{"id":20153044,"updated":"2023-07-28T06:01:44Z","additionalIndexing":"1236;15","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":3020,"gender":"m","id":4115,"name":"Schwaab Jean Christophe","officialDenomination":"Schwaab"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-03-04T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4917"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-03-07T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2015-04-22T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1425423600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1488841200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2751,"gender":"m","id":4045,"name":"Pardini Corrado","officialDenomination":"Pardini"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2714,"gender":"m","id":3911,"name":"Voruz Eric","officialDenomination":"Voruz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2436,"gender":"f","id":350,"name":"Bernasconi Maria","officialDenomination":"Bernasconi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2738,"gender":"m","id":4018,"name":"Maire Jacques-André","officialDenomination":"Maire Jacques-André"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2726,"gender":"f","id":3923,"name":"Marra Ada","officialDenomination":"Marra"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2778,"gender":"m","id":4074,"name":"Fridez Pierre-Alain","officialDenomination":"Fridez"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3014,"gender":"f","id":4107,"name":"Amarelle Cesla","officialDenomination":"Amarelle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3018,"gender":"m","id":4106,"name":"Naef Martin","officialDenomination":"Naef"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3007,"gender":"m","id":4113,"name":"Tornare Manuel","officialDenomination":"Tornare"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3026,"gender":"f","id":4121,"name":"Gysi Barbara","officialDenomination":"Gysi Barbara"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3028,"gender":"f","id":4123,"name":"Schneider Schüttel Ursula","officialDenomination":"Schneider Schüttel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3036,"gender":"f","id":4134,"name":"Munz Martina","officialDenomination":"Munz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3020,"gender":"m","id":4115,"name":"Schwaab Jean Christophe","officialDenomination":"Schwaab"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"15.3044","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Es gibt eine Redewendung, wonach bei einem Gratisangebot eines Guts oder einer Dienstleistung die Empfängerin oder der Empfänger selbst zur Ware wird. Tatsächlich werden immer mehr Handelsgüter und Dienstleistungen (z. B. Handy-Anwendungen, Computerprogramme, Kundenkarten, Informationsschreiben, Internetrecherchen usw.) gratis angeboten, und im Gegenzug dazu werden zunehmend Personendaten der Empfängerin oder des Empfängers erhoben und bearbeitet. Diese Beschaffung von Personendaten ist in Wirklichkeit also eine Gegenleistung. Nun ist sie zwar generell rechtmässig, da sie beispielsweise in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen ist, wird jedoch auf dem Angebot, in der Werbung oder zum Transaktionszeitpunkt nur selten klar angegeben. So weiss die Konsumentin oder der Konsument nicht, dass das Gratisangebot, von dem sie oder er zu profitieren glaubt, in Wirklichkeit eine Gegenleistung in Form der Erhebung von Personendaten verlangt - eine Gegenleistung, deren Wert ständig zunimmt. Tatsächlich heisst es, Daten seien \"das Gold des 21. Jahrhunderts\".<\/p><p>Diese Motion bezweckt, dass die Konsumentinnen und Konsumenten über Leistungen, die auf den ersten Blick kostenlos erscheinen, aber eine Gegenleistung in Form der Beschaffung von Personendaten verlangen, korrekt informiert werden. Der reale Preis der \"kostenlosen\" Leistung muss nach den einfachen und bewährten Bestimmungen der PBV angegeben werden. Für betroffene Unternehmen wäre die Anpassung sehr einfach: Überall, wo \"kostenlos\" steht, muss einfach noch die Angabe \"Personendaten werden erhoben\" angefügt werden, beispielsweise anhand eines Sternchens.