﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20153134</id><updated>2023-07-28T06:11:45Z</updated><additionalIndexing>28;44</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-03-16T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4917</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-06-19T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-05-13T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-03-16T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-06-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2735</code><gender>m</gender><id>4008</id><name>Landolt Martin</name><officialDenomination>Landolt</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>15.3134</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Annahme der Motion der BDP-Fraktion 12.4129, "Verbesserte Arbeitsmarktchancen für die ältere Generation", erklärt, dass er die Ziele der Motion teile und im Rahmen der Altersvorsorge 2020 entsprechende Massnahmen vorschlagen werde. In der Zwischenzeit - namentlich aufgrund der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative, hat sich die Wichtigkeit ebenso wie die Dringlichkeit dieser Thematik massiv verstärkt. Die konsequente Förderung inländischer Arbeitskräfte muss rasche und klare Verbesserungen der Arbeitsmarktchancen der älteren Generation mit sich ziehen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es wurde mehrfach festgestellt, dass die höheren BVG-Sätze zu einer Verteuerung dieser wertvollen Arbeitskräfte führen. Gleichzeitig wurde ebenfalls festgestellt, dass eine Systemanpassung in Bezug auf die BVG-Sätze oder beispielsweise die Spargutschriften sehr komplex wäre und eine sehr lange Übergangszeit in Anspruch nehmen würde. Dies ist ein Grund mehr, keine unnötige Zeit zu verlieren. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Möglicherweise lebt der Bund selber vor, dass es auch Mittel und Wege gibt, aus eigenem Anreiz den Druck zu reduzieren, jüngere Arbeitskräfte zu bevorzugen. Innerhalb der Bundesverwaltung besteht ein Ausgleichssystem, bei dem mit entsprechenden Einheitssätzen budgetiert und geführt wird.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat verfolgt die Situation von älteren Personen auf dem Arbeitsmarkt mit besonderer Aufmerksamkeit. Eine vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) im Oktober 2012 in Auftrag gegebene Studie zeigt einen Trend und eine Bereitschaft zum längeren Arbeiten (&lt;a href="http://www.bsv.admin.ch/aktuell/medien/00120/index.html?lang=de&amp;amp;msg-id=46218"&gt;http://www.bsv.admin.ch/aktuell/medien/00120/index.html?lang=de&amp;amp;msg-id=46218&lt;/a&gt;). Damit nimmt die Schweiz im internationalen Vergleich eine Spitzenposition ein, genau wie bei der Erwerbsbeteiligung. Dies hält auch der 2014 erschienene Bericht der OECD fest. Sowohl die Studie des BSV wie auch der OECD-Bericht nennen konkrete Lösungsvorschläge, mit denen diese positive Situation noch verbessert werden kann: Anreize zur längeren Erwerbstätigkeit erhöhen, Arbeitsmarktfähigkeit der älteren Arbeitnehmenden verbessern sowie bestehende Hürden zur Anstellung von älteren Arbeitnehmenden abbauen. Die Botschaft zur Reform der Altersvorsorge 2020 übernimmt einige Empfehlungen wie die weitere Flexibilisierung des AHV-Rentenalters, ein gleiches Rentenalter für Männer und Frauen sowie die Harmonisierung des ordentlichen Rentenalters der zweiten Säule mit jenem der AHV. Ferner hat Ende April eine nationale Konferenz zur Thematik der älteren Arbeitnehmenden stattgefunden, anlässlich derer die Sozialpartner, Bund und Kantone Massnahmen zur verbesserten Arbeitsmarktintegration dieser Zielgruppe vereinbart haben. Eines der Handlungsfelder der 2011 vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) lancierten Fachkräfteinitiative ist die Schaffung guter Bedingungen zur Weiterbeschäftigung von Mitarbeitenden über das ordentliche Pensionsalter hinaus.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat hat die Botschaft zur Reform Altersvorsorge 2020 im November 2014 ans Parlament überwiesen (BBl 2015 1). Die Vorlage sieht eine flexible Gestaltung der Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren vor, mit einem identischen Referenzalter von 65 Jahren für Frauen und Männer. Die entsprechenden Modalitäten der ersten und zweiten Säule werden aufeinander abgestimmt. Zudem ist geplant, die altersmässige Abstufung der BVG-Altersgutschriften etwas abzuflachen (vgl. Antwort auf Frage 3). Um die Ausgewogenheit der Reform zu gewährleisten, hat der Bundesrat auf ein Vorziehen einzelner Massnahmen verzichtet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Altersgutschriften werden in der Reform Altersvorsorge so abgestuft, dass ab dem 45. Altersjahr keine Erhöhung mehr erfolgt. Dadurch werden ältere und jüngere Beschäftigte gleichgestellt. Gemäss Reformvorlage liegen die Gutschriftensätze nach Alterskategorien bei 5 Prozent, 9 Prozent und 13 Prozent des versicherten Lohnes. Eine noch stärkere Abflachung oder gar ein einheitlicher oder degressiver Satz ist nicht