﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20153219</id><updated>2023-07-28T06:16:32Z</updated><additionalIndexing>2841;2836;44</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2370</code><gender>m</gender><id>305</id><name>Berberat Didier</name><officialDenomination>Berberat</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2015-03-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4917</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2015-06-16T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-05-13T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-03-19T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-06-16T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2647</code><gender>m</gender><id>1267</id><name>Stöckli Hans</name><officialDenomination>Stöckli</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2573</code><gender>f</gender><id>823</id><name>Bruderer Wyss Pascale</name><officialDenomination>Bruderer Wyss</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2546</code><gender>m</gender><id>525</id><name>Zanetti Roberto</name><officialDenomination>Zanetti Roberto</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2061</code><gender>f</gender><id>466</id><name>Fetz Anita</name><officialDenomination>Fetz</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2405</code><gender>f</gender><id>341</id><name>Maury Pasquier Liliane</name><officialDenomination>Maury Pasquier</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2717</code><gender>m</gender><id>3914</id><name>Cramer Robert</name><officialDenomination>Cramer</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2629</code><gender>f</gender><id>1148</id><name>Savary Géraldine</name><officialDenomination>Savary</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2143</code><gender>m</gender><id>172</id><name>Rechsteiner Paul</name><officialDenomination>Rechsteiner Paul</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2613</code><gender>m</gender><id>1150</id><name>Levrat Christian</name><officialDenomination>Levrat</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2370</code><gender>m</gender><id>305</id><name>Berberat Didier</name><officialDenomination>Berberat</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.3219</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1./2. Die Klagen über psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz wie Stress, Mobbing, Überforderung und Erschöpfung (Burnout) haben in der Schweiz in den letzten Jahren zugenommen. Die arbeitende Bevölkerung ist in einem relativ grossen Umfang davon betroffen. Die Belastung im beruflichen Umfeld wirkt sich nicht allein auf die physische und psychische Befindlichkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus, sondern kann auch Ursache für Unfälle aufgrund von Zerstreutheit, Müdigkeit oder Zeitdruck sein. Die Behandlung der physischen und psychischen Beeinträchtigung sowie der allenfalls dadurch bedingten Unfälle verursacht medizinische Kosten und führt in den betroffenen Betrieben zu wirtschaftlichen Verlusten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist sich dieser Situation bewusst. Entsprechend werden im Bereich psychosozialer Belastungen am Arbeitsplatz seit längerer Zeit auf verschiedenen Ebenen grosse Anstrengungen unternommen. Seit dem Jahr 2000 ist die psychische Gesundheit ein ständiges und gemeinsames Thema von Bund und Kantonen im Rahmen des Dialogs Nationale Gesundheit. Im Jahr 2011 haben das Bundesamt für Gesundheit, das Bundesamt für Sozialversicherungen, das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren sowie die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz das Netzwerk Psychische Gesundheit Schweiz gegründet. Zudem streben Bund und Kantone eine verstärkte Zusammenarbeit und Koordination der verschiedenen Aktivitäten in der Prävention und Gesundheitsförderung an. Dieses Ziel hat der Bundesrat auch als Priorität in seine gesundheitspolitische Strategie Gesundheit 2020 aufgenommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Artikel 2 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (SR 822.113) bestimmt weiter, dass der Arbeitgeber alle Massnahmen zu treffen hat, die nötig sind, um die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Auf dieser Grundlage hat das für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zuständige Seco beispielsweise die Stress-Studie 2010 (Stress bei Erwerbstätigen in der Schweiz) durchgeführt, ein Merkblatt für die Identifikation von psychosozialen Risiken erarbeitet und sich im Rahmen der Debatten um Sonntags- und Nachtarbeitszeiten sowie um die Arbeitszeiterfassung für den Gesundheitsschutz engagiert. Gegenwärtig führt das Seco eine Studie über den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Schweizer Betrieben durch. Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz ist gestützt auf Artikel 19 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (SR 832.10) beauftragt, Massnahmen zur Förderung der Gesundheit und zur Krankheitsverhütung anzuregen, zu koordinieren und zu evaluieren. Das Seco hat in Partnerschaft mit der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz und der Suva die interaktive Internetseite "Stressnostress" lanciert. Die Suva ihrerseits befasst sich im Rahmen der Verhütung von Berufsunfällen bereits seit Jahren mit berufsassoziierten Gesundheitsstörungen. In diesem Zusammenhang hat sie auch das Projekt Progrès initiiert. In ihren Bemühungen werden die Unfallversicherer nach UVG von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (Ekas) unterstützt. