{"id":20153270,"updated":"2023-07-28T06:03:15Z","additionalIndexing":"09","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3034,"gender":"f","id":4130,"name":"Masshardt Nadine","officialDenomination":"Masshardt"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-03-19T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4917"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-06-19T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-05-13T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1426719600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1434664800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2597,"gender":"f","id":1125,"name":"Galladé Chantal","officialDenomination":"Galladé"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2745,"gender":"m","id":4032,"name":"Jans Beat","officialDenomination":"Jans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2734,"gender":"m","id":4007,"name":"Chopard-Acklin Max","officialDenomination":"Chopard-Acklin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2583,"gender":"f","id":1131,"name":"Allemann Evi","officialDenomination":"Allemann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2714,"gender":"m","id":3911,"name":"Voruz Eric","officialDenomination":"Voruz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2763,"gender":"m","id":4061,"name":"Hardegger Thomas","officialDenomination":"Hardegger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2792,"gender":"m","id":4076,"name":"Hadorn Philipp","officialDenomination":"Hadorn"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3014,"gender":"f","id":4107,"name":"Amarelle Cesla","officialDenomination":"Amarelle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3026,"gender":"f","id":4121,"name":"Gysi Barbara","officialDenomination":"Gysi Barbara"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3035,"gender":"f","id":4131,"name":"Friedl Claudia","officialDenomination":"Friedl Claudia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3034,"gender":"f","id":4130,"name":"Masshardt Nadine","officialDenomination":"Masshardt"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"15.3270","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Anfang April 2010 führten der Vorsteher des VBS und der Kommandant Luftwaffe Verhandlungen mit den Gemeindepräsidentinnen von Meiringen und Brienz sowie mit dem Gemeindepräsidenten von Brienzwiler mit dem Ziel, Massnahmen zur besseren Verankerung des Flugplatzes in der Region und zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit dem Tourismus zu prüfen und umzusetzen. Unter den zahlreichen Massnahmen wurde vereinbart, Gesuche der Gemeindebehörden rund um den Flugplatz Meiringen um Unterstützung durch die Armee wohlwollend zu prüfen.<\/p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:<\/p><p>1. Die Unterstützung der Gemeinde Innertkirchen durch Truppen im Ausbildungsdienst ist aufgrund der Verordnung vom 21. August 2013 über die Unterstützung ziviler oder ausserdienstlicher Tätigkeiten mit militärischen Mitteln (VUM; SR 513.74) erfolgt. Bei der Beurteilung der Gesuche wird geprüft, ob die Arbeiten nicht mit eigenen Mitteln, zivilen oder militärischen Vereinen oder mit der Unterstützung des Zivilschutzes oder Zivildienstes erledigt werden können. Im konkreten Fall ist bei der Einsatzplanung ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass die Übernahme von Geniearbeiten nur auf Gesuch hin erfolgen und die Begehren nicht in einem konkurrierenden Verhältnis zu zivilen Bauunternehmen stehen dürfen.<\/p><p>2. Zum Zeitpunkt des Entscheids über das Gesuch bestand keine Konkurrenz zu einem zivilen Unternehmen.<\/p><p>3. Zur Zeit sind die Bedingungen und Voraussetzungen für eine Unterstützung ziviler oder ausserdienstlicher Tätigkeiten mit militärischen Mitteln in einer Verordnung des Bundesrates geregelt (VUM; SR 513.74) wie auch im Artikel 148 des Militärgesetzes (Konkurrenzierung des privaten Gewerbes). Dies soll mit der laufenden Militärgesetzrevision im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee weiter präzisiert werden (vgl. Antwort 9).<\/p><p>4. Artikel 67 des Militärgesetzes ist im vorliegenden Fall nicht anwendbar, da die Truppe die Arbeiten nicht im Rahmen des Assistenzdienstes, sondern im Rahmen des Ausbildungsdienstes ausgeführt hat. Die VUM bildet die rechtliche Grundlage und schliesst solche Einsätze ein.<\/p><p>5.\/6. Das VBS hat sich bereiterklärt, als Ausgleich für die Lärmbelastung rund um den Flugplatz Meiringen eine Reihe von Massnahmen für die Region zu prüfen und umzusetzen (Einbau von Schallschutzfenstern über das gesetzliche Minimum hinaus, Gratisnutzung des Plenarsaals und des Flugplatzrestaurants für Gemeinden und Vereine der Region, Flugtag und Rundflüge für Einheimische, Aufräumtag für Lehrlinge des Flugplatzes, wohlwollende Prüfung von Gesuchen um Unterstützung durch die Armee usw.). Die von der Armee geleistete Unterstützung, auf welche sich die Interpellantin bezieht, ist eine solche \"Ausgleichsleistung\". Es ist dabei hervorzuheben, dass diese Unterstützung im Sinne der VUM erfolgte und einen wesentlichen militärischen Ausbildungsnutzen aufwies.