{"id":20153107,"updated":"2025-11-14T06:58:45Z","additionalIndexing":"24;2836","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2495,"gender":"m","id":471,"name":"Gutzwiller Felix","officialDenomination":"Gutzwiller"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2015-03-12T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4917"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2015-06-18T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-05-20T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1426114800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1434578400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2424,"gender":"m","id":361,"name":"Theiler Georges","officialDenomination":"Theiler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2645,"gender":"m","id":1256,"name":"Altherr Hans","officialDenomination":"Altherr"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2459,"gender":"m","id":409,"name":"Hess Hans","officialDenomination":"Hess Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2769,"gender":"f","id":4062,"name":"Keller-Sutter Karin","officialDenomination":"Keller-Sutter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2780,"gender":"m","id":4064,"name":"Eder Joachim","officialDenomination":"Eder"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2783,"gender":"m","id":4078,"name":"Schmid Martin","officialDenomination":"Schmid Martin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2565,"gender":"m","id":801,"name":"Abate Fabio","officialDenomination":"Abate"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2380,"gender":"f","id":316,"name":"Egerszegi-Obrist Christine","officialDenomination":"Egerszegi-Obrist"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3041,"gender":"m","id":4139,"name":"Hefti Thomas","officialDenomination":"Hefti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2495,"gender":"m","id":471,"name":"Gutzwiller Felix","officialDenomination":"Gutzwiller"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"15.3107","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) nimmt derzeit die Girokonten der zentralen Bundesverwaltung und den Ausgleichsfonds AHV\/IV\/EO vom Negativzins aus, welche - abgesehen von den Freibeträgen - die einzigen Ausnahmen vom Negativzins darstellen. Die Publica stellt seit dem Entscheid der SNB vom 22. April 2015 keine Ausnahme mehr dar. Die SNB beobachtet laufend die Entwicklung auf den ausgenommenen Girokonten.<\/p><p>2. Nach der Aufhebung des Euromindestkurses stellt die Negativzinspolitik aktuell das wichtigste Instrument der Geldpolitik der SNB dar. Die niedrigen Zinsen ermöglichen es, für kürzere Laufzeiten eine Zinsdifferenz zum Euro aufrechtzuerhalten. Die Attraktivität des Frankens gegenüber dem Euro, aber auch gegenüber anderen Währungen soll reduziert und so dem anhaltenden Aufwertungsdruck entgegengewirkt werden. Negativzinsen verfolgen das Ziel, den Franken zu schwächen, die Teuerung wieder in den positiven Bereich zu bringen und damit auch die Wirtschaftsentwicklung zu stabilisieren. Von der Negativzinspolitik ist grundsätzlich eine ähnliche Wirkung zu erwarten wie bei der üblichen Zinspolitik: Eine Zinssenkung führt zu einer Schwächung des Wechselkurses. Weil auch die Teuerung zumindest momentan noch tiefer im negativen Bereich ist als die Zinsen, sind die Realzinsen tendenziell positiv. Mit anderen Worten: Der Realwert des Geldes bleibt trotz der negativen Zinsen erhalten.<\/p><p>3. Die weltweit tiefen Zinsen sind der Ausdruck von Aussichtten auf geringe Teuerung und geringes Wachstum sowie der deswegen allgemein expansiven Geldpolitik der Zentralbanken. Die Vorsorgeeinrichtungen leiden auf einem Teil der angelegten Vermögen unter diesen tiefen Zinsen und Renditen. Durch die Negativzinsen werden sie zusätzlich belastet. Die Vorsorgeeinrichtungen müssen entweder mehr Risiken eingehen, um trotzdem noch positive Renditen im Bereich der Forderungen zu erreichen, oder sie müssen negative Zinsen in Kauf nehmen. Sie sind demnach dem Tiefzinsumfeld, welches nur geringe Risikoprämien für hohe Zinsänderungsrisiken bezahlt, stärker ausgesetzt. Allerdings treffen die Negativzinsen nur die Liquidität in Schweizerfranken und damit einen geringen Teil der Anlagen. Der Bundesrat beantragt deshalb die Annahme des Postulates Bischof 15.3091, nach welchem die Auswirkungen der Negativzinsen auf die Vorsorgeeinrichtungen und die Möglichkeit von Massnahmen näher erläutert werden sollen. Ausnahmen vom Negativzins würden vorab eine Ungleichbehandlung der Vermögensverwalter begründen, zudem aber vor allem auch die Wirksamkeit der Geldpolitik in Bezug auf inländische Anleger einschränken. In der aktuellen Lage wäre eine Schwächung der Geldpolitik nicht zu rechtfertigen. Ein entsprechender gesetzlicher Eingriff würde auch die Handlungsfähigkeit der SNB bei der Führung ihrer Geldpolitik verringern.<\/p><p>Institutionen, welche nicht primär auf die Rendite ihrer Vermögen, sondern auf Beitragszahlungen angewiesen sind, werden von der Negativzinspolitik nur am Rande betroffen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Als Reaktion auf die Frankenstärke hat die Schweizerische Nationalbank (SNB) Negativzinsen eingeführt. Diese haben auch Folgen für die Guthaben von verschiedenen institutionellen Anlegern im Bereich der Sozialversicherungen. Der Bundesrat wird vor diesem Hintergrund eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Die Pensionskasse des Bundes ist von den Negativzinsen ausgenommen. Wie beurteilt er diese unterschiedliche Behandlung der Publica im Vergleich zu anderen Sozialversicherungen?<\/p><p>2. Entfalten die erhobenen Negativzinsen, gemäss der Einschätzung des Bundesrates, die erwünschte Wirkung gegen den starken Franken?<\/p><p>3. Welche Auswirkung auf die Wirksamkeit dieser Negativzinsen (als Massnahme gegen den starken Franken) hätte es gemäss der Einschätzung des Bundesrates, wenn die Guthaben aller infragekommenden Sozialversicherungen von der SNB gleich behandelt würden wie jene der Publica?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Wirkung und Folgen der Negativzinsen der Schweizerischen Nationalbank"}],"title":"Wirkung und Folgen der Negativzinsen der Schweizerischen Nationalbank"}