wünschenswert. Die Botschaft übernimmt hier die Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat Vitali 12.3731, "Benachteiligungen im BVG abschaffen", das Ende 2012 vom Nationalrat verabschiedet wurde. Dort hat der Bundesrat bereits darauf hingewiesen, dass der Übergang zu stärker abgeflachten Altersgutschriften mit sehr hohen Kosten verbunden wäre. Die neue Regelung würde für jüngere Versicherte sofort gelten, gleichzeitig müsste für ältere Versicherte weiterhin die alte Regelung angewandt werden, um deren Vorsorge nicht zu schmälern. Bei einem einheitlichen Satz (komplette Abflachung) könnten die effektiven Mehrkosten während 20 Jahren mit bis zu einer Milliarde Franken pro Jahr zu Buche schlagen. Ein degressiver Satz würde diese Kosten weiter erhöhen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung ist deshalb zu bevorzugen, da die angestrebten Ziele weitgehend ohne massive Zusatzkosten erreicht werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Laut Gesetz muss der Beitrag des Arbeitgebers mindestens gleich hoch sein wie die gesamten Beiträge aller Versicherten. Diese Regelung dahingehend zu verschlechtern, dass die erwerbstätige Person frei entscheiden kann, höhere Beiträge zu entrichten, ist nicht wünschenswert. Anstatt bessere Arbeitsmarktchancen für alle älteren Arbeitnehmenden zu schaffen, könnte ein Missbrauchspotenzial zulasten eben dieser Personen entstehen, denn sie könnten verleitet sein, höhere Beiträge zu übernehmen. In absehbarer Zeit wären sie dann praktisch dazu verpflichtet, um ihre Arbeitsmarktchancen zu erhöhen. In der Praxis müssen ältere Stellensuchende ihre Lohnforderungen oft zurückstufen, sodass der neue potenzielle Arbeitgeber in der Lage ist, die entsprechende Gesamtbelastung zu tragen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Bundesverwaltung kennt ein Ausgleichsystem bei der Budgetierung der Arbeitgeberbeiträge der Mitarbeitenden in der zweiten Säule (Pensionskassenbeiträge an Publica). Unterschiede bei den Beiträgen aufgrund von Alter und Lohnklasse werden innerhalb der Bundesverwaltung ausgeglichen. Es findet dann jeweils ein Ausgleich unter den Verwaltungseinheiten statt. Bei Publica werden die reglementarischen Beiträge exakt nach dem Alter auf die Versicherten verteilt. Die Verwaltungseinheiten budgetieren nach einem Einheitssatz. Somit ist es für sie aus finanziellen Überlegungen weniger wichtig, welches Alter die bzw. der künftige Mitarbeitende hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Erfahrungen zeigen, dass das System gut funktioniert. Es gleicht die Höhe der individuellen Sparbeiträge des Arbeitgebers an die zweite Säule innerhalb des Unternehmens aus. Die Summe der Sparbeiträge bleibt für das Unternehmen, im vorliegenden Fall für die Arbeitgeberin Bundesverwaltung, insgesamt gleich. Somit entstehen keinerlei Kostenfolgen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Ein Unternehmen braucht eine gewisse Grösse, damit ein analoges Ausgleichsystem installiert werden kann. Einerseits sind dort mehrere Personen in die Rekrutierungsprozesse involviert, andererseits ist auch das nötige Ausgleichspotenzial aufgrund der Mitarbeiterzahl vorhanden. Deshalb verbreitet der Bundesrat keine weiteren Informationen über das betreffende System.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Wir bitten den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Teilt er unsere Auffassung, dass den verbesserten Arbeitsmarktchancen der älteren Generation eine höhere Dringlichkeit zukommt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche der im Rahmen der Altersvorsorge 2020 geplanten Massnahmen wird er deshalb vorziehen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Inwiefern sieht er eine Anpassung bzw. Angleichung der BVG-Sätze vor? Welche Effekte erwartet der Bundesrat von einheitlichen BVG-Sätzen, welche von beispielsweise degressiven Sätzen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Sieht er eine Möglichkeit darin, dass ältere Arbeitnehmer freiwillig einen steuerlich begünstigten höheren Beitrag bezahlen und damit ihre Arbeitsmarktchancen erhöhen können? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. In der Bundesverwaltung besteht offenbar ein Ausgleichssystem mit einem internen Einheitssatz.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Welche Erfahrungen hat der Bundesrat mit diesem System gemacht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Wie funktioniert dieses System im Detail?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Welches sind die allfälligen Kostenfolgen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Sieht der Bundesrat in diesem Ausgleichssystem auch ein wirkungsvolles Anreizsystem für Unternehmen, und wie gedenkt er dieses besser bekannt und beliebt zu machen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Unternehmerische Anreize für bessere Arbeitsmarktchancen der älteren Generation</value></text></texts><title>Unternehmerische Anreize für bessere Arbeitsmarktchancen der älteren Generation</title></affair>