{"id":20153115,"updated":"2023-07-28T06:16:36Z","additionalIndexing":"2811;2831","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2744,"gender":"f","id":4031,"name":"Ingold Maja","officialDenomination":"Ingold"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-03-12T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4917"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-06-19T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-05-08T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1426114800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1434664800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2702,"gender":"m","id":3899,"name":"Nussbaumer Eric","officialDenomination":"Nussbaumer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2713,"gender":"m","id":3910,"name":"von Siebenthal Erich","officialDenomination":"von Siebenthal"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2792,"gender":"m","id":4076,"name":"Hadorn Philipp","officialDenomination":"Hadorn"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2744,"gender":"f","id":4031,"name":"Ingold Maja","officialDenomination":"Ingold"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"}],"shortId":"15.3115","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat ist sehr besorgt über die humanitäre Situation und die systematischen Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte in Irak und in Syrien. Der Schutz der Zivilbevölkerung muss in jedem Fall ohne Diskriminierung gewährleistet sein. Der Bundesrat fordert die betroffenen Länder auf, die Rechte religiöser und ethnischer Minderheiten zu respektieren. Weiter fordert er, dass Staaten, in welchen extremistische Gruppierungen Attentate und Massaker gegen Christen und andere Minderheiten verüben, alles unternehmen, um solche Taten zu verhindern und die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen. Ein grosser Teil dieser Übergriffe, auch auf Minderheiten, wird in Regionen begangen, zu denen die humanitären Organisationen aus Sicherheitsgründen wenig oder gar keinen Zugang haben. Sowohl in Irak wie auch in Syrien ist diese Tatsache eine der grössten Herausforderungen für die humanitäre Antwort der internationalen Gemeinschaft. Der Bundesrat ruft in Erinnerung, dass alle Konfliktparteien die Verpflichtung haben, den humanitären Akteuren raschen und ungehinderten Zugang zu ermöglichen sowie die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht zu respektieren.<\/p><p>1. Dem Bundesrat ist nicht bekannt, dass Christen der Zugang zur Registrierung als Flüchtlinge erschwert oder verunmöglicht wäre. Das Auswahlverfahren des UNHCR ist strikte bedürfnisorientiert und folgt dem Prinzip der Nichtdiskriminierung.<\/p><p>2. Die humanitäre Hilfe der Schweiz richtet sich unterschiedslos an alle Opfer der humanitären Krisen in Syrien und in Irak. Dabei spielt die religiöse oder gemeinschaftliche Zugehörigkeit der hilfsbedürftigen Menschen keine Rolle. Das Engagement der Schweiz wie auch anderer humanitärer Akteure, wie dem IKRK oder dem UNHCR, richtet sich nach den humanitären Prinzipien von Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit. Das UNHCR betreut und versorgt in Syrien und in Irak auch Binnenvertriebene. Diese werden nicht als Flüchtlinge registriert und fallen nicht in Betracht für eine Aufnahme in Drittstaaten.<\/p><p>Im Rahmen der vom Bundesrat am 6. März 2015 beschlossenen Aufnahme von grundsätzlich 3000 schutzbedürftigen Personen aus Syrien, wovon 2000 Personen über ein klassisches Resettlement einreisen sollen, bedeutet dies, dass bei der Auswahl der Flüchtlinge einzig ihr Schutzbedarf ausschlaggebend ist. Soziale oder religiöse Zugehörigkeit werden weder im Sinne einer positiven noch im Sinne einer negativen Diskriminierung berücksichtigt. Der Auswahlprozess erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem UNHCR, welches der Schweiz besonders schutzbedürftige Personen zur Aufnahme vorschlägt.<\/p><p>Zudem ist festzuhalten, dass die vom Bundesrat im Grundsatz beschlossene Aufnahme auf syrische Flüchtlinge ausgerichtet ist. Die humanitäre Hilfe der Schweiz zugunsten der irakischen Binnenvertriebenen konzentriert sich auf die Unterstützung vor Ort. 2014 belief sich diese für die Irak-Krise auf 13,3 Millionen Franken. Seit Beginn des Jahres 2015 wurden 4,5 Millionen Franken zusätzlich an die Partner vor Ort bereitgestellt. Der Einsatz weiterer Mittel ist vorgesehen (total etwa 9,5 Millionen Franken für 2015). Dabei unterstützt die Schweiz Organisationen, welche die humanitären Prinzipien in allen Fällen einhalten.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Christen auf der Flucht berichten über Todesdrohungen und Zwangskonvertierungen, wenn sie ein Flüchtlingscamp aufsuchen. Sie haben offenbar dort keinen sicheren Ort, weil die Flüchtlingslager islamistisch unterwandert seien. Das UNHCR organisiert das Auswahlverfahren für die Kontingente von Flüchtlingen für europäische Staaten. Die Christen ausserhalb der grossen Camps befürchten, vom UNHCR gar nicht registriert werden zu können.<\/p><p>Seit dem Sommer letzten Jahres sind Hunderttausende irakische Christen, Jesiden und andere religiöse Minderheiten in den irakischen Norden geflüchtet. Das UNHCR registriert und versorgt aber keine Binnenflüchtlinge, sondern nur solche, die über Landesgrenzen in anderen Ländern Zuflucht suchen. Damit sind alle intern Vertriebenen, unter denen auch Christen sind, ausgeschlossen.<\/p><p>Gemäss Verfassung dürfen Christen unter den Flüchtlingen Andersgläubigen nicht vorgezogen werden. Sollte aber der Zugang der Christen zur Registrierung mit der Perspektive auf einen Platz in einem Kontingent aufgrund der Religion erschwert oder verunmöglicht werden, käme das einer Diskriminierung gleich, die korrigiert werden müsste. Unter Deutschlands etwa 30 000 Aufgenommenen sollen kaum Christen sein. Nun hat der Bundesrat bekanntgegeben, dass er endlich eine Aufnahmeaktion für 3000 syrische Staatsangehörige plant, die von der Uno selektioniert werden. <\/p><p>Dazu stellen sich die folgenden Fragen:<\/p><p>1. Sind dem Bundesrat solche Vorkommnisse von fraglicher Diskriminierung bekannt, und wenn ja, was unternimmt er, um Benachteiligungen christlicher Flüchtlinge und religiöser Minderheiten zu vermeiden?<\/p><p>2. Wie kann er sicherstellen, dass unter den 3000 \"besonders schutzbedürftigen Personen aus der Krisenregion\", deren Aufnahme er beschlossen hat, die Christen bei der Auswahl nicht aufgrund ihres Glaubens diskriminiert werden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Irak und Syrien. Christliche Flüchtlinge und Binnenflüchtlinge nicht diskriminieren"}],"title":"Irak und Syrien. Christliche Flüchtlinge und Binnenflüchtlinge nicht diskriminieren"}