﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20153330</id><updated>2023-07-28T06:01:53Z</updated><additionalIndexing>44;24</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>3012</code><gender>m</gender><id>4097</id><name>Müller Leo</name><officialDenomination>Müller Leo</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-03-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4917</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2017-03-16T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2015-05-27T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-03-20T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2017-03-16T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2657</code><gender>f</gender><id>1337</id><name>Glanzmann-Hunkeler Ida</name><officialDenomination>Glanzmann</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2646</code><gender>f</gender><id>1288</id><name>Amherd Viola</name><officialDenomination>Amherd</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2580</code><gender>f</gender><id>1071</id><name>Humbel Ruth</name><officialDenomination>Humbel</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2512</code><gender>m</gender><id>490</id><name>Lustenberger Ruedi</name><officialDenomination>Lustenberger</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2748</code><gender>f</gender><id>4040</id><name>Schneider-Schneiter Elisabeth</name><officialDenomination>Schneider-Schneiter</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2270</code><gender>m</gender><id>15</id><name>Binder Max</name><officialDenomination>Binder</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2767</code><gender>m</gender><id>4056</id><name>Fässler Daniel</name><officialDenomination>Fässler Daniel</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2770</code><gender>m</gender><id>4070</id><name>Candinas Martin</name><officialDenomination>Candinas Martin</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2787</code><gender>m</gender><id>4085</id><name>Vogler Karl</name><officialDenomination>Vogler</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3001</code><gender>m</gender><id>4096</id><name>Gmür Alois</name><officialDenomination>Gmür Alois</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3011</code><gender>m</gender><id>4099</id><name>Lehmann Markus</name><officialDenomination>Lehmann</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3017</code><gender>f</gender><id>4101</id><name>Bulliard-Marbach Christine</name><officialDenomination>Bulliard</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3012</code><gender>m</gender><id>4097</id><name>Müller Leo</name><officialDenomination>Müller Leo</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.3330</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Ausreichende Fachkräfte sind die Voraussetzung für eine starke Schweizer Wirtschaft. Der Bundesrat will über arbeitsmarktliche und bildungspolitische Massnahmen die Voraussetzung für eine möglichst hohe Arbeitsmarktpartizipation der Bevölkerung schaffen. Gemäss Fachkräfte-Initiative des Bundesrates sind die Wirtschaftspartner aufgefordert, mit entsprechenden Massnahmen zu reagieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein nicht zu unterschätzendes Fachkräftepotenzial ergibt sich bei den arbeitslosen Stellensuchenden. Unter dem Titel "nationale und kantonale arbeitsmarktliche Massnahmen" stellt der Bund für die Wiedereingliederung in den Wirtschaftsprozess jährlich rund 580 Millionen Franken zur Verfügung (550 Millionen Franken für kantonale und 33 Millionen Franken für nationale Massnahmen).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit der Umsetzung der nationalen arbeitsmarktlichen Programme für höher ausgebildete Fachkräfte hat der Bund über ein Dutzend private Institutionen beauftragt. Diesem praxiserprobten Weg ist ein besonderes Gewicht zu geben, da hier schnell Lösungen und Resultate gefunden werden und arbeitslose Fachkräfte in die Wirtschaft wieder eingegliedert werden. Für die kantonalen Programme sind die Kantone zuständig. Während die Bundesgelder von Kantonen in der Westschweiz und im Tessin zu mehr als 95 Prozent beansprucht werden (höhere Arbeitslosenquote), nutzen die Deutschschweizer Kantone diese Mittel nur teilweise. Diese budgetierten, aber nicht beanspruchten Gelder sollen so budgetiert werden, dass sie den Anbietern für nationale arbeitsmarktliche Programme zur Verfügung gestellt werden können, weil bekanntlich das Seco im Jahre 2015 deren Budget plafoniert und bereits für das Jahr 2016 eine Reduktion von 10 Prozent angekündigt hat. Damit würden funktionierende, gewachsene Strukturen nicht abgebaut und zerstört. Zudem ist es nicht sinnvoll, dass der Bund die Mittel an Dritte kürzt und gleichzeitig im Rahmen der Fachkräfte-Initiative eigene Massnahmen erarbeitet und neue Strukturen aufbaut. Auf den Aufbau von neuen solchen Strukturen ist zu verzichten, da bereits solche bestehen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die