{"id":20153305,"updated":"2023-07-28T06:09:03Z","additionalIndexing":"15","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2272,"gender":"m","id":26,"name":"Borer Roland F.","officialDenomination":"Borer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-03-20T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4917"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-12-03T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil die Urheberin \/ der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist","type":42}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2015-05-20T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1426806000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1449097200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2274,"gender":"m","id":28,"name":"Bortoluzzi Toni","officialDenomination":"Bortoluzzi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2372,"gender":"m","id":307,"name":"Brunner Toni","officialDenomination":"Brunner Toni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2383,"gender":"m","id":319,"name":"Fehr Hans","officialDenomination":"Fehr Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2631,"gender":"m","id":1159,"name":"Schwander Pirmin","officialDenomination":"Schwander"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2693,"gender":"m","id":3890,"name":"Hurter Thomas","officialDenomination":"Hurter Thomas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2292,"gender":"m","id":91,"name":"Giezendanner Ulrich","officialDenomination":"Giezendanner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2541,"gender":"m","id":519,"name":"Walter Hansjörg","officialDenomination":"Walter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2536,"gender":"m","id":514,"name":"Stahl Jürg","officialDenomination":"Stahl"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2638,"gender":"m","id":1142,"name":"Wobmann Walter","officialDenomination":"Wobmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2740,"gender":"m","id":4025,"name":"Büchel Roland Rino","officialDenomination":"Büchel Roland"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2270,"gender":"m","id":15,"name":"Binder Max","officialDenomination":"Binder"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2627,"gender":"m","id":1119,"name":"Rime Jean-François","officialDenomination":"Rime"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2621,"gender":"m","id":1108,"name":"Parmelin Guy","officialDenomination":"Parmelin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2584,"gender":"m","id":1135,"name":"Amstutz Adrian","officialDenomination":"Amstutz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2754,"gender":"m","id":4052,"name":"Ritter Markus","officialDenomination":"Ritter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2781,"gender":"f","id":4065,"name":"Umbricht Pieren Nadja","officialDenomination":"Umbricht Pieren"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2572,"gender":"m","id":820,"name":"Schibli Ernst","officialDenomination":"Schibli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2687,"gender":"m","id":3884,"name":"Graber Jean-Pierre","officialDenomination":"Graber Jean-Pierre"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2272,"gender":"m","id":26,"name":"Borer Roland F.","officialDenomination":"Borer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"15.3305","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Aufhebung der Eurountergrenze durch die Nationalbank hat dem Einkaufstourismus zusätzlichen Schub gegeben. Schätzungen gehen davon aus, dass 2015 für über elf Milliarden Franken Waren im Ausland eingekauft werden dürften. Besonders attraktiv sind Produkte, deren Preise in der Schweiz massiv höher sind. Zusätzlich begünstigt wird das gezielte, regelmässige Einkaufen ennet der Grenze durch die Rückerstattung der Mehrwertsteuer. Der überbordende Einkaufstourismus ist nicht nur volkswirtschaftlich schädlich, er verursacht auch massiven Mehrverkehr und lästige Staus in den Grenzgebieten. Der Bund ist insbesondere durch die Ausfälle bei der Mehrwertsteuer betroffen, die sich auf gegen eine halbe Milliarde Franken belaufen dürften. <\/p><p>Es ist unfair, dass Konsumentinnen und Konsumenten im Inland die Mehrwertsteuer entrichten, Einkaufstouristen jedoch nicht. Denn grundsätzlich gilt, dass jeder Konsum von der Mehrwertsteuer erfasst wird. Wer aktiv am Zoll die ausländische Mehrwertsteuer zurückfordert, sollte deshalb bei der Einfuhr in die Schweiz steuerpflichtig werden. Der freie Personenverkehr wird dadurch nicht beeinträchtigt, die heutigen Freigrenzen bestehen weiter. Die Forderung ist zudem einfach und unbürokratisch, Zollbeträge unter fünf Franken sind nicht geschuldet. Sie kann auf Verordnungsstufe umgesetzt werden.