{"id":20153197,"updated":"2023-07-28T06:10:00Z","additionalIndexing":"10;2811;44","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-03-18T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4917"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-03-15T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2015-05-08T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1426633200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1489532400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2665,"gender":"m","id":3829,"name":"Tschümperlin Andy","officialDenomination":"Tschümperlin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2745,"gender":"m","id":4032,"name":"Jans Beat","officialDenomination":"Jans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2652,"gender":"f","id":1295,"name":"Graf-Litscher Edith","officialDenomination":"Graf-Litscher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2751,"gender":"m","id":4045,"name":"Pardini Corrado","officialDenomination":"Pardini"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2630,"gender":"f","id":1129,"name":"Schenker Silvia","officialDenomination":"Schenker Silvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2734,"gender":"m","id":4007,"name":"Chopard-Acklin Max","officialDenomination":"Chopard-Acklin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2714,"gender":"m","id":3911,"name":"Voruz Eric","officialDenomination":"Voruz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2738,"gender":"m","id":4018,"name":"Maire Jacques-André","officialDenomination":"Maire Jacques-André"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2760,"gender":"m","id":4049,"name":"Aebischer Matthias","officialDenomination":"Aebischer Matthias"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2777,"gender":"f","id":4069,"name":"Feri Yvonne","officialDenomination":"Feri Yvonne"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2778,"gender":"m","id":4074,"name":"Fridez Pierre-Alain","officialDenomination":"Fridez"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2792,"gender":"m","id":4076,"name":"Hadorn Philipp","officialDenomination":"Hadorn"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3014,"gender":"f","id":4107,"name":"Amarelle Cesla","officialDenomination":"Amarelle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3007,"gender":"m","id":4113,"name":"Tornare Manuel","officialDenomination":"Tornare"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3020,"gender":"m","id":4115,"name":"Schwaab Jean Christophe","officialDenomination":"Schwaab"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3026,"gender":"f","id":4121,"name":"Gysi Barbara","officialDenomination":"Gysi Barbara"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3035,"gender":"f","id":4131,"name":"Friedl Claudia","officialDenomination":"Friedl Claudia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3036,"gender":"f","id":4134,"name":"Munz Martina","officialDenomination":"Munz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"15.3197","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Seit der Aufhebung des Frankenmindestkurses beabsichtigen gewisse Unternehmen, ihre Löhne in Euro auszuzahlen oder sie an fiktive Wechselkurse zu binden. Tatsächlich senken sie so die Reallöhne und wälzen Betriebsrisiken auf die Angestellten ab, obwohl Artikel 324 OR dies verbietet. Gemäss Artikel 323b OR muss der Geldlohn in gesetzlicher Währung, also in Schweizerfranken, ausgerichtet werden. Im Vertrag können die beiden Vertragsseiten aber etwas Abweichendes beschliessen: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können also mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vereinbaren, dass der Lohn in Euro ausgezahlt wird. Diese Situation führt insbesondere in den Grenzkantonen zu einem Druck auf die Löhne und erhöht die Gefahr von Lohndumping. Gleichzeitig schafft sie eine Ungleichheit unter den Arbeitnehmenden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber könnten ein Interesse daran haben, Grenzgängerinnen und Grenzgänger einzustellen, die in Euro bezahlt werden und damit einen Lohn erhalten, der tiefer ist als der in Franken ausgerichtete Lohn der in der Schweiz ansässigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Abkommen über die Personenfreizügigkeit verbieten Lohndumping und Lohndiskriminierung zwischen in der Schweiz ansässigen Arbeitnehmenden und Arbeitnehmenden aus EU-Ländern. Sie schützen damit auch die Löhne der in der Schweiz ansässigen Arbeitnehmenden, die andernfalls durch Personen aus der EU ersetzt werden könnten.<\/p><p>Bereits in der parlamentarischen Initiative 11.447 hatte ich verlangt, Artikel 323b OR so zu ändern, dass der Lohn zwingend in der gesetzlichen Währung ausgezahlt werden muss. Am 20. September 2012 lehnte der Nationalrat diese Initiative mit 118 zu 62 Stimmen ab. Die Ablehnung wurde unter anderem damit begründet, dass die wenigen Fälle mit vorübergehenden Umständen verknüpft seien und dass im OR Flexibilität und die Möglichkeit, Ausnahmen zu machen, sichergestellt werden müssten. Da solche Vorfälle heute wiederholt und zunehmend auftreten und das unternehmerische Risiko nicht auf das Personal abgewälzt werden kann, muss dieses Thema unbedingt wieder aufgenommen werden. Eine Änderung von Artikel 323b OR drängt sich auf, damit der Lohn zwingend in der gesetzlichen Währung, also in Schweizerfranken, ausgezahlt wird, indem die Möglichkeit der Ausnahme aufgehoben wird.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat sich zum Verbot von Eurolöhnen bereits in seiner Stellungnahme zu den Motionen Pardini 11.3534, \"Verbot von Eurolöhnen\", und Robbiani 11.3608, \"Löhne in ausländischer Währung\", geäussert. Er hat dabei auf die verschiedenen Regeln hingewiesen, welche die Entrichtung des Lohnes in Euro einschränken.<\/p><p>Zunächst unterliegt die Änderungskündigung gemäss Schweizer Recht bestimmten Voraussetzungen; das Wirtschaftsrisiko kann nicht auf die Arbeitnehmenden übertragen werden, und eine Verschlechterung der Lohnbedingungen ausschliesslich für die Grenzgängerinnen und Grenzgänger gilt gemäss dem Freizügigkeitsabkommen als diskriminierend. Das Kantonsgericht des Kantons Baselland hat inzwischen die Gelegenheit erhalten, diese Regeln anzuwenden. Es hat bestätigt, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die sich gegen einen tieferen Lohn aufgrund des tieferen Eurokurses wehren, lediglich ihre Rechte geltend machen. Die aus diesem Grund ausgesprochenen Kündigungen wurden demnach als Rachekündigungen eingestuft, die nach Schweizer Recht unrechtmässig sind.<\/p><p>Zudem müssen unabhängig vom Wechselkurs und von der Währung, in der die Löhne entrichtet werden, die Mindestlöhne der Gesamtarbeitsverträge beachtet werden. In den Bereichen, in denen keine Gesamtarbeitsverträge mit Bestimmungen über Mindestlöhne bestehen, können bei wiederholter und missbräuchlicher Lohnunterbietung die tripartiten Kommissionen eingreifen und den Erlass eines Normalarbeitsvertrags mit verbindlichen Mindestlöhnen beantragen. Mehrere solche Normalarbeitsverträge stehen heute auf Bundesstufe und auf kantonaler Stufe in Kraft.<\/p><p>Schliesslich kann sich die Entrichtung des Lohnes in Euro in bestimmten Fällen auch als nützlich erweisen. Diese Möglichkeit zu verbieten würde deshalb zu weit gehen. Das Problem wäre dadurch überdies nicht gelöst, denn auch der in Schweizerfranken ausbezahlte Lohn könnte trotz der vorgeschlagenen Massnahme mit Verweis auf den schwächeren Euro gekürzt werden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 323b des Obligationenrechts so zu ändern, dass der Lohn zwingend in der gesetzlichen Währung, das heisst in Schweizerfranken, ausgezahlt wird. Indem die Möglichkeit der Ausnahme aufgehoben wird, soll verhindert werden, dass Löhne in Euro ausgezahlt oder an einen fiktiven Wechselkurs gebunden werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verbot der Auszahlung von Löhnen in Euro"}],"title":"Verbot der Auszahlung von Löhnen in Euro"}