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die bereits etablierten Massnahmen und diejenigen, die im Rahmen künftiger Projekte von Gesundheit 2020 umgesetzt werden, aus heutiger Sicht ausreichend sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Mit Rücksicht auf die bestehende Sensibilität für psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz und die etablierte Kooperation von Seco, Gesundheitsförderung Schweiz, Suva und Ekas mit den Sozialpartnern besteht für den Bundesrat kein Anlass zu gesetzlichen Modifikationen, um die Prävention zu intensivieren. Ebenso wenig ist es für ihn angezeigt, den Katalog der Berufskrankheiten gemäss Anhang 1 der Verordnung über die Unfallversicherung (SR 832.202) um ein "berufliches Erschöpfungssyndrom" bzw. Burnout zu ergänzen. Auf der einen Seite würde damit das Kausalitätsprinzip des UVG durchbrochen, weil ein Burnout regelmässig ein multifaktorielles Krankheitsbild darstellt, bei dem auch arbeitsfremde Faktoren wie familiäre, finanzielle und kulturelle Umstände mitspielen. Auf der anderen Seite wäre eine unabsehbare Fallausweitung zu befürchten, insbesondere weil es an einer wissenschaftlich anerkannten Definition der Erkrankung Burnout fehlt und Stress subjektiv sehr unterschiedlich empfunden wird. Im Übrigen ist festzustellen, dass Unfälle, die durch psychosoziale Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz mitverursacht sind, über die obligatorische Unfallversicherung gedeckt sind.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die in der Schweiz durchgeführten Studien über psychosoziale Risiken (BFS 2012-2014, Seco 2000-2010) haben in Bezug auf das Wohlbefinden der arbeitenden Bevölkerung zu sehr beunruhigenden Ergebnissen geführt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. 18 Prozent der Erwerbstätigen fühlen sich bei der Arbeit emotional ausgebrannt. Das ist der am besten dokumentierte Index für das Risiko, ein Burnoutsyndrom zu erleiden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Fast jede fünfte erwerbstätige Person fühlt sich bei der Arbeit ständig oder häufig gestresst. Chronischer Stress gefährdet nachweislich die Gesundheit, indem er die Erwerbstätigen auslaugt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. In seiner Analyse stellt das Seco fest, dass der Schweizer Durchschnittswert bei Depressionen, Angstzuständen und Schlafstörungen deutlich höher liegt als die Referenzdurchschnittswerte in den Ländern der Europäischen Union.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Studie "Europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen 2010 - Ausgewählte Ergebnisse aus Schweizer Perspektive" ergab, dass die Indikatoren für das Risiko, an einer Depression zu erkranken, bei den "sehr gestressten" Befragten (20 Prozent) fünfmal höher sind als bei den weniger "gestressten".&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Auswirkungen der psychosozialen Risiken ziehen beträchtliche personelle, wirtschaftliche und gesellschaftliche Kosten nach sich. Da die arbeitsmedizinischen Massnahmen nicht greifen (Gebiet wenig erforscht, daher wenig verfügbare Spezialistinnen und Spezialisten, die zudem mit Aufgaben in Zusammenhang mit dem UVG beschäftigt sind), sind eine optimale Behandlung und eine wirksame Prävention dieser Krankheiten oder eine genaue Erfassung der festgestellten Fälle nicht möglich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die stressbedingten Erkrankungen, darunter das Burnoutsyndrom, gehören nicht zu den Berufskrankheiten im Sinne des UVG. Der im Gesetz formulierte Begriff schliesst diese Krankheiten de facto aus, denn sie haben statistisch gesehen einen epidemiologischen Charakter und können nicht einem bestimmten Risiko einer klar definierten Gruppe (Kontakt mit bestimmten Substanzen, schwere körperliche Arbeit) zugeordnet werden, eine Bedingung, die vorab erfüllt sein müsste.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit einer Anerkennung dieser psychischen Erkrankungen im UVG wäre eine deutlich bessere Betreuung der Patientinnen und Patienten möglich, die Gesellschaft würde dieses Leiden besser akzeptieren (Faktor für die Wiedereingliederung in die Arbeitswelt), die Konsequenzen der psychosozialen Risiken würden vermehrt mit Blick auf die Herausforderungen in der Gesundheitspolitik betrachtet, und Primärpräventionskampagnen würden besser wahrgenommen und somit wirksamer. Die Aufnahme ins UVG würde sich auf die Primärprävention von psychosozialen Risiken auswirken, indem diese besser integriert würde und vor allem besser kontrollierbar wäre.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Weiter hätte eine bessere Prävention von psychosozialen Risiken positive Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft. Eine höhere Wertschätzung der Prävention wäre namentlich im Einklang mit dem politischen Willen, die inländischen Arbeitskräfte zu erhalten und sogar zu fördern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ist sich der Bundesrat dieser Situation bewusst?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Falls ja, genügen die bereits getroffenen Massnahmen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ist der Bundesrat bereit, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern bei einer nächsten Revision eine allfällige Anpassung des UVG oder anderer gesetzlicher Bestimmungen zu prüfen, damit die Prävention verstärkt und das Burnoutsyndrom als Berufskrankheit anerkannt wird?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Burnoutsyndrom und UVG</value></text></texts><title>Burnoutsyndrom und UVG</title></affair>