﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20153261</id><updated>2023-07-28T06:03:30Z</updated><additionalIndexing>44;10;2846;15</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2614</code><gender>f</gender><id>1139</id><name>Markwalder Christa</name><officialDenomination>Markwalder</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-03-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4917</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-06-19T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-05-08T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-03-19T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-06-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2715</code><gender>m</gender><id>3912</id><name>Wasserfallen Christian</name><officialDenomination>Wasserfallen Christian</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2536</code><gender>m</gender><id>514</id><name>Stahl Jürg</name><officialDenomination>Stahl</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2691</code><gender>m</gender><id>3888</id><name>Hiltpold Hugues</name><officialDenomination>Hiltpold</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2660</code><gender>f</gender><id>1346</id><name>Moret Isabelle</name><officialDenomination>Moret Isabelle</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2664</code><gender>m</gender><id>3828</id><name>Cassis Ignazio</name><officialDenomination>Cassis</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2789</code><gender>m</gender><id>4077</id><name>Feller Olivier</name><officialDenomination>Feller</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3029</code><gender>m</gender><id>4124</id><name>Schilliger Peter</name><officialDenomination>Schilliger</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3042</code><gender>m</gender><id>4140</id><name>Merlini Giovanni</name><officialDenomination>Merlini</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3044</code><gender>m</gender><id>4142</id><name>Walti Beat</name><officialDenomination>Walti Beat</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2614</code><gender>f</gender><id>1139</id><name>Markwalder Christa</name><officialDenomination>Markwalder</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.3261</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;In- und ausländische Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes unterstehen seit 15. Juli 2013 der Solidarhaftung für Subunternehmer, von der sie sich nur durch Nachweis der glaubhaften Darlegung jedes Subunternehmers, dass diese die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten, befreien können. Die Praxis zeigt, dass bei der kettenhaften Weitervergabe von Arbeiten an immer entferntere Subunternehmer ein beträchtliches Restrisiko für das Erstunternehmen bestehen bleibt. Gleichzeitig sind die Behörden gefordert, vor dem Hintergrund der anstehenden Entscheide zur Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der Europäischen Union vertrauensbildende, die bestehende Sozialpartnerschaft ergänzende Massnahmen ohne Neuregulierung zu fördern.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Im Hinblick auf die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs unterbreitete der Bundesrat dem Parlament im Jahre 1999 ein Paket von flankierenden Massnahmen (FlaM), um die Löhne vor einem allfälligen Druck durch die Öffnung des Arbeitsmarktes zu schützen. Seit ihrer Einführung am 1. Juni 2004 ist die Wirksamkeit der FlaM laufend überprüft und diese bei Bedarf angepasst sowie ihr Vollzug verbessert worden. So haben wir heute ein System von Kontrollen und Arbeitsmarktbeobachtung in Branchen mit und ohne allgemeinverbindliche Mindestlöhne, welches erlaubt, Missbräuche bei den Lohn- und Arbeitsbedingungen rechtzeitig festzustellen. Bei Missbräuchen können der Bund oder die Kantone im Einverständnis mit den Sozialpartnern geeignete Massnahmen wie die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen oder Normalarbeitsverträge mit Mindestlöhnen erlassen. Nach Ansicht des Bundesrates sind die FlaM das geeignete Instrument, um der Gefahr von Lohndruck durch die Personenfreizügigkeit entgegenzuwirken und um zur Akzeptanz der Personenfreizügigkeit beitragen zu können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Solidarhaftung des Erstunternehmers für die Nichteinhaltung der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen durch die Subunternehmer im Baugewerbe wurde am 15. Juli 2013 als Antwort auf gewisse Missstände in der Baubranche eingeführt. Die Forderung nach einer Haftbarkeit des Erstunternehmers wurde erhoben, weil auf Schweizer Baustellen zunehmend längere Subunternehmerketten anzutreffen waren, die auf Kosten der Mindestlöhne Bauaufträge zu immer tieferen Preisen ausführten. Diesem Missstand galt es durch eine verstärkte Verantwortung des Erstunternehmers einen Riegel zu schieben. Der Bundesrat ist beauftragt, fünf