{"id":20153216,"updated":"2023-07-28T06:19:31Z","additionalIndexing":"2841","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2641,"gender":"m","id":1162,"name":"Kuprecht Alex","officialDenomination":"Kuprecht"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2015-03-19T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4917"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2015-06-16T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-05-27T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1426719600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1434405600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2774,"gender":"m","id":4068,"name":"Eberle Roland","officialDenomination":"Eberle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2641,"gender":"m","id":1162,"name":"Kuprecht Alex","officialDenomination":"Kuprecht"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"15.3216","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts waren Infektionen die Hauptursache für Erkrankung und vorzeitigen Tod. In den vergangenen Jahren wurden nichtübertragbare Erkrankungen (englisch: noncommunicable diseases, NCD) wie Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen und muskuloskelettale Erkrankungen auch in der Schweiz zur Hauptursache für Krankheitslast, frühzeitige Todesfälle, chronisches Leiden und verminderte Lebensqualität.<\/p><p>Psychische Störungen und chronische Erkrankungen verursachen grosses Leid aufseiten der Betroffenen und ihrer Familien und hohe volkswirtschaftliche Kosten. In der Schweiz beliefen sich die direkten medizinischen Kosten aller NCD 2011 auf 51,7 Milliarden Franken. Das sind 80,1 Prozent an den gesamten Gesundheitskosten von 64,6 Milliarden Franken im selben Jahr (Die Kosten der nichtübertragbaren Krankheiten in der Schweiz, <a href=\"http:\/\/www.bag.admin.ch\/themen\/medizin\/00683\/index.html?lang=de\">http:\/\/www.bag.admin.ch\/themen\/medizin\/00683\/index.html?lang=de<\/a>). Zu den direkten Kosten zählen medizinische Kosten, wie ambulante, stationäre und Medikamentenkosten. Psychische Erkrankungen verursachen zudem mit 10,6 Milliarden Franken die höchsten indirekten Kosten, wie z. B. vorzeitige Pensionierung, Invalidität, Absenzen am Arbeitsplatz und die Kosten der informellen Pflege.<\/p><p>Fast 60 Prozent der gemessenen Krankheitslast der chronischen Krankheiten in Europa entfallen auf sieben zentrale Risikofaktoren: Bluthochdruck, Tabak, Alkohol, hohes Blutcholesterin, Übergewicht, niedriger Obst- und Gemüsekonsum sowie Bewegungsmangel. Durch gesundheitsfördernde und präventive Massnahmen können die Krankheitslast und die damit verbundenen volkswirtschaftlichen Kosten deutlich verringert werden. Da eine gesunde Bevölkerung nicht zuletzt auch eine Voraussetzung für Prosperität und Wirtschaftswachstum ist, sind Investitionen in diesem Bereich unerlässlich und bestätigen die in der Gesundheit 2020 formulierte Stossrichtung: Mit weniger chronischen, nichtübertragbaren Krankheiten würden weniger hohe Kosten für die Krankenversicherung und für andere Sozialversicherungszweige wie die Invalidenversicherung, aber auch für Familien oder für die Wirtschaft anfallen.<\/p><p>Bund, Kantone und auch die Gesundheitsförderung Schweiz sowie eine Vielzahl von Fach- und Betroffenenorganisationen übernehmen in diesem Zusammenhang wichtige Aufgaben. Diese Anstrengungen sollen nun sowohl mit einer gemeinsamen Dachstrategie im Bereich NCD als auch mit dem Dialogprojekt Psychische Gesundheit noch konzertierter angegangen werden.<\/p><p>1. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) verpflichtet die Versicherer, gemeinsam mit den Kantonen eine Institution zu betreiben, welche Massnahmen zur Förderung der Gesundheit und zur Krankheitsverhütung anregt, koordiniert und evaluiert (Art. 19 Abs. 2 KVG). Diese Aufgabe wurde der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz übertragen.