﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20153188</id><updated>2023-07-28T06:13:02Z</updated><additionalIndexing>15;04</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2758</code><gender>m</gender><id>4053</id><name>Aeschi Thomas</name><officialDenomination>Aeschi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-03-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4917</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-06-19T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-05-13T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-03-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-06-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2758</code><gender>m</gender><id>4053</id><name>Aeschi Thomas</name><officialDenomination>Aeschi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.3188</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) hat zum Ziel, sämtliche wirtschaftlichen Aktivitäten eines Landes so vollständig wie möglich abzubilden. Dazu muss sie der wirtschaftlichen Realität des Landes möglichst genau entsprechen. Die Wirtschaft ist jedoch einem stetigen Wandel unterworfen, dies vor allem in den letzten, von der Globalisierung geprägten Jahrzehnten. Aus diesem Grund muss die VGR regelmässig revidiert werden. In Anbetracht der Verwendung des BIP als Referenzaggregat bei Landesvergleichen wird der Inhalt der VGR auf der Basis von internationalen Empfehlungen, welche die in diesem Bereich aktiven Organisationen (Vereinte Nationen, OECD usw.) in Zusammenarbeit mit den nationalen Statistikämtern erarbeitet haben, harmonisiert. Ziel ist es, die Vorgehensweise der einzelnen Länder so gut wie möglich zu koordinieren, um so eine maximale methodische Übereinstimmung der Ergebnisse sicherzustellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den einzelnen gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Das BIP muss regelmässig aktualisiert werden, um der sich wandelnden wirtschaftlichen Realität, den Entwicklungen der statistischen Methoden sowie der Verfügbarkeit von Datenquellen Rechnung zu tragen. Der Umfang der Revision hängt insbesondere von den Verbesserungen bei der (vollständigen) Erfassung der Aktivitäten, den Berechnungsmethoden sowie den verfügbaren statistischen Daten ab. Im Rahmen jeder Revision wird für alle bereits veröffentlichten Jahre eine neue Schätzung des BIP vorgenommen, womit verhindert wird, dass Brüche in den Zeitreihen entstehen und das Wirtschaftswachstum willkürlich aufgebläht wird. In den letzten Jahren wurden sowohl international als auch national bedeutende Arbeiten vorgenommen, was dazu geführt hat, dass das BIP-Niveau in der Schweiz, aber auch in anderen Ländern, überprüft wurde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2./3. Das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) dient als Referenzsystem für die schweizerische VGR sowie für die Berechnung des Schweizer BIP. Dieses Referenzsystem ist kompatibel mit dem System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (SNA), das von fünf Organisationen entwickelt wurde: IWF, OECD, UN, Eurostat und der Weltbank. Das Referenzsystem dient als Standard für sämtliche Mitgliedsländer dieser Organisationen und stellt die einzige weltweit gültige Referenz in diesem Bereich dar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4.-6. In den letzten 25 Jahren wurde das Schweizer BIP fünfmal nach oben korrigiert. Im Jahr 1997 trat das ESVG von 1978 in Kraft und ersetzte damit das System der Vereinten Nationen von 1968, das die Schweiz bislang verwendet hatte. Infolge dieser Revision stieg das BIP um etwas mehr als eine Milliarde Franken. 2003 wurde das ESVG 95 eingeführt (Anstieg des BIP um rund 8,5 Milliarden Franken). In den Jahren 2007 und 2012 wurde die VGR einer Teilrevision unterzogen, um neue Daten zu berücksichtigen. Das BIP-Wachstum betrug 8 Milliarden bzw. 22 Milliarden Franken. In internationaler Zusammenarbeit wurde 2014 schliesslich das ESVG 2010 eingeführt, was zu einem BIP-Anstieg um 33 Milliarden Franken führte. Ein zeitlicher Vergleich der Ergebnisse ist aufgrund der konzeptuellen Veränderungen sowie der Veränderungen an den von der VGR verwendeten Basisstatistiken schwierig. Wendet man jedoch die auf der Basis des ESVG 2010 geschätzten jährlichen Wachstumsraten auf die vor 25 Jahren berechneten Niveaus an, so hätte das BIP zu laufenden Preisen im Jahr 2013 rund 558 Milliarden Franken betragen (gegenüber 635 Milliarden Franken gemäss ESVG 2010).