Umsetzung des künftigen Zulassungsregimes von ausländischen Arbeitskräften geprüft.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;j. Im Zusammenhang mit der Finanzmarktregulierung ist in Erinnerung zu rufen, dass der Auslöser für die Regulierungsaktivitäten die Finanzkrise selbst war. Die in der Krise offenbarten Probleme und Lücken im System müssen entsprechend gelöst und geschlossen werden. Der international ausgerichtete Finanzplatz kann sich zudem der internationalen Regulierungstendenz nicht zur Gänze verschliessen, um keine Wettbewerbsnachteile erfahren zu müssen. Dabei wird bei der innerstaatlichen Regulierung zwar eine möglichst äquivalente, den schweizerischen Gegebenheiten jedoch adäquat angepasste Regelung angestrebt. Beispielsweise wurde der Entwurf für die Infrastrukturregelung (FinfraG, Botschaft vom 3. September 2014, BBl 2014 7483) unter Berücksichtigung dieser Grundsätze an die internationalen Gegebenheiten angepasst. Laufende Regulierungsprojekte werden auf ihre Kosten-Nutzen-Bilanz untersucht und unter Einbezug der Betroffenen wird nach tragbaren Lösungen gesucht. Damit wird die Forderung nach Erleichterungen bei den laufenden Gesetzesvorhaben berücksichtigt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;k. Der Abbau der Bürokratie am Zoll für Import und Export ist für den Bundesrat prioritär. Derzeit werden insbesondere die Berichte zur Beantwortung der Postulate 14.3013, 14.3014 und 14.3015 und die Umsetzung der Motionen 14.3011 und 14.3012 von den zuständigen Ämtern erarbeitet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die EZV ist bestrebt den Zollverkehr laufend zu vereinfachen und Regulierungen abzubauen; letzten Sommer mit den Vereinfachungen im Reiseverkehr. Weil das Parlament jüngst die Motion 14.3449 überwiesen hat, muss diese Regelung betreffend den Fleischimport wieder etwas verkompliziert werden. Im Handelswarenverkehr liegt das grösste Vereinfachungspotential jedoch eindeutig in den Frachtapplikationen. Deshalb hat die EZV auch ein entsprechendes Projekt in Angriff genommen, das unter dem Namen Redesign Fracht läuft. Zurzeit wird der letzte Teil der Studie zu diesem Projekt verfasst.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;l./m. Der Bundesrat hat bereits im Februar angesichts der sich abzeichnenden strukturellen Defizite Bereinigungsmassnahmen für den Voranschlag 2016 und den Legislaturfinanzplan 2017-2019 verabschiedet. Während im Voranschlag 2016 insbesondere proportionale Kürzungen im Vordergrund stehen, sollen diese ab 2017 so weit als möglich durch gezielte Massnahmen abgelöst oder ergänzt werden. Teil des Bereinigungskonzepts ist auch der Verzicht auf Lohnmassnahmen sowie eine Kürzung des Personalaufwands um 1 Prozent im Voranschlag 2016. Basierend auf den Konjunkturprognosen vom März und Juni wird der Bundesrat gegebenenfalls ergänzende Massnahmen ergreifen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;n. Die Anstellungsbedingungen des Bundespersonals stellen ein austariertes Gesamtpaket dar. Aus diesem Grund dürfen die einzelnen Bedingungen nicht isoliert betrachtet werden. Eine Verschlechterung bei den in der Interpellation genannten Themen würde die Stellung des Arbeitgebers Bund auf dem Arbeitsmarkt schwächen, sofern nicht gleichzeitig andere Themen ausgebaut würden. Zudem haben Vergleiche mit den grossen Arbeitgebern in der Privatwirtschaft und den bundesnahen Betrieben ergeben, dass das Bundespersonal in den genannten Bereichen vergleichbare Leistungen aufweist. Wettbewerbsverzerrende Vorteile kann der Bundesrat somit nicht erkennen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;o. Im Rahmen der Vorarbeiten zur Unternehmenssteuerreform III hat eine gemeinsame Projektorganisation von Bund und Kantonen zahlreiche mögliche Massnahmen evaluiert. Bei diesen Arbeiten wurde auch die Wirtschaft eng mit einbezogen. Gestützt auf diese Analyse hat der Bundesrat eine Vernehmlassungsvorlage erarbeitet, mit dem Ziel, den Steuerstandort Schweiz zu stärken. Darin figurieren verschiedene Massnahmen, welche die direkte Bundessteuer betreffen und aus Standortsicht ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen als eine Senkung des Gewinnsteuersatzes bei der direkten Bundessteuer. Der Bundesrat will an dieser breitabgestützten strategischen Stossrichtung der Reform festhalten.