{"id":20153276,"updated":"2023-07-28T06:18:22Z","additionalIndexing":"08;48","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3000,"gender":"f","id":4095,"name":"Rytz Regula","officialDenomination":"Rytz Regula"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-03-19T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4917"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-06-19T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-03-17T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-05-08T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1426719600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1489705200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3000,"gender":"f","id":4095,"name":"Rytz Regula","officialDenomination":"Rytz Regula"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"15.3276","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Sowohl in seinen Antworten auf die Motionen 12.3330 und 12.3401 als auch in seinem Bericht über die Verkehrsverlagerung vom November 2013 erklärte sich der Bundesrat dazu bereit, die Möglichkeiten zur Ausschöpfung des gemäss Landverkehrsabkommen bestehenden Spielraums bei der Bemessung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zu untersuchen.<\/p><p>Um einen ausreichenden Anteil Fahrzeuge der Emissionsklasse Euro VI zu erreichen und unter Berücksichtigung der aktuellen Wirtschaftslage ist der Bundesrat indessen der Ansicht, dass die derzeit geltenden LSVA-Sätze auch im Jahr 2016 beibehalten werden sollen. So hat der Bundesrat am 15. April 2015 entschieden, bei der LSVA auf die vorgesehene Abklassierung von Fahrzeugen gewisser Emissionskategorien und auf die Streichung der Rabatte für Fahrzeuge der Emissionsklasse Euro VI zu verzichten.<\/p><p>2a.\/2d. Weil nur wenige Lastwagen der Emissionsklasse Euro II mit einem Partikelfiltersystem nachgerüstet wurden, ist der Anteil der Fahrzeuge, die von einem Rabatt profitieren, verschwindend klein.<\/p><p>Im Gegensatz dazu liess die Einführung des Rabatts von 10 Prozent auf neuzugelassene Fahrzeuge der Emissionsklasse Euro VI den Anteil dieser Fahrzeuge in der Fahrzeugflotte schnell ansteigen. Im vierten Quartal des Jahres 2014 erbrachten sie 18,2 Prozent aller Güterverkehrsleistungen in der Schweiz. Die Aufhebung des Rabatts für diese Fahrzeugkategorie ab 1. Januar 2016 wäre nicht sinnvoll. Damit würde der Anreiz für die Beschaffung solcher schadstoffarmer Fahrzeuge wegfallen. Zudem dürfen Fahrzeuge der Emissionsklasse Euro V nach der Schwerverkehrsabgabeverordnung nicht vor Oktober 2016 in die mittlere Tarifkategorie abklassiert werden. Eine Streichung des Rabatts für Lastwagen der Emissionsklasse Euro VI würde bedeuten, dass Fahrzeuge dieser Emissionsklasse gleich viel LSVA bezahlen müssten wie Fahrzeuge der Emissionsklasse Euro V. Das könnte zu einer Verringerung der gefahrenen Kilometer bei den Fahrzeugen der Emissionsklasse Euro VI zugunsten der von Fahrzeugen der Emissionsklasse Euro V erbrachten Kilometerleistung führen. Aus Sicht des Umweltschutzes ist das nicht wünschenswert, denn Fahrzeuge der Emissionsklasse Euro VI stossen fünfmal weniger Stickoxide, zweimal weniger Feinstaub und bis zu tausendmal weniger Dieselrusspartikel aus als Fahrzeuge der Emissionsklasse Euro V. Dieselruss gilt in der Schweiz gemäss Einstufung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als krebserregend.<\/p><p>2b.\/2c. In der Schweiz werden noch immer 14 Prozent der Verkehrsleistung der schweren Güterfahrzeuge von Lastwagen der Emissionsklassen Euro III und IV erbracht. Die Abklassierung der Euro-III-Fahrzeuge in die höchste Tarifkategorie hätte für diese Fahrzeuge Mehrkosten von 15,2 Prozent zur Folge. Die Abklassierung der Euro-IV-Fahrzeuge in die mittlere Tarifkategorie würde die LSVA um 18 Prozent verteuern. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage ist die kurzfristige Umsetzung solcher Massnahmen nicht wünschenswert.<\/p><p>2e. Der Bundesrat ist bereit, die Möglichkeit zur Anpassung der LSVA-Sätze abhängig von der Entwicklung der Fahrzeugflotte im nächsten Jahr erneut zu prüfen. Jede Anpassung der LSVA unterliegt dem im Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU vorgesehenen Verfahren.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Das Parlament hat sich mit der Überweisung der Motionen 12.3330 und 12.3401 dafür ausgesprochen, die mit dem Landverkehrsabkommen bestehenden Spielräume für die Bemessung der Gebührenhöhe im alpenquerenden Schwerverkehr auszuschöpfen. Damit soll eine maximale Anreizwirkung für die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene erreicht werden.<\/p><p>Der Hauptgrund, dass der gemäss Landverkehrsabkommen (LVA) zulässige Abgabesatz derzeit nicht erreicht wird, liegt gemäss Verlagerungsbericht 2013 in der laufenden Erneuerung der Fahrzeugflotte sowie in der Zuordnung der Euro-Klassen zu den Abgabekategorien bzw. der nicht erfolgten Anpassung der Abgabesätze an die jeweils aktuelle Zusammensetzung der Fahrzeugflotte. Der Spielraum des LVA könnte über eine Verknüpfung von Abklassierung, Erhöhung der Abgabesätze durch Anpassung an die aktuelle Zusammensetzung der Fahrzeugflotte, Flexibilisierung der Bandbreiten und Anpassung an die Teuerung ausgenutzt werden.<\/p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, die zur Umsetzung der Motionen 12.3330 und 12.2301 nötigen Anpassungen des LSVA-Systems so rasch als möglich zu prüfen?<\/p><p>2. Wie beurteilt er folgende Vorschläge:<\/p><p>a. Aufhebung der Sonderrabatte für Fahrzeuge der Euro-Klasse II nach 3,5 Jahren Laufzeit auf den 30. Juni 2015. <\/p><p>b. Abklassierung von Fahrzeugen der Kategorie Euro III in die höchste Abgabestufe. <\/p><p>c. Abklassierung von Fahrzeugen der entsprechenden Euro-Kategorie aus der niedrigsten Stufe, sobald die gesetzlich vorgesehene Mindestdauer von 7 Jahren abgelaufen ist. Das heisst sofortige Abklassierung der Euro-IV-Fahrzeuge und Ankündigung der Abklassierung von Euro-V-Fahrzeugen auf November 2016. <\/p><p>d. Aufhebung der Rabatte für Fahrzeuge der Kategorie Euro VI spätestens 3,5 Jahre nach Einführung derselben, d. h. auf den 1. Januar 2016. <\/p><p>e. Aufzeigen von Wegen, wie in Zukunft bei Veränderungen der Fahrzeugflotte umgehender die LSVA-Tarife angepasst werden können. Das heisst analog der Steuerpolitik soll zu einem Modell der \"Gegenwartsbesteuerung\" übergegangen werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Ausschöpfung der gemäss Landverkehrsabkommen zulässigen LSVA-Höchstbeträge"}],"title":"Ausschöpfung der gemäss Landverkehrsabkommen zulässigen LSVA-Höchstbeträge"}