{"id":20153035,"updated":"2023-07-28T06:07:20Z","additionalIndexing":"2446","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-03-04T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4917"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-03-09T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1425423600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1425855600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2616,"gender":"m","id":1141,"name":"Müller Philipp","officialDenomination":"Müller Philipp"},"type":"speaker"}],"shortId":"15.3035","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Seit längerem ist der Reformbedarf bei der Mehrwertsteuer allgemein anerkannt. Die reduzierten Sätze und die vielen Ausnahmen führen zu einem höchst komplexen und ineffizienten System. Die Aufhebung möglichst vieler Ausnahmen ermöglicht einen Einheitssatz und stellt damit eine wirkliche Vereinfachung dar. <\/p><p>Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer führen zu zahlreichen Nachteilen für die Volkswirtschaft. Sie sollen daher prinzipiell abgeschafft werden. Einzig die obgenannten Leistungen sollen aus den erwähnten Gründen von der MWST ausgenommen bleiben.<\/p><p>Dem sozial- und verteilungspolitischem Argument, dass untere Einkommensschichten beim Kauf von Gütern des täglichen Bedarfs entlasten werden müssen, wird mit der gänzlichen Steuerbefreiung der Grundnahrungsmittel, der Bildung und der Medikamente Rechnung getragen.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, welche das Mehrwertsteuergesetz dahingehend ändert, dass ein Mehrwertsteuereinheitssatz geschaffen wird. Dieser Einheitssatz sollte bei 6 - 6,5 Prozent liegen. <\/p><p>Die Steuerausnahmen (Art. 21 MWSTG) sollen nur bestehen bleiben, wo der administrative Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag steht (Urproduktion), wo eine korrekte Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage technisch nicht machbar ist (Finanz- und Versicherungsbranche), zur Verhinderung von Doppelbesteuerungen (Lotterien und Glücksspiele) sowie aus steuersystematischen Gründen (Immobilien, Gemeinwesen).<\/p><p>Neu von der Steuer gänzlich zu befreien (Art. 23 MWSTG) sind folgende Leistungen: <\/p><p>1. Dienstleistungen im Bildungsbereich;<\/p><p>2. Lieferungen von Medikamenten;<\/p><p>3. Überlassung von gedruckten oder digitalen Informationen ohne Werbecharakter (gedacht wird an Zeitungen, Zeitschriften, Bücher sowie vergleichbare elektronische Informationen);<\/p><p>4. Lieferung von Grundnahrungsmitteln wie beispielsweise<\/p><p>- Leitungswasser;<\/p><p>- Milch- und Käseprodukte;<\/p><p>- Brot und Getreideprodukte;<\/p><p>- Früchte und Gemüse;<\/p><p>- Speiseöle und Speisefette;<\/p><p>- Zucker, Konfitüre, Honig, Salz;<\/p><p>- Babynahrung;<\/p><p>- Fleisch und Fisch;<\/p><p>- Alkoholfreie Getränke;<\/p><p>Wie bisher sind im Mehrwertsteuereinheitssatz inbegriffen 0,8 Prozent zur Finanzierung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (Art. 130 Abs. 3 BV) sowie 0,1 Prozent zur Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte (Art. 196 Ziff. 3 Abs. 2 Bst. e Übergangsbestimmungen BV).<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Endlich einen gerechten Mehrwertsteuereinheitssatz"}],"title":"Endlich einen gerechten Mehrwertsteuereinheitssatz"}