﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20153135</id><updated>2023-07-28T06:09:23Z</updated><additionalIndexing>2811;44</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-03-16T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4917</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-06-19T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-05-08T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-03-16T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-06-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2735</code><gender>m</gender><id>4008</id><name>Landolt Martin</name><officialDenomination>Landolt</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>15.3135</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Über die konsequente Förderung inländischer Arbeitskräfte kann die Zuwanderung ohne Gefährdung der Bilateralen gesenkt werden. Die Ausschöpfung des inländischen Potenzials führt über weibliche und ältere Arbeitskräfte. Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat in der ersten Woche der laufenden Frühjahrssession - ohne Gegenstimme - die genannten Motionen angenommen. Dies ist ein klares Signal dafür, dass dieses Anliegen ausserordentlich breit abgestützt ist und der Bundesrat hier nun die Arbeiten mit voller Kraft vorantreiben muss.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat verfolgt die verschiedenen Massnahmen zur Förderung der inländischen Arbeitskräfte mit hoher Priorität. Mit seinen Beschlüssen zu den Begleitmassnahmen zur Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung vom 11. Februar 2015 hat er diese Absicht erneut verdeutlicht und konkretisiert. Der Bundesrat verfolgt im Rahmen der Fachkräfteinitiative (FKI) insgesamt etwa 20 Massnahmen innerhalb der vier prioritären Handlungsfelder (Höherqualifizierung; Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie; Schaffung guter Bedingungen zur Erwerbstätigkeit für ältere Arbeitnehmende; Förderung von Innovationen).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Sinne der Motionen hat er bereits einige gesetzliche Anpassungen initiiert. Dazu gehören:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Teilrevision des Berufsbildungsgesetzes: Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat eine Vernehmlassung eröffnet (bis am 21. April 2015), welche die Subventionierung der Vorbereitungskurse für die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen vorschlägt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Bundesgesetz über die Weiterbildung: Gemäss Planung wird das Gesetz am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Es verbessert die Anrechenbarkeit von nonformalen und informellen Bildungsleistungen an die formale Bildung und trägt zur grösseren Durchlässigkeit des Bildungsraums bei.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Impulsprogramm zur Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen: Das Parlament hat am 26. September 2014 die Verlängerung um vier Jahre bis zum 31. Januar 2019 beschlossen und dazu einen neuen Verpflichtungskredit von 120 Millionen Franken bewilligt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Beseitigung der steuerlichen Benachteiligung von Ehepartnern bei der direkten Bundessteuer: Das Eidgenössische Finanzdepartement wird die Arbeiten weiterführen und dabei auch die Frage der Arbeitsanreize einbeziehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Revision des Zivildienstgesetzes: Die vom Bundesrat dem Parlament am 27. August 2014 überwiesene Botschaft zur Revision des Zivildienstgesetzes sieht im neuen Tätigkeitsbereich "Schulwesen" den Einsatz von Zivildienstpflichtigen vor. Sie sollen Lehrpersonen unterstützen und dadurch den Gemeinden und Kantonen erleichtern, solche Angebote auszubauen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Reform der Altersvorsorge 2020: Im Rahmen der Reform werden die rechtlichen Grundlagen im Bereich der Alters- und Hinterlassenenversicherung und der beruflichen Vorsorge für die Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer verbessert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig): Durch die letzten Anpassungen (2011) profitieren Versicherte ab 50 Jahren von diversen Vorteilen beim Leistungsbezug für Qualifizierungsmassnahmen, um ihre Arbeitsmarktreintegration zu fördern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die beschriebenen Gesetzesanpassungen, welche den Zielen der FKI des Bundes dienen, unterliegen unterschiedlichen Zeitplänen und werden unabhängig voneinander umgesetzt. Einzelne Massnahmen, wie beispielweise das Impulsprogramm oder die Avig-Revision, sind bereits umgesetzt und abgeschlossen, andere sind erst in der Initialisierungsphase.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es zeigt sich jedoch, dass verschiedene Massnahmen im Rahmen der bestehenden Gesetze vorangetrieben werden können oder dass der gesetzliche Anpassungsbedarf bei den einzelnen Handlungsfeldern zunächst bestimmt werden muss. Ein solcher Handlungsbedarf kann sich beispielsweise aus der nationalen Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende oder aus den Abklärungen der Arbeitsgruppe zur Finanzierung von Tagesstrukturen ergeben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das WBF wird Ende Juni 2015 dem Bundesrat einen Bericht über den Stand der Umsetzung der einzelnen FKI-Massnahmen erstatten und wo nötig und sinnvoll zusätzliche Massnahmen und allfällig notwendige Gesetzesanpassungen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels vorschlagen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ferner hat der Bundesrat in Ergänzung der FKI zusätzliche Massnahmen beschlossen, damit vermehrt inländische Arbeitskräfte eingestellt und so die beruflichen Perspektiven aller Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz verbessert werden. Unter anderem sollen auch Personen aus dem Asylbereich besser in den Arbeitsmarkt integriert werden. Der Bundesrat will deshalb die administrativen Hürden für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen abbauen, sodass diese leichter arbeiten können.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die gleichlautenden Motionen 14.3835 und 14.3844 der CVP/EVP-Fraktion und der BDP-Fraktion sind auf Antrag des Bundesrates am 12. Dezember 2014 vom Nationalrat und am 3. März 2015 vom Ständerat angenommen worden. Aufgrund dieser klaren Signale bittet die BDP-Fraktion nun den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist er auch der Auffassung, dass die einhellig geforderten gesetzlichen Massnahmen zur Förderung inländischer Arbeitskräfte nun mit höchster Dringlichkeit umgesetzt werden müssen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie ist das von ihm geplante weitere Vorgehen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welchen Zeitplan sieht er dafür vor?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Was unternimmt er zur Priorisierung dieser dringlichen Massnahmen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Gesetzliche Massnahmen zur Förderung inländischer Arbeitskräfte</value></text></texts><title>Gesetzliche Massnahmen zur Förderung inländischer Arbeitskräfte</title></affair>