<\/p><p>Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz hat in den vergangenen Jahren ins Wirkungsmanagement investiert und ist zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages bestrebt, alle grösseren Programme und Projekte auf der Grundlage von wissenschaftlich fundierten Wirkungsmodellen von unabhängigen Evaluationsinstituten evaluieren zu lassen. Dabei richtet sich der Fokus der Evaluationen je nach Entwicklungsstand der Programme auf die Zweckmässigkeit, die Wirksamkeit, die Wirtschaftlichkeit und\/oder auf Umsetzungsfragen. Genauere Informationen sind den jeweiligen Evaluationsberichten zu entnehmen (vgl. dazu <a href=\"http:\/\/gesundheitsfoerderung.ch\/public-health\/ernaehrung-und-bewegung-bei-kindern-und-jugendlichen\/evaluation-und-monitoring\/berichte.html\">http:\/\/gesundheitsfoerderung.ch\/public-health\/ernaehrung-und-bewegung-bei-kindern-und-jugendlichen\/evaluation-und-monitoring\/berichte.html<\/a>). Es ist nicht möglich, eine direkte Verbindung zwischen den Präventionsmassnahmen und der Entwicklung der Krankenkassenprämien herzustellen, da letztere durch zahlreiche Faktoren beeinflusst werden. Der Bundesrat ist jedoch überzeugt, dass die Prävention zur Eindämmung der Gesundheitskosten beiträgt.<\/p><p>2. Im Rahmen der Umsetzung der NCD-Strategie sind einerseits die Formulierung von Qualitätsstandards sowie von Projekten \"guter Praxis\" und mittelfristig auch eine Evaluation der Massnahmenpakete geplant. Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz trägt die Entwicklung und Umsetzung der Strategie mit. Somit werden bei der Evaluation der Strategie auch Massnahmen der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz evaluiert werden. Der Bundesrat sieht deshalb mittelfristig keinen Bedarf für eine Studie zur Effektivität und Effizienz der Massnahmen, die nach Artikel 20 KVG finanziert werden.<\/p><p>3. Seit der Einführung des Beitrags nach Artikel 20 KVG im Jahr 1996 gehen Fr. 2.40 pro versicherte Person und Jahr an die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz. Der Beitrag macht heute weniger als 0,07 Prozent der durchschnittlichen Krankenkassenprämie aus (1996: 0,14 Prozent) und wurde in dieser Zeit weder erhöht noch der Teuerung angepasst. Falls ein Antrag auf Beitragserhöhung gestellt werden sollte, wird der Vorsteher des Eidgenössischen Departementes des Innern zum gegebenen Zeitpunkt unter Bezugnahme auf die relevanten Strategiedokumente entscheiden, ob er eine Erhöhung befürwortet.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Nicht wenige Experten und Stakeholder im Gesundheitswesen bezweifeln eine angemessene Wirksamkeit bzw. Effizienz der Präventionsmassnahmen von Gesundheitsförderung Schweiz und damit einen kostendämpfenden Effekt auf die Sozialversicherungen, insbesondere auf die obligatorische Krankenversicherung. Im Gegensatz zur Prävention von Unfällen und Berufserkrankungen ist jene von \"Zivilisationserkrankungen\" auch in Bevölkerung und Wirtschaft sehr umstritten: Während die Aufklärung über gefährliche, ansteckende Krankheiten naturgemäss anerkannt ist (Aids-Kampagne der Achtzigerjahre) und eine gute Wirkung erzielt, muss hinterfragt werden, inwieweit eine Zwangsabgabe mit der Krankenkassenprämie dafür herhalten soll, Normvorstellungen gewisser Damen und Herren bezüglich Körpergewicht, Alkohol- und Tabakkonsum usw. beeinflussen zu versuchen. Offenbar hat der Stiftungsrat von Gesundheitsförderung Schweiz bereits mit dem EDI Kontakt zwecks Erhöhung der \"Präventionsabgabe\" nach Artikel 20 KVG aufgenommen, und das EDI will dem Vernehmen nach über den Antrag befinden, sobald die Strategiedokumente und Umsetzungsvorschläge zur \"Strategie Prävention nichtübertragbarer Krankheiten\" und zum \"Dialogprojekt Psychische Gesundheit\" vorliegen.<\/p><p>Der Bundesrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu beziehen:<\/p><p>1. Verfügt er über gänzlich unabhängige Erkenntnisse darüber, dass die prämienfinanzierten Massnahmen von Gesundheitsförderung Schweiz ausreichend wirksam sind und sich dämpfend auf die Entwicklung der Kosten der sozialen Krankenversicherung auswirken? Wenn ja, wie lauten diese Erkenntnisse?<\/p><p>2. Ist das zuständige Departement bereit, eine unabhängige Studie zu veranlassen, welche Auskunft gibt über die Effektivität und Effizienz der Massnahmen, die nach Artikel 20 KVG finanziert werden?<\/p><p>3. Ist das zuständige Departement im Grundsatz gewillt, einer Erhöhung der Abgabe zuzustimmen, sobald die Dokumente und Umsetzungsvorschläge zur \"Strategie Prävention nichtübertragbarer Krankheiten\" und \"Dialogprojekt Psychische Gesundheit\" vorliegen? Wenn ja: Wie will das EDI seine Zustimmung zur Erhöhung zulasten der Prämienzahler rechtfertigen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Zweifel an der Wirksamkeit und der Opportunität von Massnahmen nach den Artikeln 19 und 20 KVG"}],"title":"Zweifel an der Wirksamkeit und der Opportunität von Massnahmen nach den Artikeln 19 und 20 KVG"}