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Seit der Implementierung des ESVG 2010 gelten die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F+E) als Investitionen und nicht mehr als laufende Ausgaben. Die Daten zu F+E sammelt das BFS seit vielen Jahren, um Informationen zu diesem spezifischen Bereich anbieten zu können. Die VGR verwendet diese Daten unter Berücksichtigung der internationalen Empfehlungen, die speziell zu diesem Zweck entwickelt wurden. Angesichts der Länge der bestehenden Statistikreihe in der Schweiz konnten sämtliche Daten des Zeitraums 1995-2013 auf einer vergleichbaren Basis berechnet werden. Für die gesamte neue, vom BFS veröffentlichte Reihe (1995-2013) können somit BIP-Vergleiche zwischen den einzelnen Jahren vorgenommen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Von der neuen Berechnung direkt betroffen sind die Pflichtbeiträge an internationale Organisationen, da diese in der Regel in Abhängigkeit vom BIP festgelegt werden. Dabei ist die Relation zum BIP der anderen Beitragsländer entscheidend. Zudem beeinflussen weitere Faktoren die Beitragshöhe, beispielsweise das Budget der Organisation und der Wechselkurs. Für internationale Vergleiche der öffentlichen Entwicklungshilfe (APD) werden die öffentlichen Ausgaben für die Entwicklungshilfe mit dem Bruttonationaleinkommen (BNE) in ein Verhältnis gesetzt. Die eidgenössischen Räte haben sich zum Ziel gesetzt, den Anteil der APD der Schweiz bis 2015 auf 0,5 Prozent des BNE zu erhöhen (2014 machte die APD 0,49 Prozent aus). Da das BNE auf der Basis des BIP geschätzt wird, besteht ein Zusammenhang zwischen dem Anteil der APD und dem BIP-Niveau. Der Anstieg des BNE bedeutet jedoch nicht zwangsläufig eine Steigerung des tatsächlich für die APD bestimmten Betrags, da dieser auf einen politischen Entscheid zurückgeht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Die Veränderungen des BIP-Niveaus führen zu keinen wesentlichen Verschiebungen bei der Quote der Hypothekarverschuldung der Haushalte. Die Legitimität der von der SNB in diesem Bereich unternommenen Aktionen wird somit nicht tangiert.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Das BFS passt regelmässig seine Berechnungsgrundlagen für das BIP an, teilweise aufgrund internationaler Anpassungen bei der Berechnung. Damit kommt es zu einer Aufblähung des BIP und zu Wirtschaftswachstum auf dem Papier. Diese Revisionen können auch die Steuerzahler teuer zu stehen kommen, denn die Entwicklungshilfe wird z. B. aufgrund einer Zielgrösse zum nominellen BIP festgesetzt. Ein Vergleich der per September 2014 neu publizierten Zahlen mit den zuvor geltenden nominellen Beträgen zeigt, dass das BFS nun davon ausgeht, dass die Wirtschaftsleistung der Schweiz in den Jahren 2010-2012 um mehrere Milliarden Franken höher lag als bisher berechnet. Bezogen auf das bisher berechnete BIP entspricht dies einer Abweichung von mehreren Prozenten aufgrund der neuen Berechnung. Die "Aufwärtskorrektur" beim BIP um mehrere Milliarden Franken bedeutet für die Entwicklungshilfe ein Ausgabenwachstum von mehreren hundert Millionen Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Weshalb wird die Berechnung des BIP immer wieder materiell bedeutend revidiert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. An welchem Standard orientiert sich der Bundesrat bei der Definition der Zusammensetzung des BIP?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche alternativen Standards werden von anderen Ländern angewandt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Welche Anpassungen bei der Berechnungsbasis des BIP gab es während der letzten 25 Jahre?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Was waren die entsprechenden Auswirkungen in Franken pro Anpassung auf das BIP am Tag der Umstellung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wie hoch wäre das BIP heute, falls keine dieser Anpassungen während der letzten 25 Jahre stattgefunden hätte?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Neu gelten z. B. Aufwendungen für "Forschung und Entwicklung" als Investitionen, die das Niveau des BIP anheben. Berechnungen des BFS zeigen, dass allein diese Umstellung in einem Anstieg des BIP von rund 2,5 Prozent resultiert. Wie wird trotz dieser laufenden Ausweitungen sichergestellt, dass die Vergleichbarkeit mit den früheren Zahlen gegeben ist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Was sind die Folgen dieser Ausweitungen bei der Berechnung des BIP auf Budgetpositionen? Welche Budgetpositionen sind direkt oder indirekt von der Höhe des BIP abhängig?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Ergeben sich daraus für die Verschuldungsquote der Hypothekarschulden neue Erkenntnisse? Da die Verschuldungsquote gesunken ist, stellt sich die Frage, ob der antizyklische Puffer der SNB noch gerechtfertigt erscheint.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Revision der Berechnung des Bruttoinlandprodukts beim Bundesamt für Statistik</value></text></texts><title>Revision der Berechnung des Bruttoinlandprodukts beim Bundesamt für Statistik</title></affair>