{"id":20153057,"updated":"2023-07-28T06:16:18Z","additionalIndexing":"1216;24;04","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2792,"gender":"m","id":4076,"name":"Hadorn Philipp","officialDenomination":"Hadorn"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-03-05T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4917"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-06-19T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-05-08T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1425510000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1434664800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2694,"gender":"m","id":3891,"name":"Jositsch Daniel","officialDenomination":"Jositsch"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2669,"gender":"m","id":3865,"name":"Steiert Jean-François","officialDenomination":"Steiert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2743,"gender":"f","id":4030,"name":"Birrer-Heimo Prisca","officialDenomination":"Birrer-Heimo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2702,"gender":"m","id":3899,"name":"Nussbaumer Eric","officialDenomination":"Nussbaumer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2751,"gender":"m","id":4045,"name":"Pardini Corrado","officialDenomination":"Pardini"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2714,"gender":"m","id":3911,"name":"Voruz Eric","officialDenomination":"Voruz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2738,"gender":"m","id":4018,"name":"Maire Jacques-André","officialDenomination":"Maire Jacques-André"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2726,"gender":"f","id":3923,"name":"Marra Ada","officialDenomination":"Marra"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2417,"gender":"f","id":354,"name":"Semadeni Silva","officialDenomination":"Semadeni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2759,"gender":"m","id":4057,"name":"Wermuth Cédric","officialDenomination":"Wermuth"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2762,"gender":"f","id":4058,"name":"Badran Jacqueline","officialDenomination":"Badran Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2763,"gender":"m","id":4061,"name":"Hardegger Thomas","officialDenomination":"Hardegger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2777,"gender":"f","id":4069,"name":"Feri Yvonne","officialDenomination":"Feri Yvonne"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2778,"gender":"m","id":4074,"name":"Fridez Pierre-Alain","officialDenomination":"Fridez"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3014,"gender":"f","id":4107,"name":"Amarelle Cesla","officialDenomination":"Amarelle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3018,"gender":"m","id":4106,"name":"Naef Martin","officialDenomination":"Naef"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3009,"gender":"f","id":4109,"name":"Piller Carrard Valérie","officialDenomination":"Piller Carrard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3007,"gender":"m","id":4113,"name":"Tornare Manuel","officialDenomination":"Tornare"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3026,"gender":"f","id":4121,"name":"Gysi Barbara","officialDenomination":"Gysi Barbara"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3028,"gender":"f","id":4123,"name":"Schneider Schüttel Ursula","officialDenomination":"Schneider Schüttel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3036,"gender":"f","id":4134,"name":"Munz Martina","officialDenomination":"Munz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2792,"gender":"m","id":4076,"name":"Hadorn Philipp","officialDenomination":"Hadorn"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"15.3057","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die wesentlichen Parameter der Rolle der Finma im Verhältnis zu den beaufsichtigten Akteuren sind:<\/p><p>1. Pflicht der Beaufsichtigten zur Erteilung verlangter Auskünfte und Dokumente (Art. 25, 29 Finmag), auch von belastendem Material;<\/p><p>2. Pflicht zur spontanen Information und zur Gewährung von Rechts- und Amtshilfe zwischen Finma und Strafverfolgungsbehörden Bund und Kantone gemäss Artikel 38 Finmag.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.a. Die Anzahl Strafanzeigen lässt sich, seit die Finma Anzeigen systematisch erfasst, wie folgt beziffern (seit 2010, Stand Ende 2014): 326 Strafanzeigen an den Strafrechtsdienst EFD, 12 Strafanzeigen an die Bundesanwaltschaft und 39 Strafanzeigen an die kantonalen Strafverfolgungsbehörden.<\/p><p>Ob und in welchem Umfang die Finma zum Ausgang der allfälligen Strafverfahren informiert wird, entscheiden die zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Diese informieren die Finma in der Regel über den Abschluss der Verfahren. Eine systematische Erfassung des aktuellen Stands sämtlicher Strafverfahren, welche aufgrund von Anzeigen der Finma eröffnet wurden und teils noch hängig sind, ist deshalb nicht möglich.<\/p><p>1.b. Die Abstimmung und Koordination der Strafverfolgungsbehörden mit der Finma hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Die Finma ist darauf bedacht, sich mit den Strafverfolgungsbehörden zu koordinieren, soweit diese zum selben Sachverhalt wie die Finma Untersuchungen führen. Diese Koordination erfolgt im Rahmen der Amts- und Rechtshilfe. Darüber hinaus pflegt die Finma mit den Strafverfolgungsbehörden einen regelmässigen und offenen Austausch zu Themen, die von beiderseitigem Interesse sind, so spezifisch im Bereich der Geldwäscherei, der Marktaufsicht oder des börsenrechtlichen Offenlegungswesens.