{"id":20153289,"updated":"2023-07-28T06:14:01Z","additionalIndexing":"52;15;2841","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2688,"gender":"m","id":3885,"name":"Grin Jean-Pierre","officialDenomination":"Grin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-03-19T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4917"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-06-19T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-04-29T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1426719600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1434664800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2688,"gender":"m","id":3885,"name":"Grin Jean-Pierre","officialDenomination":"Grin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"15.3289","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat ist sich der Problematik der Schäden, die durch invasive gebietsfremde Pflanzen verursacht werden können, bewusst. Die Eindämmung invasiver gebietsfremder Arten wurde als strategisches Ziel in die Strategie Biodiversität Schweiz aufgenommen. Im Rahmen der Erfüllung des Postulates Vogler 13.3636, \"Stopp der Ausbreitung von invasiven gebietsfremden Arten\", wird derzeit zudem eine nationale Strategie zu invasiven gebietsfremden Arten erarbeitet, die voraussichtlich bis Ende 2015 vorliegen wird.<\/p><p>1. Eine Übersicht zu invasiven gebietsfremden Pflanzen wurde durch das nationale Daten- und Informationszentrum der Schweizer Flora (Info Flora) erstellt. Diese umfasst derzeit 57 unterschiedliche Pflanzen.<\/p><p>2. 2008 wurde die Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (FrSV; SR 814.911) in Kraft gesetzt. Damit wurde eine rechtliche Grundlage geschaffen, welche sich gezielt der Problematik invasiver gebietsfremder Organismen widmet. Gemäss FrSV gilt für alle Arten, die in der Schweiz an Dritte für den Umgang in der Umwelt abgegeben werden, die Selbstkontrolle für Inverkehrbringer (Art. 4 FrSV). Demzufolge muss, wer Organismen für den Umgang in der Umwelt in Verkehr bringen will, vorgängig prüfen und zur begründeten Schlussfolgerung gelangen, dass keine Gefährdungen oder Beeinträchtigungen für den Menschen, die Tiere, die Umwelt sowie für die biologische Vielfalt und deren nachhaltige Nutzung zu erwarten sind. Der Inverkehrbringer muss die Abnehmerin oder den Abnehmer ausserdem über den vorschrifts- und anweisungsgemässen Umgang in der Umwelt informieren (Art. 5 FrSV).<\/p><p>Für invasive gebietsfremde Arten des Anhangs 2 FrSV ist jeglicher Umgang in der Umwelt und damit auch der Verkauf verboten (Art. 15 Abs. 2 FrSV). Aufgrund dieser Bestimmungen konnte der Verkauf von Pflanzen des Anhangs 2 FrSV in der Schweiz gestoppt werden.<\/p><p>3. Die Ausbreitung der invasiven gebietsfremden Arten geht aber nicht allein auf beabsichtigte Tätigkeiten zurück. Haben sich diese Arten einmal in der Natur etabliert, können sie sich auch ohne Zutun des Menschen weiter ausbreiten. Somit greifen hier die Bestimmungen der FrSV nur bedingt. Eine generelle Bekämpfungspflicht, wie sie z. B. für sogenannte besonders gefährliche Unkräuter in der Pflanzenschutzverordnung (SR 916.20) besteht, ist in der aktuellen Fassung der FrSV für invasive gebietsfremde Arten nicht vorgesehen.<\/p><p>Im Rahmen der Erfüllung des Postulates Vogler 13.3636 wird deshalb auch geprüft, inwiefern die bestehenden Gesetzesgrundlagen anzupassen sind, um der weiteren Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten entgegenwirken zu können.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Viele importierte gebietsfremde Pflanzen werden von Garten- oder Zimmerpflanzen zu Wildpflanzen und gedeihen zunehmend auch in der Natur; z. B. Schmalblättriges Greiskraut, Japanischer Staudenknöterich, Riesenbärenklau, Robinie, Beifussblättriges Traubenkraut und viele mehr.<\/p><p>Diese Pflanzen bereiten den Kantonen und Gemeinden wie auch landwirtschaftlichen Betrieben grosse Probleme. Sie sind sehr invasiv und gefährden die einheimische Vegetation, indem sie sich stark ausbreiten, was zu Lichtmangel führt. Sie begünstigen u. a. Ufererosionen, weil die Böden im Winter ungeschützt bleiben. Ausserdem können sie Gesundheitsprobleme verursachen: Das Traubenkraut z. B. kann starke Allergien und Asthma hervorrufen.<\/p><p>1. Gibt es auf Bundesebene ein Verzeichnis dieser invasiven Pflanzenarten?<\/p><p>2. Werden Massnahmen ergriffen, um die Einfuhr solcher Pflanzen zu beschränken?<\/p><p>3. Wäre es auf der Grundlage der geltenden Gesetzgebung möglich, die Einfuhr gewisser Pflanzen zu verbieten?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Invasive Pflanzenarten. Massnahmen zur Schadensbegrenzung"}],"title":"Invasive Pflanzenarten. Massnahmen zur Schadensbegrenzung"}