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Gerade aus Anlass der Aufhebung des Euro-Mindestkurses müssen endlich die Rahmenbedingungen für den Werkplatz Schweiz verbessert, Bürokratie und Regulierungen abgebaut sowie Steuern und Abgaben gesenkt werden. Wir bitten deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche konkreten Massnahmen ergreift er, um die verschlechterten Rahmenbedingungen der Schweiz zu korrigieren? Ist er bereit, ein Deregulierungs- und Kostensenkungspaket zu schnüren und dem Parlament bis zur Sommersession 2015 zu unterbreiten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die SVP fordert Erleichterungen in folgenden Bereichen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. die schnelle Umsetzung der SVP-Masseneinwanderungs-Initiative inklusive Höchstzahlen, Kontingenten und Inländervorrang;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. den Verzicht auf eine "Lohnpolizei" oder Quotenregelungen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. die Sistierung der CO2-Abgabe für ein Jahr;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;d. Reduktion der Mehrwertsteuer für Hotellerie und Gastgewerbe auf den reduzierten Satz;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;e. die Entlastung des Gewerbes durch eine 50-prozentige Reduktion der zu erstellenden Statistiken;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;f. die administrative Vereinfachung der Abrechnungen im Sozialversicherungsbereich;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;g. die Abschaffung der Arbeitszeiterfassungspflichten;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;h. Reduktion der Kontrollen in der Landwirtschaft durch Verlängerung der Intervalle;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;i. die Flexibilisierung des Arbeitsmarkts, z. B. durch den Verzicht auf flankierende Massnahmen: keine erleichterte Allgemeinverbindlichkeitserklärung von GAV, Abschaffung der Solidarhaftung usw.;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;j. den Verzicht auf übertriebene Regulierungen im Finanzmarkt (Überarbeitung Fidleg, Finig, Geldwäschereiregulierung usw.);&lt;/p&gt;&lt;p&gt;k. den Abbau von Regulierungen im Zollverkehr, im Bau- und Umweltrecht;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;l. die Vorbereitung eines Sparpakets mit konsequenter Aufgabenüberprüfung und Personalplafonierung bei der öffentlichen Hand;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;m. einen sofortigen Anstellungsstopp beim Bundespersonal und in der Folge Abbau bis Ende 2016 von heute 33 700 Vollzeiteinheiten auf 30 000 Vollzeiteinheiten;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;n. den Abbau von wettbewerbsverzerrenden Vorteilen des Bundespersonals (Vaterschaftsurlaub, Ferien- und Freizeitregelungen, Pensionskassenleistungen, frühzeitige Pensionierungen usw.);&lt;/p&gt;&lt;p&gt;o. die Senkung des eidgenössischen Gewinnsteuersatzes für Unternehmen von 8,5 Prozent auf 7,5 Prozent.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche dieser Massnahmen gedenkt der Bundesrat umzusetzen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie begründet er seine Ablehnung bei jenen Massnahmen, welche er nicht umzusetzen gedenkt (Begründung pro Massnahme)?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Deregulierungs- und Kostensenkungspaket</value></text></texts><title>Deregulierungs- und Kostensenkungspaket</title></affair>