<\/p><p>1.c. Gegenstand von Strafanzeigen zu beaufsichtigten Instituten oder deren Mitarbeitenden sind Straftaten nach den Finanzmarktgesetzen wie beispielsweise der Verstoss gegen die geldwäschereirechtliche Meldepflicht, der Vertrieb von nichtbewilligten Finanzprodukten oder Verletzungen des Bankgeheimnisses, aber auch Vermögens- und Urkundendelikte nach StGB.<\/p><p>1.d. Die Anzeigen erfolgen bei Delikten nach den Finanzmarktgesetzen an den Strafrechtsdienst des EFD, bei einem strafbaren Ausnützen von Insiderinformationen oder Kursmanipulation an die Bundesanwaltschaft und bei den übrigen gemeinrechtlichen Verbrechen oder Vergehen an die kantonalen Strafverfolgungsbehörden.<\/p><p>2. Grundsätzlich gibt die Finma den ersuchenden Strafverfolgungsbehörden sämtliche sachverhaltsbezogenen Unterlagen sowie die allfälligen Verfügungen der Finma heraus. Seit die Rechtshilfe von der Finma systematisch erfasst wird (2012), wurde den Strafverfolgungsbehörden in 84 Fällen (Stand Ende 2014) Rechtshilfe gewährt.<\/p><p>Die Verweigerung der Herausgabe von Akten gegenüber Strafverfolgungsbehörden gestützt auf Artikel 40 Finmag erfolgte bislang nur in zwei Fällen. In beiden Fällen ging es um Einschätzungen von beaufsichtigten Instituten zu Rechtsrisiken zuhanden der Finma. Die Finma begründete die Verweigerung der Rechtshilfe jeweils ausführlich. Die betroffenen Strafverfolgungsbehörden ergriffen dagegen kein Rechtsmittel.<\/p><p>3. Die Strafverfolgung wird durch diesen Verweigerungsgrund nicht erschwert. In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtes zur Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren können darunter alle Akten verstanden werden, denen für die Behandlung einer Sache kein Beweischarakter zukommt und die somit rein der internen Willensbildung der Finma dienen. Derartige Akten bilden somit nicht Teil der Verfahrensakten der Finma und werden von den Strafverfolgungsbehörden auch nicht einverlangt. Der Verweigerungsgrund ist daher für die Praxis der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden von untergeordneter Relevanz. In der bisherigen Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden hat sich die Finma daher auch nie auf Artikel 40 Buchstabe a Finmag berufen.<\/p><p>4. Nach Erfahrung der Bundesanwaltschaft legt die Finma bei Anfrage das Inhaltsverzeichnis der Akten jeweils vollumfänglich offen. Sofern sie für gewisse Dokumente einen Herausgabeverweigerungsgrund geltend macht, findet meist ein Meinungsaustausch statt. Dies auch dahingehend, ob allenfalls eine befriedigende Ersatzlösung gefunden werden kann (beispielsweise teilweise Herausgabe, Abdeckung von Passagen usw.).<\/p><p>5. Nach Ansicht der Finma wie auch der Bundesanwaltschaft und des Strafrechtsdienstes des EFD, welche in rund 90 Prozent der Fälle als Strafverfolgungsbehörden fungieren, besteht kein Klärungsbedarf. Sollte im Einzelfall eine Meinungsdifferenz bestehen, sieht Artikel 41 Finmag die Klärung durch eine Rechtsmittelinstanz vor.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Aus den jüngsten Enthüllungen von Swissleaks im Zusammenhang mit der Genfer Tochter der HSBC bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Die Finma veröffentlicht in ihrem Jahresbericht jeweils die Anzahl Anzeigen an Strafverfolgungsbehörden.<\/p><p>a. Wie viele Anzeigen reichte die Finma seit Aufnahme ihrer Tätigkeit am 1. Januar 2009 ein? Was ist der Stand dieser Verfahren?<\/p><p>b. In wie vielen Fällen hat seit 2009 konkret eine Abstimmung bzw. Koordination der Untersuchungen Finma bzw. Strafverfolgungsbehörden gemäss Artikel 38 Finmag stattgefunden?<\/p><p>c. Welche Vergehen und Verbrechen standen dabei im Fokus?<\/p><p>d. Wann war die Bundesanwaltschaft, wann war eine kantonale Strafverfolgungsbehörde mit der strafrechtlichen Untersuchung befasst?<\/p><p>2. Wie verhält sich die Finma gegenüber Herausgabebegehren der Strafverfolgungsbehörden? Wie oft hat die Finma gestützt auf Artikel 40 Finmag seit 2009 die Herausgabe von Akten oder Aktenbestandteilen zuhanden der Strafverfolgungsbehörden gewährt, wie oft verweigert? Welche konkreten Verweigerungsgründe wurden von ihr jeweilen geltend gemacht?<\/p><p>3. Was versteht die Finma unter \"interner Meinungsbildung\" gemäss Artikel 40 Buchstabe a Finmag? Kann mit dieser Formulierung ein legitimer Herausgabeanspruch von Strafverfolgungsbehörden verneint und damit die Strafverfolgung massiv erschwert werden?<\/p><p>4. Welches sind die diesbezüglichen Erfahrungen der Bundesanwaltschaft namentlich bei Delikten wegen Korruption und Geldwäscherei?<\/p><p>5. Besteht Klärungsbedarf, wie die Finma die Strafverfolgungsbehörden zu informieren hat, welche Dokumente ausgehändigt werden müssen und wieweit seitens Finma ein Verweigerungsrecht gemäss Artikel 40 Finmag besteht? Besteht auch Klärungsbedarf vonseiten der Strafverfolgungsbehörden oder des Gesetzgebers?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Swissleaks. Rolle der Finma bei der Strafverfolgung"}],"title":"Swissleaks. Rolle der Finma bei der Strafverfolgung"}