{"id":20153086,"updated":"2023-07-28T06:19:57Z","additionalIndexing":"15;24","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2687,"gender":"m","id":3884,"name":"Graber Jean-Pierre","officialDenomination":"Graber Jean-Pierre"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-03-10T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4917"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-06-19T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-05-08T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1425942000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1434664800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2713,"gender":"m","id":3910,"name":"von Siebenthal Erich","officialDenomination":"von Siebenthal"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2681,"gender":"f","id":3878,"name":"Flückiger-Bäni Sylvia","officialDenomination":"Flückiger Sylvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2683,"gender":"f","id":3880,"name":"Geissbühler Andrea Martina","officialDenomination":"Geissbühler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2688,"gender":"m","id":3885,"name":"Grin Jean-Pierre","officialDenomination":"Grin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3010,"gender":"m","id":4100,"name":"Rösti Albert","officialDenomination":"Rösti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2798,"gender":"m","id":4087,"name":"Gschwind Jean-Paul","officialDenomination":"Gschwind"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3037,"gender":"m","id":4135,"name":"Clottu Raymond","officialDenomination":"Clottu"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2687,"gender":"m","id":3884,"name":"Graber Jean-Pierre","officialDenomination":"Graber Jean-Pierre"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"15.3086","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Der Entscheid der SNB vom 15. Januar 2015, den Euromindestkurs aufzuheben, hat zu einem Anstieg der Preise von Gütern und Dienstleistungen geführt, die die Schweiz in der Eurozone anbietet. Ausländische Bestellungen an Schweizer Unternehmen könnten abnehmen. Dadurch könnte sich die Arbeitslosigkeit erhöhen.<\/p><p>In diesem Zusammenhang scheint es mehr als ratsam, dass die Binnennachfrage der öffentlichen Hand die Auslandnachfrage in einem vernünftigen Mass mindestens teilweise ersetzt und so die Wirtschaft ankurbelt sowie die Arbeitsplätze in der Schweiz sichert.<\/p><p>Der Bund verfügt über die gesetzlichen Befugnisse, um die verselbstständigten Einheiten in seinem Besitz dazu zu animieren, Schweizer Firmen beim Einkauf von Gütern und Dienstleistungen noch mehr zu bevorzugen als in der Vergangenheit. In den Corporate-Governance-Berichten des Bundesrates von 2006 und 2009 kommt deutlich zum Ausdruck, dass der Bund über die Kompetenz verfügt, für die verselbstständigten Einheiten strategische Ziele zu verabschieden und sie zu steuern. Zu diesen verselbstständigten Einheiten gehören u. a. die SBB, die Post AG, Ruag, Skyguide, Swisscom und Swissmedic. Es wäre wünschenswert, dass der Bund seine Kompetenz dazu nutzt, die Unternehmen und Einheiten in seinem Besitz dazu zu animieren, bei ihren Beschaffungen schweizerischen Firmen den Vorrang zu geben.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Gemäss den Corporate-Governance-Berichten (BBl 2006 8233, Kap. 4.2.6; BBl 2009 2659, Leitsatz 16) steuert der Bundesrat die verselbstständigten Einheiten des Bundes mit mehrjährigen strategischen Zielen, die sich einerseits auf die Aufgaben (z. B. Grundversorgung), andererseits auf die Unternehmensentwicklung (z. B. langfristige Werterhaltung) beziehen. Er stützt sich dabei auf den Organisationserlass der einzelnen Unternehmung, der u. a. Zweck und Aufgaben festhält, aber auch Verantwortung und Kompetenzen zwischen Bundesrat und Führungsspitze der Unternehmung abgrenzt. Damit die verselbstständigte Einheit ihre Ziele bestmöglich erreichen kann, ist sie im Rahmen der gesetzlichen und strategischen Vorgaben auf unternehmerische Freiheiten angewiesen. Der Bundesrat gewährleistet diese, indem er die Kompetenzen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung beachtet und sich nicht in operativen Entscheidungen engagiert. Für den Bundesrat ist dieser eignerpolitische Grundsatz zentral. Er hält es daher nicht für angezeigt, in die vom Interpellanten angesprochene Beschaffungspraxis der bundesnahen Unternehmen einzugreifen, zumal auch die Fakten gegen einen solchen Schritt sprechen:<\/p><p>Erstens zeigt eine Umfrage, die im Hinblick auf die Beantwortung dieses Vorstosses bei den grossen Bundesunternehmen durchgeführt wurde, dass diese bereits heute einen substanziellen Anteil ihrer Einkäufe bei Zulieferfirmen in der Schweiz tätigen: Knapp vier Fünftel aller Beschaffungen (Einkaufswert) der in der Schweiz ansässigen Unternehmensbereiche erfolgen im Inland.<\/p><p>Zweitens ist zu berücksichtigen, dass gewisse spezielle Vorleistungen (etwa im High-Tech-Bereich), welche die bundesnahen Unternehmen für ihre Leistungserstellung benötigen, in der Schweiz nicht angeboten werden. In solchen Fällen muss auf internationale Märkte ausgewichen werden.<\/p><p>Drittens unterstehen mehrere Bundesunternehmen teilweise oder vollständig dem Beschaffungsrecht nach Artikel 2 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1). In diesen Fällen ist die Unternehmung verpflichtet, bestimmte Beschaffungsvorhaben öffentlich auszuschreiben. Gemäss den internationalen Abkommen, an denen die Schweiz teilhat (WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, bilaterales Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft über bestimmte Aspekte des Beschaffungswesens, Freihandelsabkommen), dürfen Bieterfirmen aus dem Ausland nicht diskriminiert werden. Eine Verletzung dieser Abkommen wäre auch deshalb nicht zum Vorteil der Schweiz, weil sie einheimische Unternehmen der Gefahr von Retorsionsmassnahmen aussetzen würde (vgl. dazu die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion der BDP-Fraktion 15.3156, \"Wechselkurseffekte beim Beschaffungswesen\").<\/p><p>Aufgrund dessen hält es der Bundesrat weder für angemessen noch für zielführend, die bundesnahen Unternehmungen zu einer Überprüfung ihrer Einkaufspolitik anzuhalten.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bund ist Eigner zahlreicher Unternehmen und Einrichtungen, die er mit der Ausübung öffentlicher Aufgaben beauftragt. Indem sie Aufträge an die Wirtschaft vergeben, leisten diese Unternehmen und Einrichtungen einen wichtigen Beitrag zum Bruttoinlandprodukt unseres Landes. Sie tragen damit zur Schaffung und Aufrechterhaltung von Arbeitsplätzen in der Schweiz und somit zur Wohlfahrt der Bevölkerung bei.<\/p><p>Infolge der Aufhebung des Euromindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) könnten die ausländischen Aufträge an die Schweizer Wirtschaft abnehmen. Unser Wohlstand könnte dadurch beeinträchtigt werden, weil sich das Wirtschaftswachstum verlangsamt.<\/p><p>Ist der Bundesrat daher bereit, als Steuerungsinstanz die Unternehmen und Einheiten in seinem Besitz dazu zu animieren, mehr Produkte und Dienstleistungen privatwirtschaftlichen Unternehmen unseres Landes in Auftrag zu geben als in jüngster Vergangenheit?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verselbstständigte Einheiten des Bundes. Bevorzugung der Schweizer Wirtschaft bei der Auftragsvergabe"}],"title":"Verselbstständigte Einheiten des Bundes. Bevorzugung der Schweizer Wirtschaft bei der Auftragsvergabe"}