﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20153142</id><updated>2023-07-28T06:06:45Z</updated><additionalIndexing>1211</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2689</code><gender>m</gender><id>3886</id><name>Grunder Hans</name><officialDenomination>Grunder</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion BD</abbreviation><code>BD</code><id>136</id><name>Fraktion BD</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-03-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4917</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2017-03-15T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2015-05-08T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-03-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2017-03-15T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2689</code><gender>m</gender><id>3886</id><name>Grunder Hans</name><officialDenomination>Grunder</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion BD</abbreviation><code>BD</code><id>136</id><name>Fraktion BD</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.3142</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die BDP befürwortet im Grundsatz eine professionalisierte Kesb. Doch die Bürokratie darf nicht überborden, und nahen Verwandten muss mehr Einfluss bei der Frage der Einweisung von Kindern in Heime oder Pflegefamilien gewährt werden. Diese Entscheide sind für die Kinder und die betroffenen nahen Verwandten von grosser Tragweite. Die heutigen Regelungen sind zu diffus, zu bürokratisch und können einfache und naheliegende Lösungen verhindern. So ist gemäss heutiger Regelung ein Anhörungsrecht naher Verwandter möglich, aber nicht zwingend. Dies muss geändert werden. Ebenso ist das Klagerecht gegen Entscheide der Behörden zu verbessern. Grosseltern und nahe Verwandte sollen den Entscheid für ihre Enkel einfacher anfechten können.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Mit dem am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht wurde das Verfahren, bei dem es um die Fremdplatzierung eines Kindes geht, in verschiedener Hinsicht verbessert. So hat die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) neu bei einer Platzierung eines Kindes zwingend die Anordnung einer Kindesvertretung zu prüfen und, wenn nötig, anzuordnen. Mit dieser Form der indirekten Partizipation wird die Rechtsstellung des Kindes gestärkt. Ein urteilsfähiges Kind kann gegen eine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung oder in einer psychiatrischen Klinik selber das Gericht anrufen (Art. 314b ZGB; SR 210). Auch die neu vom Gesetz vorgesehene Möglichkeit, Eltern zu einem Mediationsversuch aufzufordern (Art. 314 Abs. 2 ZGB), führt dazu, dass Eltern vermehrt in ihrer Verantwortung für das Kind belassen werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat erachtet es als wichtig, dass vor einer Fremdplatzierung eines Kindes alle Betroffenen die Möglichkeit erhalten, sich zur vorgesehenen Massnahme zu äussern. Dazu gehören in der Regel neben dem Kind und seinen Eltern auch weitere nahestehende Personen wie beispielsweise Geschwister und Grosseltern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Übrigen ist die Kesb in sämtlichen Verfahren verpflichtet, den massgeblichen Sachverhalt von Amtes wegen abzuklären und die notwendigen Erkundigungen vorzunehmen, bevor sie eine Massnahme anordnet (Art. 446 ZGB). Dazu können auch Abklärungen bei der Wohngemeinde sowie dem familiären Umfeld gehören. Ob dies im Einzelfall notwendig ist, entscheidet die zuständige Behörde nach Ermessen. Der Bundesrat geht davon aus, dass die öffentlichen Diskussionen der vergangenen Monate dazu geführt haben, dass die betroffenen Behörden entsprechend sensibilisiert worden sind und hier zurzeit kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Schliesslich hat der Nationalrat mit der Annahme des Postulates &lt;a href="http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20143891"&gt;14.3891,&lt;/a&gt; "Erste Erkenntnisse aus dem Wechsel von Laienbehörden zur Kesb", den Bundesrat beauftragt, eine erste Evaluation des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts vorzunehmen. Gemäss dem vom Nationalrat ebenfalls angenommenen Postulat &lt;a href="http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20143776"&gt;14.3776,&lt;/a&gt; "Professionalisierung des Sozialstaates um jeden Preis?", soll der Bundesrat ausserdem verschiedene Fragen im Zusammenhang mit den Kosten abklären sowie Massnahmen vorschlagen, wie die vorhandenen Schwierigkeiten beseitigt werden könnten. Damit bilden auch die von der vorliegenden Motion angesprochenen Anliegen Gegenstand der Evaluation. Es ist davon auszugehen, dass die Ergebnisse der Evaluation Anfang 2016 vorliegen werden. Der Bundesrat will die Ergebnisse dieser Evaluation abwarten, bevor er zur Frage Stellung nimmt, wie das neue Recht bzw. dessen Umsetzung auf kantonaler Stufe verbessert werden könnte.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, die entsprechenden Artikel des ZGB so zu ändern, dass nahen Verwandten mehr Einfluss bei der Frage der Einweisung von Kindern in Heime oder Pflegefamilien gewährt wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Insbesondere muss sichergestellt werden, dass&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Grosseltern, Geschwistern und anderen nahen Verwandten ein zwingendes Anhörungsrecht gewährt wird,&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. das Klagerecht derselben gegen Entscheide der Behörden verbessert wird.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Kesb. Zwingendes Anhörungsrecht und verbessertes Klagerecht für Grosseltern, Geschwister und nahe Verwandte</value></text></texts><title>Kesb. Zwingendes Anhörungsrecht und verbessertes Klagerecht für Grosseltern, Geschwister und nahe Verwandte</title></affair>