﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20153066</id><updated>2023-07-28T06:13:53Z</updated><additionalIndexing>12;15</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2707</code><gender>f</gender><id>3904</id><name>Schmid-Federer Barbara</name><officialDenomination>Schmid-Federer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-03-05T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4917</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-06-19T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-05-08T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-03-05T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-06-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2707</code><gender>f</gender><id>3904</id><name>Schmid-Federer Barbara</name><officialDenomination>Schmid-Federer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.3066</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Fast 60 Prozent der Schweizer Exporte gehen in den Euroraum. Die Aufhebung des Euromindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank bedeutet für die KMU-Betriebe eine gravierende Verteuerung ihrer Exporte und damit eine massive Gefahr für den Werkplatz Schweiz. Die Folgen sind noch nicht gänzlich absehbar. Die Rahmenbedingungen für den Werkplatz Schweiz müssen deshalb jetzt durch den Verzicht auf übertriebene Regulierungen verbessert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das revidierte Markenschutzgesetz wird die Industrie durch die Verschärfung von 50 Prozent auf 60 Prozent Schweizer Anteil massiv fordern. Für die Zulieferungen kann nicht einfach ins Ausland ausgewichen werden, wodurch sich die Produkte stark verteuern. Vor diesem Hintergrund sollte die Sistierung oder zumindest der Aufschub des Inkrafttretens ins Auge gefasst werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, die Inkraftsetzung des revidierten Markenschutzgesetzes zu sistieren oder aufzuschieben. Vielmehr erachtet der Bundesrat den Schutz der Marke Schweiz und des Schweizerkreuzes als strategische Investition in die Zukunft, welche aufgrund der verschärften Rahmenbedingungen durch die Aufhebung des Euro-Franken-Mindestkurses noch wichtiger geworden ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Anstoss zur Swissness-Revision erfolgte im Juni 2006 durch das Parlament (Postulat Hutter Markus 06.3056, "Schutz der Marke Schweiz", und Postulat Fetz 06.3174, "Verstärkung der Marke Made in Switzerland"). Es beauftragte den Bundesrat, den Schutz der Herkunftsbezeichnung "Schweiz" zu verstärken. Im Juni 2013 verabschiedete das Parlament die entsprechenden Regeln. Der Bundesrat erfüllt somit einen klaren Auftrag des Gesetzgebers.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund der aktuellen Frankenstärke sind Schweizer Produkte und Dienstleistungen einer verschärften Konkurrenz ausgesetzt. Mit dem Inkrafttreten des revidierten Markenschutzgesetzes können die in der Schweiz produzierenden oder Schweizer Rohstoffe verwendenden Unternehmen weiterhin vom hervorragenden Ruf der Marke Schweiz im In- und Ausland profitieren. Der wirtschaftliche Mehrwert der Swissness-Auslobung ist beträchtlich. Er kann bei landwirtschaftlichen Naturprodukten und bei typisch schweizerischen Produkten gemäss Studien (ETHZ, 2008, Universität St. Gallen et al., 2008, 2010, 2013) bis zu 20 Prozent und bei Luxusgütern sogar bis zu 50 Prozent des Verkaufspreises ausmachen. So erzielten allein die Branchen Uhren, Schokolade, Schmuck und Maschinen zusammen im Jahre 2008 mit der Swissness-Auslobung ihrer Produkte einen Mehrerlös von etwa 5,8 Milliarden Franken (Hochrechnung auf Basis der Studie "Swissness Worldwide", 2008).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein Aufschub der Inkraftsetzung würde die vom Parlament als unbefriedigend erachtete geltende Rechtslage fortführen, mit der Folge einer weiteren Zunahme von Trittbrettfahrern und dem Risiko einer daraus folgenden Verwässerung des Swissness-Mehrwerts. Eine Inkraftsetzung des revidierten Markenschutzgesetzes bleibt deshalb zentral für den Werkplatz Schweiz.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Verwendung der Herkunftsangabe "Schweiz" ist freiwillig und unentgeltlich. Wer Swissness brauchen und vom entsprechenden Mehrwert profitieren will, braucht auch keine Bewilligung. Er muss lediglich die gesetzlichen Regeln einhalten und auch das nur im Klagefall nachweisen. Der administrative Aufwand erschöpft sich somit wie schon unter der geltenden Rechtslage in der innerbetrieblichen Abklärung, ob ein Eigenprodukt den Anforderungen an die freiwillige Auslobung mit Swissness genügt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist bestrebt, die Ausführungsregeln so auszugestalten, dass diese mit möglichst geringem administrativem Aufwand erfüllt werden können. Dabei müssen jedoch der vom Parlament im Juni 2013 beschlossene gesetzliche Rahmen und die völkerrechtlichen Pflichten der Schweiz eingehalten werden. Mit der Erhöhung des Anteils von 50 Prozent auf 60 Prozent der Herstellungskosten ist auch eine Ausweitung der Kostenbasis vorgenommen worden. Neu können ausdrücklich auch die Kosten für Forschung und Entwicklung in die Berechnung des 60-Prozent-Anteils einbezogen werden. Weiter werden die Kosten für Naturprodukte, die wegen natürlicher Gegebenheiten nicht in der Schweiz produziert werden können, von der Berechnung bei den Industrieprodukten ausgenommen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist er bereit - in Anbetracht der verschärften Rahmenbedingungen durch die Aufhebung des Euro-Franken-Mindestkurses - die Revision des Bundesgesetzes über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben zu sistieren oder für mindestens fünf Jahre aufzuschieben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Mit welchen Massnahmen will er verhindern, dass die Umsetzung der Markenschutzverordnung den administrativen Aufwand der Unternehmen erhöht?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Frankenstärke. Swissness-Vorlage sistieren</value></text></texts><title>Frankenstärke. Swissness-Vorlage sistieren</title></affair>