﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20153129</id><updated>2025-11-14T08:10:06Z</updated><additionalIndexing>32;36;2841</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2748</code><gender>f</gender><id>4040</id><name>Schneider-Schneiter Elisabeth</name><officialDenomination>Schneider-Schneiter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-03-16T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4917</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-06-19T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-05-27T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-03-16T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-06-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2748</code><gender>f</gender><id>4040</id><name>Schneider-Schneiter Elisabeth</name><officialDenomination>Schneider-Schneiter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.3129</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Mit dem Masterplan zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie will der Bundesrat die guten Rahmenbedingungen für die biomedizinische Forschung und Technologie erhalten und weiter verbessern und der Bevölkerung den physischen und bezahlbaren Zugang zu deren Errungenschaften gewährleisten. Um die Wirksamkeit der insgesamt 21 Massnahmen in den Bereichen Forschungsförderung, Marktzutritt und Vergütung zu überprüfen, stellt er periodisch den Stand der Zielerreichung fest. Bei Bedarf nimmt er Kurskorrekturen vor. Der Bundesrat wird die Öffentlichkeit regelmässig über den Stand der Umsetzung informieren, erstmals im Sommer 2015.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1./2. Am 29. April 2015 hat der Bundesrat Anpassungen bei der Preisfestsetzung der Arzneimittel verabschiedet, die per 1. Juni 2015 in Kraft treten. Die Massnahmen führen unter anderem zur Klärung der Gewichtung der Preisfestsetzungskriterien "Auslandpreisvergleich" und "therapeutischer Quervergleich". Im Rahmen der Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre wird neu neben dem Auslandpreisvergleich auch der therapeutische Quervergleich vermehrt berücksichtigt. Schon in den Jahren 2009 und 2012 hat der Bundesrat Massnahmen beschlossen, um Wechselkursschwankungen abzufedern. So werden die für die Überprüfung massgebenden Wechselkurse aufgrund der Monatsdurchschnittskurse der Schweizerischen Nationalbank (SNB) der vorangehenden 12 Monate festgelegt. Diese Regeln bleiben auch nach dem 1. Juni 2015 bestehen. Ausserordentliche Massnahmen aufgrund der Auswirkungen des SNB-Entscheids sind hingegen keine vorgesehen. Das Anliegen nach verbesserter Plan- und Berechenbarkeit der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit wird damit erfüllt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Dem Forschungsstandort Schweiz müssen ausreichend qualifizierte klinisch Forschende zur Verfügung stehen. Aus Sicht des Bundesrates ist dabei die Nachwuchssicherung zentral. Die Plattform "Zukunft ärztliche Bildung" des Dialogs "Nationale Gesundheitspolitik" wurde beauftragt, bis Ende 2014 den Handlungsbedarf bei der Aus- und Weiterbildung der Medizinerinnen und Mediziner zu analysieren und kurz- und mittelfristige Massnahmen aufzuzeigen. Expertinnen und Experten aus Akademien, Fachgesellschaften, Spitälern und Verwaltung empfehlen, dass forschungsinteressierte Medizinstudentinnen und -studenten frühzeitig identifiziert und gefördert sowie mit Inhalten der klinischen Forschung konfrontiert werden sollen. Zweitens sei forschungsinteressierten Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung die Möglichkeit zu geben, optimale fachliche Qualifikationen für die klinische Forschung zu erwerben. Drittens brauche es forschungsfreundliche Arbeitsbedingungen in den Spitälern sowie Karrieremöglichkeiten für klinisch Forschende.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Empfehlungen richten sich in erster Linie an das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF), die Universitäten, die Universitäts- und Zentrumspitäler, die medizinischen Fachgesellschaften sowie an den Schweizerischen Nationalfonds. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Kantone sowie die privaten und staatlichen Forschungsinstitutionen diesen vom Bund initiierten und begleiteten Prozess unterstützen werden. Denn dies wird notwendig sein, damit die Schweiz als Forschungsstandort attraktiv bleibt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Das Humanforschungsgesetz (HFG; SR 810.30) ist seit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Gesetz und Verordnungen stellen eine wesentliche Neuerung in der Entwicklung geeigneter Rahmenbedingungen für die Schweizer Forschung dar. Die überwiegende Mehrheit der Rechtsunterworfenen erachtet das Gesetz und die Verordnungen als gut bis sehr gut. Die Umsetzung derjenigen Bestimmungen, die durch Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut, vollzogen werden, ist auf Kurs. Die kantonalen Ethikkommissionen spielen eine zentrale Rolle im Vollzug des Humanforschungsrechts. Im Zuge einer verstärkten interkantonalen Zusammenarbeit hat sich ihre Zahl mittlerweile von 13 auf 9 reduziert. Sämtliche Ethikkommissionen sind in der Lage, ihre Aufgaben wahrzunehmen. Neue Prozesse, eine Erweiterung des Aufgabenfeldes und teilweise geänderte Strukturen stellten sie 2014 vor einige Herausforderungen. Dadurch konnten die Fristen nicht immer im gewünschten Ausmass eingehalten werden. Zudem hat die Entscheidfindung bei multizentrischen Versuchen noch nicht die vom Bund gewünschte Effizienz erreicht. Zur Optimierung der Situation prüfen derzeit das BAG und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren gemeinsam mit den Ethikkommissionen, mit welchen konkreten Massnahmen die Bewilligungspraxis harmonisiert werden kann.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat im Dezember 2013 auf Begehren des Parlamentes den Masterplan zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie vorgelegt. In Anbetracht der seither noch einmal schwieriger gewordenen Situation am Standort Schweiz durch die starke Verwerfung in den Währungsrelationen und der grossen Unsicherheit in den Beziehungen zur EU möchte ich den Bundesrat einladen, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie weit sind die Arbeiten im Bundesrat vorangekommen in Bezug auf das zentrale Anliegen des Parlamentes in den Masterplan-Motionen, die Wirtschaftlichkeitsprüfung neuer Medikamente plan- und berechenbar zu gestalten und beispielsweise Preissenkungen nicht allein wegen Währungsschwankungen vorzunehmen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Teilt er die Ansicht, dass - gerade vor dem Hintergrund des durch den SNB-Entscheid ausgelösten Kostenschubs einerseits und der enormen Wertschöpfung der Pharmaindustrie zugunsten der Volkswirtschaft andererseits - im Bereich der Preisfestsetzung für Medikamente mit Augenmass reguliert und von "Schnellschüssen" dezidiert Abstand genommen werden muss?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Erachtet er die Empfehlungen des BAG und der SAMW betreffend den Nachwuchs in der klinischen Forschung in der Schweiz als zielführend, und was wird er zu deren Umsetzung unternehmen? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie beurteilt er den Stand der Umsetzung des Humanforschungsgesetzes in Bezug auf die Durchsetzung des Leadprinzips bei den Ethikkommissionen und in Bezug auf die Einhaltung der Terminvorgaben?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Masterplan zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie. Stand der Arbeiten</value></text></texts><title>Masterplan zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie. Stand der Arbeiten</title></affair>