arbeitsmarktlichen Massnahmen stehen den Kantonen im Rahmen des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Avig) zur Unterstützung einer raschen und dauerhaften Wiedereingliederung von erwerbslosen Personen in den Arbeitsmarkt zur Verfügung. Die nationalen Massnahmen, die sich mehrheitlich an höher qualifizierte Fachpersonen richten, ergänzen die Bemühungen der Kantone zur raschen und dauerhaften Wiedereingliederung der Versicherten. Die erzielten Resultate sind tatsächlich sehr gut. Allerdings sind diese Massnahmen gesetzlich plafoniert und dürfen höchstens 6 Prozent des Höchstbetrags der kantonalen Massnahmen ausmachen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für Beschäftigungs- und Bildungsmassnahmen existiert ein gesetzlich festgelegter Höchstbetrag, der anhand einer durchschnittlichen Anzahl Stellensuchender berechnet wird. Dadurch lässt sich dieser Plafond an die Konjunkturentwicklung und eine steigende Arbeitslosenzahl anpassen. Der Plafond gilt allerdings nicht für spezielle Massnahmen wie etwa Ausbildungszuschüsse (AZ) oder Einarbeitungszuschüsse. Letztere ermöglichen eine direkte Integration in den Arbeitsmarkt, während die AZ vor allem eine berufliche Neuorientierung erlauben, die mit den anderen Massnahmen nicht möglich wäre.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für 2015 haben sowohl die Kantone als auch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) eine hohe Ausschöpfung des Plafonds für die Durchführung von Beschäftigungs- und Bildungsmassnahmen vorgesehen. Die Kantone rechnen im Durchschnitt mit einer Ausschöpfung von 91 Prozent und das Seco sogar mit 100 Prozent. Angesichts der zunehmenden Zahl von Stellensuchenden, die die Kantone für die Teilnahme an nationalen Massnahmen anmelden, mussten die nationalen Anbieter ihre Budgets und Ausgaben laufend erhöhen, sodass 2014 der für nationale Massnahmen gesprochene Höchstbetrag erreicht wurde. Für 2015 hat das Seco knapp einen Drittel der Anbieter von nationalen Massnahmen aufgefordert, ihren Aufwand auf das Niveau von 2014 zu begrenzen, sodass der nationale Höchstbetrag nicht überschritten wird. Zudem hat das Seco angekündigt, dass die Kosten für das Geschäftsjahr 2016 um 10 Prozent reduziert werden müssen, damit der gesetzlich festgelegte Höchstbetrag, der anhand einer durchschnittlichen Anzahl Stellensuchender berechnet wird, nicht überschritten wird. Gleichzeitig hat das Seco die Anbieter aber auch ermutigt, ihre Tätigkeiten zu diversifizieren, damit möglichst alle bestehenden Strukturen aufrechterhalten oder sogar ausgebaut werden können. Ausserdem wurden die kantonalen Behörden aufgefordert, ihren kantonalen Höchstbetrag zur Finanzierung der von ihnen in Anspruch genommenen nationalen Massnahmen einzusetzen. Falls die Arbeitslosigkeit bzw. die durchschnittliche Anzahl Stellensuchender zunehmen sollte, würde sich der Höchstbetrag für Beschäftigungs- und Bildungsmassnahmen automatisch erhöhen. Aus diesen Gründen ist eine Erhöhung des Plafonds für arbeitsmarktliche Massnahmen nicht notwendig. Das bestehende Berechnungssystem bietet den Kantonen und dem Seco genügend Möglichkeiten, um Stellensuchenden geeignete und gezielte Unterstützung anbieten zu können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Überdies sind die Massnahmen der Arbeitslosenversicherung nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der Fachkräfte-Initiative. Eine vollständige Liste dieser Massnahmen ist auf der Website des Eidgenössischen Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung verfügbar (&lt;a href="http://www.wbf.admin.ch"&gt;www.wbf.admin.ch &lt;/a&gt;&amp;gt; Themen &amp;gt; Fachkräfte-Initiative). Mit dieser Initiative sollen auch keine Parallelstrukturen geschaffen werden. An dem vom Departementsvorsteher des WBF einberufenen runden Tisch vom 21. Mai 2013 wurde beschlossen, dass jeder Akteur in seinem jeweiligen Kompetenzbereich Massnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels bezeichnet. Diese sind aufeinander abgestimmt oder ergänzen sich, sodass sie eine kohärente Strategie zur Minderung des Fachkräftemangels bilden. Ausserdem darf das begrenzte Budget für die Fachkräfte-Initiative (800 000 Franken pro Jahr) nicht für bereits vom Bund finanzierte Massnahmen eingesetzt werden. Der Bundesrat wird sich bis Ende Juni 2015 zur Umsetzung der Fachkräfte-Initiative äussern.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Fachkräfte-Initiative und der arbeitsmarktlichen Massnahmen die Mittel effizienter einzusetzen, indem er die Mittel zwischen diesen beiden Gefässen besser ausgleicht, die bestehenden Strukturen nutzt und nicht Beiträge an Dritte kürzt und selber neue Strukturen aufbaut.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Fachkräfte-Initiative und arbeitsmarktliche Massnahmen. Synergien nutzen und Mittel optimieren</value></text></texts><title>Fachkräfte-Initiative und arbeitsmarktliche Massnahmen. Synergien nutzen und Mittel optimieren</title></affair>