﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20153193</id><updated>2023-07-28T06:08:46Z</updated><additionalIndexing>44</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>2601</code><gender>f</gender><id>1156</id><name>Heim Bea</name><officialDenomination>Heim</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-03-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4917</session></deposit><descriptors 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Sozialämter melden eine wachsende Zahl erwerbsloser Älterer, die ausgesteuert auf Sozialhilfe angewiesen sind. Es braucht Massnahmen zur Verbesserung der Chancen älterer Arbeitskräfte zum Verbleib im Arbeitsmarkt und zur Reintegration, zur Förderung innovativer Altersmanagements in Betrieben und öffentlichen Verwaltungen, zur Sensibilisierung der Wirtschaft, der Städte, Gemeinden und Sozialämter für diese Problematik. Der OECD-Bericht empfiehlt die Einführung professioneller Coachings für ältere Arbeitslose, eine spezielle Betreuung älterer Langzeitarbeitsloser und Ausgesteuerter sowie einen besseren Zugang für sie zu wirksamen arbeitsmarktlichen Massnahmen. Heute fehlen den RAV dafür die Ressourcen. So, wie es für junge Arbeitslose spezifische Massnahmen gibt, braucht es sie auch für Ältere und Ausgesteuerte. Doch es gibt Sozialbehörden in Städten und Gemeinden, die den Zugang zu aktiven Massnahmen (Weiterbildung, berufliche Umschulung) ab dem 55. Altersjahr, zum Teil ab 50 Jahren einschränken. Damit hemmen sie die Reintegration, statt sie zu fördern. Ziel aber müsste sein, Erfolge in der Verkürzung der Langzeitarbeitslosigkeit älterer Erwerbsloser zu erreichen, mit spezifischer Beratung, Bildung und Praktika, um so die Sozialhilfebudgets zu optimieren. Zu prüfen ist weiter, wie die Massnahmen der IV und der Suva zur beruflichen Eingliederung älterer Arbeitnehmender besser unterstützt werden müssten und wie die interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren der Sozialpolitik und der Beschäftigung erreicht werden kann, um eine bessere Betreuung Langzeitarbeitsloser und Ausgesteuerter sicherzustellen. Auch eine Seco-Studie von 2010 zeigt, dass Sozialdienste Menschen in ihrer Chance auf dem Arbeitsmarkt unterstützen sollten. Gemäss Artikel 114 Absatz 5 der Bundesverfassung hat der Bund die Kompetenz, Vorschriften über die Arbeitslosenfürsorge zu erlassen. Wie nutzt der Bundesrat diese Kompetenz mit Blick auf die Reduktion der Langzeitarbeitslosigkeit älterer Menschen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat bereits im Jahr 2011 die Fachkräfteinitiative (FKI) lanciert. Ein zentrales Ziel der FKI ist der Erhalt der Erwerbstätigkeit bis zur Pensionierung und darüber hinaus. Dafür setzt der Bundesrat primär auf Sensibilisierung, denn die Einflussmöglichkeiten des Staates in Bezug auf Unternehmensentscheide (z. B. Personalrekrutierung) sind beschränkt. Die unternehmerische Freiheit gehört zu unseren Grundprinzipien, denen wir unsere im Allgemeinen und im internationalen Vergleich ausgezeichnete wirtschaftliche Situation zu verdanken haben. Die Arbeitsmarktteilnahme älterer Arbeitnehmender in der Schweiz ist dank der Zunahme der Frauenerwerbstätigkeit gestiegen und gehört im internationalen Vergleich zu den höchsten. Der Trend zur Frühpensionierung bei Männern konnte in der letzten Dekade gestoppt werden. Zudem sind ältere Arbeitnehmende häufiger als jüngere in relativ stabilen Arbeitsverhältnissen. Ihr Risiko, durch Entlassung oder Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags arbeitslos zu werden, ist unterdurchschnittlich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Werden ältere Personen arbeitslos, haben sie tendenziell mehr Schwierigkeiten, wieder eine Stelle zu finden. Dieses Problem wurde auch im OECD-Bericht besonders hervorgehoben. Aufgrund der Ausrichtung der Arbeitslosenversicherung (ALV) auf eine rasche und dauerhafte Wiedereingliederung, die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und die Vermeidung von Aussteuerungen ist die öffentliche Arbeitsvermittlung schon heute gut auf die Bedürfnisse von älteren Stellensuchenden ausgerichtet. Ältere Arbeitslose haben zudem länger Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung und arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM) als jüngere Versicherte. Die meisten Vollzugsstellen