{"id":20153077,"updated":"2023-07-28T06:01:11Z","additionalIndexing":"09;24","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3604,"gender":"f","id":4108,"name":"Chevalley Isabelle","officialDenomination":"Chevalley"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion GL","code":"GL","id":137,"name":"Grünliberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-03-10T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4917"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-06-19T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-05-13T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1425942000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1434664800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3604,"gender":"f","id":4108,"name":"Chevalley Isabelle","officialDenomination":"Chevalley"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion GL","code":"GL","id":137,"name":"Grünliberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"15.3077","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Terrorismus stellt eine Bedrohung für die nationale sowie internationale Sicherheit dar. Der Bundesrat stimmt daher der Interpellantin zu, dass die Finanzierung des \"Islamischen Staates\" (IS) verhindert werden muss.<\/p><p>4. Gestützt auf das Embargogesetz (SR 946.231) bzw. die Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Osama bin Laden, der Gruppierung Al Kaida oder den Taliban (SR 946.203) wurden die Sanktionsmassnahmen der Uno gegenüber dem IS auch in der Schweiz umgesetzt. Diese Sanktionen verbieten jegliche geschäftlichen Transaktionen mit dem IS, also auch den Ölhandel. Ein Verstoss gegen diese Sanktionen wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Busse bis zu 500 000 Franken bestraft. Daneben besteht seit dem 1. Januar 2015 ein Verbot der Gruppierungen Al Kaida und \"Islamischer Staat\" sowie verwandter Organisationen (SR 122). Wer auf dem Gebiet der Schweiz den IS personell oder materiell unterstützt oder seine Aktivitäten auf andere Weise fördert, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.<\/p><p>1.-3. Gemäss einem Bericht des zuständigen Sanktionskomitees der Uno vom 14. November 2014 (S\/2014\/815) verwendet der IS insbesondere informelle Zahlungssysteme (z. B. Hawala), um Transaktionen auszuführen. Durch die Einnahme verschiedener Städte hat der IS jedoch auch die Kontrolle über Filialen gewisser irakischer und syrischer Banken erlangt. Trotz Gegenmassnahmen der irakischen Regierung (vgl. FATF-Bericht, Februar 2015: Financing of the Terrorist Organisation Islamic State in Iraq and the Levant, ISIL) besteht somit ein Risiko, dass der IS Zugang zum internationalen Finanzsystem erhält. Dies wurde international als Problem erkannt und wird an fachspezifischen Konferenzen thematisiert. Die Schweiz beteiligt sich aktiv an diesen Diskussionen.<\/p><p>Für die Schweiz als wichtigen Finanzplatz war es von Bedeutung, dass sie die materielle Unterstützung des IS rasch unter Strafe stellte. Darüber hinaus wurden einzelne Schweizer Banken, welche bekanntermassen über Korrespondenzbankbeziehungen mit irakischen Banken verfügen, besonders sensibilisiert.<\/p><p>Die zuständigen Verwaltungsstellen sind ebenfalls mit ausgewählten, in der Schweiz domizilierten Ölhandelsfirmen in Kontakt getreten. Aus offensichtlichen Gründen haben international tätige Ölhandelsfirmen keinerlei Interesse, in irgendwelcher Weise mit dem IS in Verbindung gebracht zu werden. Seitens der Ölhandelsfirmen wird es als unwahrscheinlich erachtet, dass der IS Erdöl in grösseren Mengen auf den internationalen Markt bringen kann. Das Öl wird demgemäss hauptsächlich in der Region verwendet. Auf den gängigen Ölhandelsplattformen werden keine Bargeldtransaktionen, wie sie vom IS getätigt werden, akzeptiert. Zudem bestehen auch logistische und technische Hindernisse, was die Einspeisung grösserer Mengen an Rohöl durch den IS in den kontrollierten internationalen Ölhandel betrifft.<\/p><p>Sollten Hinweise bestehen, dass Firmen oder Personen in der Schweiz in illegale Finanz- oder Ölgeschäfte mit dem IS verwickelt sind, würden diese Straftaten verfolgt und geahndet.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Laut verschiedenen Fachleuten hat der \"Islamische Staat\" (IS) offenbar 24 Banken in Irak und in Syrien unter seine Kontrolle gebracht. Diese Banken hätten unbehelligt internationale Transaktionen durchgeführt.<\/p><p>Überdies beherrscht der IS zahlreiche Ölquellen, die ihm täglich mehrere Millionen Franken einbringen. Ein Grossteil dieses Erdöls wird zwar vor Ort verwendet, aber der Rest wird auf dem internationalen Schwarzmarkt verkauft.<\/p><p>Die Schweiz verfügt über ein sehr fortschrittliches Bankensystem. Im Krieg ist Geld immer ein Schlüsselfaktor, und der Zugang zu Banken ist insbesondere für den Verkauf von Erdölprodukten entscheidend. Deshalb muss unbedingt sichergestellt werden, dass die Schweiz nicht indirekt zur Finanzierung dieser Terrororganisation beiträgt.<\/p><p>Aus diesem Grund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>1. Kann der Bundesrat sicherstellen, dass keine Geldmittel aus den vom IS kontrollierten Banken durch das schweizerische Bankennetz fliessen?<\/p><p>2. Kann er andernfalls die internationale Gemeinschaft dazu bringen, die vom IS kontrollierten Banken handlungsunfähig zu machen?<\/p><p>3. Hat er sichergestellt, dass die in der Schweiz tätigen Erdölunternehmen nicht am Vertrieb des IS-Erdöls beteiligt sind?<\/p><p>4. Welche Sanktionen will er verhängen, sollte er Kollaborationen mit diesem kriminellen \"Staat\" aufdecken?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Die Schweiz darf auf keinen Fall mit dem \"Islamischen Staat\" zusammenarbeiten!"}],"title":"Die Schweiz darf auf keinen Fall mit dem \"Islamischen Staat\" zusammenarbeiten!"}