{"id":20153196,"updated":"2023-07-28T06:10:12Z","additionalIndexing":"24;28","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-03-18T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4917"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-03-17T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2015-05-20T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1426633200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1489705200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2669,"gender":"m","id":3865,"name":"Steiert Jean-François","officialDenomination":"Steiert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2751,"gender":"m","id":4045,"name":"Pardini Corrado","officialDenomination":"Pardini"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2630,"gender":"f","id":1129,"name":"Schenker Silvia","officialDenomination":"Schenker Silvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2738,"gender":"m","id":4018,"name":"Maire Jacques-André","officialDenomination":"Maire Jacques-André"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2760,"gender":"m","id":4049,"name":"Aebischer Matthias","officialDenomination":"Aebischer Matthias"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2417,"gender":"f","id":354,"name":"Semadeni Silva","officialDenomination":"Semadeni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2778,"gender":"m","id":4074,"name":"Fridez Pierre-Alain","officialDenomination":"Fridez"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2792,"gender":"m","id":4076,"name":"Hadorn Philipp","officialDenomination":"Hadorn"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3009,"gender":"f","id":4109,"name":"Piller Carrard Valérie","officialDenomination":"Piller Carrard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3007,"gender":"m","id":4113,"name":"Tornare Manuel","officialDenomination":"Tornare"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3020,"gender":"m","id":4115,"name":"Schwaab Jean Christophe","officialDenomination":"Schwaab"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3026,"gender":"f","id":4121,"name":"Gysi Barbara","officialDenomination":"Gysi Barbara"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3028,"gender":"f","id":4123,"name":"Schneider Schüttel Ursula","officialDenomination":"Schneider Schüttel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3035,"gender":"f","id":4131,"name":"Friedl Claudia","officialDenomination":"Friedl Claudia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3036,"gender":"f","id":4134,"name":"Munz Martina","officialDenomination":"Munz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"15.3196","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das geltende Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich enthält keinerlei Bestimmungen zu den Leistungen, die die Kantone erbringen müssen. Die Kantone können über die finanziellen Mittel, die sie im Rahmen des Finanzausgleichs erhalten, völlig frei verfügen. In verschiedenen Kantonen, die eine Politik der Steuerermässigung verfolgen, werden heute die von öffentlichen Einrichtungen erbrachten Leistungen gekürzt. Es handelt sich dabei um Kantone, die vom Finanzausgleich profitieren, gleichzeitig aber ihr Steuerpotenzial unterdurchschnittlich ausschöpfen. Es wäre also sinnvoll, den nächsten Bericht über die Wirksamkeit des Finanzausgleichs mit einem Bericht zu ergänzen, der darstellt, was sich in den Kantonen seit dem Inkrafttreten des Finanzausgleichs bezüglich der wichtigsten Leistungen, die die Kantone erbringen müssen, getan hat. Anhand eines solchen Berichtes wäre es möglich, die Verwendung der finanziellen Mittel, die die Kantone dank dem Finanzausgleich erhalten, zu klären und zu prüfen, inwiefern die Kürzung der kantonalen Leistungen mit sehr niedrigen Steuern in Verbindung steht. So könnte wiederum festgestellt werden, ob im Rahmen des Finanz- und Lastenausgleichs mit neuen Rechtsvorschriften Mindeststandards für die kantonalen Leistungen festgelegt werden müssen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Postulat fordert einen Bericht über die Entwicklung der Ausgaben der Kantone in Bereichen, in denen keine bundesrechtlichen Vorgaben bestehen, deren Leistungsangebote demnach allein durch die Kantone festzulegen sind. Insbesondere soll aufgezeigt werden, wie sich dort die Ausgaben seit Einführung der NFA 2008 entwickelt haben. Der Bericht soll eine Ergänzung zum nächsten Bericht über die Wirksamkeit des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen darstellen und soll einen allfälligen Handlungsbedarf bezüglich der Festlegung von Minimalstandards für Leistungen der Kantone aufzeigen.<\/p><p>Mit dieser Forderung misst das Postulat dem Finanzausgleich im Vergleich zu heute eine ganz andere Funktion zu. Gemäss dem mit der NFA in Kraft getretenen und im Finanz- und Lastenausgleichsgesetz verankerten aktuellen Konzept besteht die Aufgabe des Finanzausgleichs einzig darin, die kantonalen Unterschiede bei der finanziellen Leistungsfähigkeit, der Steuerbelastung und den strukturellen Lasten zu verringern. Dem Postulat dagegen liegt die Auffassung zugrunde, der Finanzausgleich sei letztlich an minimale Leistungsstandards für die Kantone zu knüpfen. Dies entspräche einem anderen Föderalismusverständnis: Da der Finanzausgleich eine Bundesaufgabe darstellt, würde der Bund bei einem solchen Konzept - zumindest indirekt - auch die Höhe jener Leistungsangebote mitbestimmen, für deren Festlegung ihm gemäss Verfassung keine Kompetenz zukommt.<\/p><p>Finanzpolitisch gesehen zielt das Postulat in die gleiche Richtung wie die Motion Hadorn 15.3109, \"NFA. Ergänzung des Wirksamkeitsberichtes mit Leistungen für Einwohner\". Die Ziele des nationalen Finanzausgleichs sind in Artikel 2 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich aufgeführt. So soll unter anderem die kantonale Finanzautonomie gestärkt werden und, wie erwähnt, sollen Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit verringert werden. Vorgaben bezüglich der Leistungserbringung der Kantone durch den Bund im Rahmen des nationalen Finanzausgleichs würden die Finanzautonomie der Kantone beeinträchtigen und würden damit im Widerspruch zum Konzept des schweizerischen Finanzföderalismus stehen. Die Zahlungen im Rahmen des Finanzausgleichs sind zweckfrei. Den Empfängerkantonen ist es damit freigestellt, wie sie diese Mittel einsetzen. Sie können diese zur Finanzierung von Aufgaben, zur Senkung von Steuern oder zum Abbau von Schulden verwenden. Eine Verbindung zur Aufgaben- bzw. Ausgabenseite besteht damit nicht. Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht nur nicht zweckmässig, sondern auch nicht föderalismuskonform, wenn der Bund Daten zur Leistungserbringung der Kantone erhebt, die als Grundlage für eine allfällige Festlegung von Mindeststandards für kantonale Leistungen dienen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die wichtigsten Leistungen der Kantone vorzulegen, für die in der Bundesgesetzgebung keine Mindeststandards vorgesehen sind (Krankenkassenprämien, Stipendien, Einrichtungen für die Kinderbetreuung usw.). Der Bericht soll darstellen, wie sich diese Leistungen seit dem Inkrafttreten des interkantonalen Finanzausgleichs entwickelt haben, insbesondere ob sie erhöht oder gekürzt wurden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Entwicklung wichtiger Leistungen der Kantone seit dem Inkrafttreten des interkantonalen Finanzausgleichs"}],"title":"Entwicklung wichtiger Leistungen der Kantone seit dem Inkrafttreten des interkantonalen Finanzausgleichs"}