﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20153070</id><updated>2023-07-28T06:09:14Z</updated><additionalIndexing>12;15</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2678</code><gender>f</gender><id>3875</id><name>Eichenberger-Walther Corina</name><officialDenomination>Eichenberger</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-03-09T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4917</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-06-19T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-05-08T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-03-09T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-06-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2678</code><gender>f</gender><id>3875</id><name>Eichenberger-Walther Corina</name><officialDenomination>Eichenberger</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.3070</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Aufhebung des Euromindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank bedeutet für die KMU-Betriebe eine gravierende Verteuerung ihrer Exporte und bildet damit eine massive Gefahr für den Werkplatz Schweiz. Die Rahmenbedingungen müssen deshalb durch den Verzicht auf übertriebene Regulierungen verbessert werden. Dies betrifft nebst anderen die neuen Swissness-Bestimmungen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Umsetzung der in Revision befindlichen Markenschutzverordnung bedeutet einen erhöhten administrativen Aufwand, der in diesen Zeiten unnötige Mehrkosten und Arbeitsaufwand verursacht. Dies ist gerade für KMU bedenklich, da diese unter den gegebenen Umständen nicht zusätzlich Personen anstellen können. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ferner stellt die gesetzliche Anforderung, dass zur Erlangung der Swissness mindestens 60 Prozent Herstellungskosten in der Schweiz anfallen müssen, per se eine Verschärfung dar. Demgemäss sollten die ausführenden Branchenverordnungen diese Hürde nicht noch erhöhen und etwa über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Dies würde vornehmlich die KMU treffen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Aufgrund der aktuellen Frankenstärke sind Schweizer Produkte und Dienstleistungen einer noch härteren Konkurrenz ausgesetzt. Nur mit glaubwürdigen Regeln kann der hervorragende Ruf der Marke Schweiz erhalten bleiben und können die Unternehmen langfristig vom damit verbundenen Mehrwert im In- und Ausland profitieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Verwendung der Herkunftsangabe "Schweiz" ist freiwillig, unentgeltlich und bewilligungsfrei. Wollen Unternehmen vom entsprechenden Mehrwert profitieren, müssen sie einzig im Klagefall nachweisen, dass sie die Vorgaben einhalten. Der administrative Aufwand erschöpft sich somit, wie schon unter dem geltenden Recht, in der innerbetrieblichen Abklärung, ob ein Produkt den Anforderungen an die freiwillige Auslobung mit Swissness genügt. Gleichzeitig nimmt gegenüber heute die Rechtssicherheit dank den präziseren, im Gesetz verankerten Regeln zu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dem Bundesrat ist eine glaubwürdige, ausgewogene und praxisnahe Swissness-Regelung wichtig. Er achtet bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen auf Verordnungsstufe darauf, dass diese mit möglichst geringem Aufwand erfüllt werden können. Gleichzeitig sind die vom Parlament beschlossenen gesetzlichen Vorgaben zu respektieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Ausführungsregeln für Industrieprodukte helfen beim Berechnen der im Gesetz vorgegebenen Kostenanteile. Weil die Unternehmen unterschiedlich produzieren, sind diese Regeln flexibel. Beispielsweise kann je nach den individuellen Bedürfnissen die Methode gewählt werden, wie Materialeinzelkosten den Herstellungskosten zugerechnet werden. Eine weitere Wahlmöglichkeit besteht bei Anrechnung des Herstellungskostenanteils von Halbfabrikaten. Zusätzlich vereinfacht wird die Umsetzung dadurch, dass Hilfsstoffe von untergeordneter Bedeutung nicht berücksichtigt werden müssen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Das kürzlich verabschiedete Markenschutzgesetz sieht vor, dass Branchen in einem Entwurf für eine Branchenverordnung die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen konkretisieren oder präzisere Regeln vorschlagen können. So können beispielsweise in der Schweiz ungenügend verfügbare Rohstoffe aufgelistet oder Tätigkeiten bestimmt werden, durch welche das Produkt seine wesentlichen Eigenschaften erhält. Solche Spezialregelungen müssen letztlich vom Bundesrat erlassen werden. Dieser hört zuvor die beteiligten Kantone und die interessierten Berufs- und Wirtschaftsverbände sowie die Konsumentenorganisationen an. Die gesetzlichen Vorgaben können präzisiert und erhöht, nicht aber unterschritten werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Damit nicht ein Teil einer Branche den übrigen Branchenunternehmen seine Partikularinteressen aufzwingt, muss die Branchenverordnung von einem repräsentativen Teil der Branchenunternehmen mitgetragen werden. Die Branche wird also nicht umhinkommen, im Vorfeld eine integrative Diskussion innerhalb der Branche zu führen, um sich letztlich auf eine gemeinsame Stossrichtung zu einigen. Ein Mechanismus zur Verhinderung der von einem repräsentativen Teil der Branche beantragten Branchenverordnung durch einzelne Branchenmitglieder würde letztlich zu einer Beschränkung der unternehmerischen Freiheiten und der Rechtssicherheit innerhalb der Branchen führen und ist daher nicht vorgesehen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Mit welchen Massnahmen will er verhindern, dass die Umsetzung der Markenschutzverordnung den administrativen Aufwand der Unternehmen erhöht? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie gedenkt er zu verhindern, dass die Branchenverordnungen die Hürden zur Erlangung der Swissness erhöhen und damit KMU, die mehr denn je auf die Swissness angewiesen sind, gefährden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Markenschutzverordnung. Administrativen Aufwand tief halten</value></text></texts><title>Markenschutzverordnung. Administrativen Aufwand tief halten</title></affair>