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat zwar Verständnis für das Anliegen der Motion, wonach bei als \"gratis\" angepriesenen Produkten oder Dienstleistungen die Anbieter deutlich darauf hinweisen sollen, falls sie gleichzeitig Personendaten sammeln. Allerdings ist die Preisbekanntgabeverordnung für dieses Anliegen das falsche Gefäss.<\/p><p>Die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) stützt sich auf das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), welches die Pflicht zur Preisbekanntgabe für Kaufangebote an Konsumentinnen und Konsumenten statuiert. Gemäss UWG ist eine irreführende Preisbekanntgabe unzulässig. Der Sinn und Zweck der das UWG konkretisierenden PBV besteht darin, dass Preise klar und miteinander vergleichbar sind und dass irreführende Preisangaben verhindert werden. Die PBV verlangt eine vorvertragliche Preisdeklaration bei Kaufangeboten von Waren und von bestimmten Dienstleistungen an Konsumentinnen und Konsumenten. Für solche Kaufangebote verlangt die PBV die Bekanntgabe des tatsächlich zu bezahlenden Preises in Schweizerfranken. Ferner ist die PBV auf die an Konsumentinnen und Konsumenten gerichtete Werbung nur dann anwendbar, falls Preise oder bezifferte Hinweise auf Preisrahmen oder Preisgrenzen aufgeführt werden. Dies bedeutet, dass Werbung ohne Preisangaben nicht unter die PBV fällt.<\/p><p>Aufgrund der dargelegten Zwecksetzung der PBV passt die Integration des Motionsanliegens, nämlich der Hinweis auf die Sammlung von Personendaten bei \"Gratis\"-Angeboten nicht in den Geltungs- und Regelungsbereich der PBV.<\/p><p>Das Anliegen des Motionärs gehört von der Thematik her in den Bereich des Datenschutzes. Das Datenschutzgesetz (DSG) bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen, über die Daten bearbeitet werden. Gemäss DSG dürfen Personendaten nur zu dem Zweck bearbeitet (d. h. beschafft, aufbewahrt, verwendet usw.) werden, der bei der Beschaffung angegeben wurde, aus den Umständen ersichtlich oder gesetzlich vorgesehen ist. Die Beschaffung von Personendaten und insbesondere der Zweck ihrer Bearbeitung müssen für die betroffene Person erkennbar sein. Insofern ist dem Anliegen des Motionärs zum Teil bereits im heutigen Datenschutzrecht Rechnung getragen. Beim Beschaffen von besonders schützenswerten Personendaten und Persönlichkeitsprofilen ist im DSG zudem eine explizite Informationspflicht vorgesehen. Im Übrigen wird das DSG zurzeit revidiert. Eines der Ziele der Revision ist gerade die Erhöhung der Transparenz bei der Datenbearbeitung. Es ist deshalb namentlich möglich, dass die gegenwärtige Informationspflicht auf das Sammeln sämtlicher Personendaten ausgedehnt wird, unabhängig davon, ob sie als besonders schützenswert gelten oder nicht. Der Bundesrat ist auch aus diesem Grund der Ansicht, dass die PBV nicht zu ändern ist.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) wie folgt abzuändern:<\/p><p>1. Die PBV soll auch für alle gratis angebotenen Güter und Dienstleistungen gelten, bei deren Nutzung Personendaten erhoben werden.<\/p><p>2. Werden Güter oder Dienstleistungen gratis angeboten, bei deren Nutzung Personendaten erhoben werden, so soll neu unmissverständlich auf diese Datenerhebung hingewiesen werden, und die Bestimmungen zur Bekanntgabe von Preisen, zur Anschrift und zur Werbung sollen gemäss den Artikeln 7ff., 10ff. und 13ff. PBV eingehalten werden. Insbesondere muss die Tatsache, dass Personendaten erhoben werden, ebenso klar angegeben werden wie die Unentgeltlichkeit des Guts oder der Dienstleistung.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Bei Gratisangeboten werden Sie zum Produkt. Für eine korrekte Angabe der Gegenleistung in Fällen der Unentgeltlichkeit"}],"title":"Bei Gratisangeboten werden Sie zum Produkt. Für eine korrekte Angabe der Gegenleistung in Fällen der Unentgeltlichkeit"}