Jahre nach der Einführung der Solidarhaftung im Entsendegesetz dem Parlament einen Bericht über die Wirksamkeit der Massnahme vorzulegen. Derzeit ist es noch zu früh, die konkreten Auswirkungen auf die Einhaltung der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen darzulegen. Hingegen sollen sich laut Beobachtungen der betroffenen Kreise und der Kontrolleure die Subunternehmerketten drastisch verkürzt haben. Gut eineinhalb Jahre nach Einführung der verstärkten Haftung scheinen sich die neuen Pflichten für die betroffenen Erst- und Subunternehmer bei der Vergabe und Weitervergabe von Arbeiten eingespielt zu haben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Es liegt in der Natur des Vollzugs von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen, dass Verstösse oftmals erst im Nachhinein aufgedeckt werden. Das bleibt auch unter der Solidarhaftung des Erstunternehmers so. Die haftungsbefreiende Sorgfaltspflicht spielt zudem nur bei der Vergabe oder Weitervergabe von Arbeiten eine Rolle, nicht während der Ausführung der Arbeiten. Ein Erstunternehmer, welcher bei der Vergabe der Arbeiten die nach den Umständen gebotene Sorgfalt bezüglich Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen durch den Subunternehmer angewendet hat, ist nicht verantwortlich, wenn im Nachhinein doch noch Verstösse dagegen festgestellt werden. Das Risiko des Erstunternehmers ist also gesetzlich begrenzt und die Rechtssicherheit vorhanden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Was die Sorgfaltspflicht im Einzelnen beinhaltet, ist in der Verordnung zum Entsendegesetz detailliert umschrieben. Um das Haftungsrisiko zu mindern, kann der Erstunternehmer die Weitervergabe der Arbeiten an nachfolgende Subunternehmer vertraglich einschränken oder verbieten. Eine Expertengruppe unter Beteiligung von Vertretern der Bauhaupt- und Baunebenbranchen hat zudem Musterdokumente erarbeitet, mit denen der Subunternehmer dem Erstunternehmer die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen darlegen kann. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass keine weiteren Massnahmen erforderlich sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Vor dem Hintergrund der obigen Antwort ist der Bundesrat der Ansicht, dass momentan keine weiteren präventiven Massnahmen angezeigt sind. Dies auch vor dem Hintergrund der vom Bundesrat beschlossenen Erhöhung der Bussen von 5000 Franken auf 30 000 Franken im Entsendegesetz sowie der geplanten Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit, welches sich gegenwärtig in der Vernehmlassung befindet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Auch hinsichtlich der Bautätigkeit des Bundes ist der Bundesrat der Ansicht, dass keine weiteren präventiven Massnahmen notwendig sind. Die bisherige Vergabepraxis des Bundes trägt der Rechtssicherheit für Unternehmen aus Sicht des Bundesrates genügend Rechnung.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;1. Wie beurteilt der Bundesrat die Bedeutung von wirksamen Massnahmen zur Einhaltung von minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen für die Akzeptanz der Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union (EU) in der Schweizer Bevölkerung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie beurteilt er die Entwicklung der Situation bezüglich der Nichteinhaltung von minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen seit der Einführung der Solidarhaftung der Erstunternehmer des Bauhaupt- und Baunebengewerbes in den verschiedenen Regionen? Welche Auswirkungen sieht er insbesondere für die betroffenen Erstunternehmen, für die Arbeitnehmenden und für die Qualitätssicherung in der Auftragsabwicklung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Verstösse gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen werden zu oft erst bei Stichproben und Kontrollen erkannt, wenn der Schaden für das Erstunternehmen, für die betroffenen Arbeitnehmenden und für die Qualität bei der Ausführung bereits eingetreten ist. Welche präventiv wirksamen Instrumente hält der Bundesrat grundsätzlich für geeignet, um die Rechtssicherheit der Erstunternehmer zu verbessern und deren Risiken zu mindern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ist er bereit, solche präventiven Massnahmen in seinem Dialog mit den Sozialpartnern einzubringen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Welche Rolle sieht er für präventive Massnahmen in seiner eigenen Bautätigkeit? Wie könnten solche Massnahmen die Vergabepraxis des Bundes wirkungsvoll unterstützen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Präventive Massnahmen zur Verbesserung der Rechtssicherheit für Unternehmen bei der kettenhaften Weitervergabe von Arbeiten im Bausektor</value></text></texts><title>Präventive Massnahmen zur Verbesserung der Rechtssicherheit für Unternehmen bei der kettenhaften Weitervergabe von Arbeiten im Bausektor</title></affair>