verfügen über AMM (wie professionelles Coaching) und Beratungsstrategien, die speziell auf ältere Arbeitslose zugeschnitten sind. Im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) wird zudem seit einigen Jahren die Zusammenarbeit zwischen ALV und Sozialhilfe intensiviert, mit dem Ziel, die Betreuung von Stellensuchenden an der Schnittstelle zwischen ALV und Sozialhilfe klarer zu definieren, die finanziellen Rahmenbedingungen zu klären und Best-Practice-Koordinationsmodelle zu identifizieren. Seit der letzten Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes werden ausserdem Einarbeitungszuschüsse für über 50-Jährige deutlich häufiger eingesetzt. Die Vollzugsstellen erachten dieses Instrument als sehr wirkungsvoll.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um die Probleme älterer Arbeitnehmender zu mildern, fand am 27. April 2015 eine nationale Konferenz zum Thema "ältere Arbeitnehmende" statt. An dieser Konferenz haben sich verschiedene Akteure (Bund, Sozialpartner und Kantone sowie im Vorfeld der Konferenz Organisationen von Betroffenen) engagiert. Die Beteiligten beschlossen zusätzliche Massnahmen zur Verbesserung der Situation von älteren Arbeitnehmenden und einigten sich auf einen Prozess, um die Umsetzung der Massnahmen zu sichern. Um Vorurteile gegenüber älteren Arbeitnehmenden zu korrigieren, wurde unter anderem vereinbart, dass sich öffentliche und private Arbeitgeber dafür einsetzen, dass in Stelleninseraten überall dort auf die Erwähnung des Lebensalters als Kriterium verzichtet wird, wo dieses sachlich für die Stelle nicht notwendig ist. Zudem wollen der Bund sowie die Kantone und ihre Arbeitsmarktbehörden ihre Anstrengungen fortsetzen, um die Unternehmen und die Öffentlichkeit für die Anliegen der älteren Arbeitnehmenden zu sensibilisieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Darüber hinaus wird die Integration älterer Arbeitnehmender auch dadurch gestärkt, dass in der Altersvorsorge der Schweiz finanzielle Anreize bestehen, bis zum ordentlichen Rentenalter erwerbstätig zu bleiben. Diese Anreize konnten in den letzten Jahren verstärkt werden. Die Anreize zur Erwerbstätigkeit bis ins Pensionsalter und darüber hinaus sollen unter anderem auch im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 weiter erhöht werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gestützt auf Artikel 114 Absatz 5 der Bundesverfassung (BV) verfügt der Bundesrat über eine Kompetenz im Bereich des Fürsorge- resp. Sozialhilfewesens. Der Bundesrat kann davon Gebrauch machen, wenn die bestehende soziale Absicherung für arbeitslose Personen durch die Arbeitslosenversicherung und die kantonalen Fürsorgeleistungen in einem Umfang lückenhaft wäre, die mit den in der BV verankerten Sozialzielen nicht vereinbar wäre. Dabei würde es sich nicht um über Beiträge finanzierte Versicherungsleistungen der Arbeitslosenversicherung handeln, sondern um eine durch die öffentliche Hand finanzierte Unterstützung im Sozialhilfewesen. Es besteht jedoch keine Deckungslücke zwischen dem Bezug von Arbeitslosenentschädigung und Sozialhilfe. Gesetzgeberische Massnahmen gestützt auf Artikel 114 Absatz 5 BV sind somit nicht erforderlich. Vielmehr muss die Sensibilisierung aller Akteure verstärkt werden, was mit den bereits ergriffenen sowie den geplanten Massnahmen eingeleitet wurde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Den Forderungen der Postulantin wird im Rahmen der laufenden Arbeiten der ALV, der IIZ, der FKI sowie der nationalen Konferenz zum Thema "ältere Arbeitnehmende" bereits entsprochen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und aufzuzeigen,&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. mit welchen Angeboten, Anreizen und Massnahmen die Chancen älterer Menschen für den Verbleib im Erwerbsleben gestärkt und für die Reintegration in den Arbeitsmarkt verbessert werden können und &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. welche Massnahmen er vorsieht.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Nationale Strategie zur Verbesserung der Beschäftigungschancen und der Reintegration erwerbsloser älterer Menschen in den Arbeitsmarkt</value></text></texts><title>Nationale Strategie zur Verbesserung der Beschäftigungschancen und der Reintegration erwerbsloser älterer Menschen in den Arbeitsmarkt</title></affair>