﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20153088</id><updated>2023-07-28T06:19:25Z</updated><additionalIndexing>2446;08</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2752</code><gender>m</gender><id>4046</id><name>Quadri Lorenzo</name><officialDenomination>Quadri</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-03-10T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4917</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-06-19T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-05-08T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-03-10T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-06-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2773</code><gender>f</gender><id>4073</id><name>Pantani Roberta</name><officialDenomination>Pantani</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2752</code><gender>m</gender><id>4046</id><name>Quadri Lorenzo</name><officialDenomination>Quadri</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.3088</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die von der Schweiz und Italien am 23. Februar 2015 unterzeichnete Roadmap, die bis Mitte 2015 finalisiert werden soll, umfasst eine Verbesserung des Grenzgängerabkommens. Das künftige Besteuerungssystem hat insbesondere folgende Vorteile: keine Beeinträchtigung der Steuerhoheit dank einer Besteuerung in beiden Staaten (mit Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat), die zu einer schrittweisen Erhöhung der steuerlichen Gesamtbelastung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger führen wird (vgl. Postulat 12.4048), Reziprozität, klare Definition des Begriffs Grenzgänger/Grenzgängerin (Erleichterung der Kontrollen) und Erhöhung des Anteils des Staates, in dem die Arbeit ausgeübt wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie im Bericht des Bundesrates vom 15. November 2013 in Erfüllung des Postulates Robbiani 11.3607 dargelegt, bestehen zwischen der Schweiz und ihren fünf Nachbarstaaten sechs unterschiedliche Regelungen zur Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Diese Lösungen zu vergleichen und zu beurteilen, welche Kantone allenfalls benachteiligt sein könnten, ist kaum möglich. Bei allen diesbezüglichen Lösungen verzichtet der Staat des Arbeitsorts auf einen Teil der ihm zufallenden Einnahmen. Aus diesen Gründen hat der Bundesrat nicht die Absicht, eine spezifische Rechtsgrundlage zugunsten eines oder mehrerer Kantone zu schaffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Jedes Dispositiv gegen Doppelbesteuerung begrenzt naturgemäss die Besteuerungsbefugnisse der Vertragsstaaten. In diesem Zusammenhang ist es auch nicht wünschbar, Abgeltungssysteme einzuführen. Ein solcher Schritt würde voraussetzen, dass alle von der Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen und analogen Regelungen einer Gesamtanalyse unterzogen werden müssten.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;In der Einigung in Steuerfragen, die die Schweiz und Italien am 23. Februar 2015 unterzeichnet haben, sind die Teile, die die Grenzgängerbesteuerung betreffen, höchst unbefriedigend.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Obwohl sich die Situation noch entwickelt, werden bereits jetzt gewisse Forderungen Italiens deutlich, die inakzeptabel sind, so etwa die Guillotineklausel im Zusammenhang mit der Umsetzung der am 9. Februar 2014 angenommenen Volksinitiative, aufgrund derer die neue Einigung dahinfallen und das alte Abkommen wieder in Kraft treten würde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ebenfalls unannehmbar wäre es, wenn der Entscheid des Tessiner Parlamentes aufgehoben würde, nach dem der Multiplikator zur Berechnung der Quellensteuer für Grenzgängerinnen und Grenzgänger auf 100 Prozent erhöht wird, was dem Kanton rund 4,3 Millionen und den Gemeinden knapp 8 Millionen Franken Mehreinnahmen beschert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Man sollte ausserdem bedenken, dass das aktuelle Abkommen mit Italien seit nunmehr vierzig Jahren (fast) ausschliesslich das Tessin belastet, während die ganze Schweiz davon profitiert. In dieser Hinsicht wäre eine Entschädigung des Kantons Tessin durch den Bund angebracht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Moment ist das Abkommen mit Italien über die Grenzgängerbesteuerung, das verhandelt wird, entgegen den Versprechungen für das Tessin immer noch nicht vorteilhaft: Der Kanton könnte dadurch sogar noch weniger einnehmen als heute. Dies stünde im krassen Gegensatz zu dem, was der Nationalrat mit der Annahme des Postulates 12.4048 forderte, nämlich die Prüfung der Auswirkungen eines Vertrages mit Italien, der festlegt, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger nach den italienischen Steuersätzen besteuert würden. So könnte das Tessin die ganze an der Quelle erhobene Steuer zurückbehalten (also auch den Teil, der heute an Italien zurückerstattet wird), dies u. a. als Mittel zur Dumpingbekämpfung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Daher frage ich den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist der Bundesrat bereit, eine gesetzliche Grundlage auszuarbeiten, die dem Tessin garantieren würde, dass die künftigen Einnahmen aus der Quellenbesteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger der Summe entsprechen, die sich aus den aktuellen Einnahmen und dem heute an Italien zurückerstatteten Betrag ergibt, wobei die Differenz zwischen den garantierten Einnahmen und den aus dem neuen Steuerregime resultierenden effektiven Einnahmen vom Bund getragen würde?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist er bereit, wenigstens die Steuerausfälle zu kompensieren, die für den Kanton Tessin und seine Gemeinden entstehen würden, sollte der Entscheid des Tessiner Parlamentes, den Multiplikator für die Grenzgängerinnen und Grenzgänger auf 100 Prozent zu erhöhen, aufgehoben werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Grenzgängerbesteuerung. Entschädigung des Kantons Tessin durch den Bund</value></text></texts><title>Grenzgängerbesteuerung. Entschädigung des Kantons Tessin durch den Bund</title></affair>