<\/p><p>7. Im Jahr 2014 hat es total 101 Fälle von Unterstützung durch die Armee im Rahmen der VUM gegeben.<\/p><p>8. Die Rodung des Waldstückes ist im Zusammenhang mit einem Kraftwerkbau der Kraftwerke Oberhasli (KWO) erfolgt. Die Gemeinde muss dort eine Wasserleitung verlegen. Die Arbeiten der Truppe sind somit zugunsten der Gemeinde Innertkirchen und nicht zugunsten der KWO erfolgt.<\/p><p>9. In der Botschaft vom 3. September 2014 zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee (14.069; BBl 2014 6955) wird in den Erläuterungen zu Artikel 52 des Militärgesetzes festgehalten, dass die Leistungen der Truppe nur zulässig sein sollen, wenn sie für das eingesetzte Personal einen wesentlichen Ausbildungs- oder Übungsnutzen haben und die zivilen Unternehmen nicht übermässig konkurriert werden. Bereits heute ist die geltende Praxis im Sinne der Umsetzung von Artikel 148i des Militärgesetzes, dass die Armee bei Unterstützungsleistungen in engem Kontakt mit dem lokalen Gewerbe, respektive den entsprechenden Branchenverbänden steht. Diese unterstützen in der Regel das Bestreben der Armee, die Truppe an anspruchsvollen zivilen Objekten trainieren zu lassen. Wenn Angehörige der Armee Leistungen an geeigneten Objekten trainieren können, so profitieren letzten Endes auch ihre zivilen Arbeitgeber. Die Armee nimmt allfällige Konkurrenzsituationen sehr ernst - so sind Rückmeldungen der Branchenverbände einer der häufigsten Gründe für die Kürzung oder gar Ablehnung von Gesuchen um Unterstützung. Bei grossen Unterstützungsleistungen oder Bauarbeiten müssen Gesuchstellende ihrerseits eine Lösung mit den Branchenverbänden suchen und diese schriftlich, beispielsweise in der Form einer Unbedenklichkeitserklärung, vorweisen können.<\/p><p>10. Eine Grundvoraussetzung, damit Unterstützungsleistungen im Rahmen der VUM bewilligt und durch die Armee erbracht werden, ist, dass die Einsatzfähigkeit der Truppe und die Bereitschaft der Armee nicht beeinträchtigt werden (Art. 2 Abs. 3 Bst e). Dies ist bei jedem bewilligten Unterstützungsgesuch sichergestellt. Gemäss Artikel 3 der VUM wird jede Unterstützungsleistung zudem nur unter dem Vorbehalt erbracht, dass die eingesetzten Mittel jederzeit und ohne Kostenfolge abgezogen werden können, falls sie aufgrund besonderer Ereignisse von der Armee anderweitig benötigt werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Januar 2015 wurde publik, dass WK-Soldaten zugunsten der Gemeinde Innertkirchen und der Kraftwerke Oberhasli, einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft, Rodungsarbeiten durchführten. Dies führte zu verschiedener Kritik: Einerseits sah sich das lokale Gewerbe durch den Einsatz von Angehörigen der Armee konkurrenziert, andererseits wurde eine private Firma durch den Einsatz von Armeeangehörigen begünstigt. Und drittens ist es fraglich, ob solche Einsätze Aufgabe der Armee sind.<\/p><p>Ein Vertreter des VBS bestätigte gegenüber Medien den Einsatz. Laut dem Bauverwalter von Innertkirchen handelt es sich um \"Ausgleichsleistungen\" der Armee, \"für Belastungen, die durch den Militärflugplatz entstehen\". Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen: <\/p><p>1. Wie schätzt er den Sachverhalt bezüglich Konkurrenz des lokalen Gewerbes durch die Armee ein? <\/p><p>2. Hätten diese Arbeiten auch von lokalen Unternehmen durchgeführt werden können?<\/p><p>3. Welche gesetzliche Grundlage besteht für Einsätze wie den obengenannten durch die Armee? <\/p><p>4. Artikel 67 des Militärgesetzes hält fest: \"Hilfe wird nur soweit geleistet, als die Aufgabe im öffentlichen Interesse liegt und es den zivilen Behörden nicht mehr möglich ist, ihre Aufgaben in personeller, materieller oder zeitlicher Hinsicht zu bewältigen.\" Ist der Bundesrat der Ansicht, dass diese Bestimmung Einsätze wie denjenigen in Innertkirchen ausschliesst?<\/p><p>5. Wird der Einsatz auch von der Armee als \"Ausgleichsleistung\" für Belastungen durch das Militär betrachtet? <\/p><p>6. Falls nein, als was?<\/p><p>7. Welche Projekte öffentlicher Gemeinden und\/oder privater Institutionen werden\/wurden (auch an anderen Standorten) durch die Armee durchgeführt?<\/p><p>8. Erachtet es der Bundesrat als problematisch, dass eine private Aktiengesellschaft durch den über Sozialversicherungsbeiträgen finanzierten Arbeitseinsatz von Angehörigen der Armee begünstigt wird?<\/p><p>9. Wie stellt die Armee sicher, dass Einsätze zugunsten öffentlicher Gemeinden und\/oder privater Institutionen arbeitsmarktneutral ausfallen?<\/p><p>10. Wie stellt die Armee sicher, dass durch solche Einsätze der militärische Auftrag nicht beeinträchtigt wird?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Welche Projekte öffentlicher Gemeinden oder privater Institutionen werden oder wurden durch die Armee ausgeführt?"}],"title":"Welche Projekte öffentlicher Gemeinden oder privater Institutionen werden oder wurden durch die Armee ausgeführt?"}