<\/p><p>Da die Änderungen wahrscheinlich zu Mehreinnahmen führen werden, sollten diese durch direkte oder indirekte Rückerstattungen an die Bevölkerung kompensiert werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Personal der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) erfüllt keine Aufgaben im Zusammenhang mit der Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer. Auch andere schweizerische Behörden können diesen Vorgang nicht beeinflussen. Für die Visierung der ausländischen Rückerstattungsformulare sind die Zollbehörden des entsprechenden Ausfuhrstaates zuständig. In gewissen Fällen kann die Visierung des Rückerstattungsformulars sogar im Nachhinein bei einer Auslandvertretung des Exportlands erfolgen (z. B. deutsche Botschaft in der Schweiz). Die Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer erfolgt allerdings nicht etwa durch die ausländischen Zollbehörden an der Grenze, sondern im Nachhinein durch den ausländischen Verkäufer oder ein privates Dienstleistungsunternehmen (Tax-free-Unternehmen). Im Zeitpunkt der Einfuhr ist demnach nicht bekannt, ob die ausländische Mehrwertsteuer vom Käufer zurückgefordert bzw. vom Verkäufer erstattet wird oder nicht. Dem Personal der EZV ist es somit gar nicht möglich, dieses Kriterium zu prüfen.<\/p><p>Im Reiseverkehr besteht in der Schweiz eine Wertfreigrenze von 300 Franken pro Person und Tag, d. h., die schweizerische Mehrwertsteuer wird im Reiseverkehr bei eingeführten Waren bis zu diesem Wert nicht erhoben. Diese Wertfreigrenze wurde aus Gründen der Erhebungswirtschaftlichkeit geschaffen. Das Mehrwertsteuergesetz sieht die Steuererhebung nach diesem Grundsatz ausdrücklich vor.<\/p><p>Müsste diese Steuerbefreiung bei der Einfuhr in die Schweiz an die Befreiung von der ausländischen Mehrwertsteuer geknüpft werden, wären komplexe Fragen zu klären, wie etwa ob der Verkäufer im Ausland im Nachhinein die ausländische Steuer dem Käufer erstattet hat. Bei der Umsetzung einer solchen Regelung würden im Vergleich zum Steuerertrag unverhältnismässig hohe Verwaltungskosten anfallen. Diese Massnahme würde zudem zu einer wesentlichen Zunahme der geringfügigen Verzollungen und wohl auch des Schmuggels im Reiseverkehr führen. Im Jahre 2014 wurden beispielsweise für Einkäufe in Deutschland über 15 Millionen Ausfuhrbescheinigungen in Richtung Schweiz vom deutschen Zoll abgestempelt.<\/p><p>Deshalb wäre der Dienstleistungsbetrieb der EZV auszubauen, und zusätzliche Massnahmen bei der Kontrolltätigkeit wären zu treffen, was zu einem personellen Mehraufwand bei der EZV führen würde. Des Weiteren wäre mit einer noch verschärften Stauproblematik an den Grenzzollstellen zu rechnen. Aus diesem Grund erachtet der Bundesrat eine solche Lösung als nicht zielführend. Aus politischer Sicht würde sich der Bundesrat zudem dem Vorwurf aussetzen, die \"Hochpreisinsel Schweiz\" zusätzlich abzuschotten und damit die Konsumenten im Inland noch mehr zu benachteiligen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung des EFD über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag wie folgt zu ändern: Die Wertfreigrenze nach Artikel 1 Buchstabe c wird der reisenden Person nur für Gegenstände gewährt, welche sie zu ihrem privaten Gebrauch oder zum Verschenken einführt und für welche nicht aktiv die ausländische Mehrwertsteuer zurückgefordert wird. Die Änderungen sind einnahmenneutral auszugestalten.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Einkaufstourismus im Ausland. Stopp der fiskalpolitischen Förderung durch das Eidgenössische Finanzdepartement"}],"title":"Einkaufstourismus im Ausland. Stopp der fiskalpolitischen Förderung durch das Eidgenössische Finanzdepartement"}