{"id":20153342,"updated":"2023-07-28T06:19:48Z","additionalIndexing":"66;52","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3000,"gender":"f","id":4095,"name":"Rytz Regula","officialDenomination":"Rytz Regula"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-03-20T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4917"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-06-19T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-05-20T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1426806000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1434664800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3000,"gender":"f","id":4095,"name":"Rytz Regula","officialDenomination":"Rytz Regula"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"15.3342","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) hat im Nachgang zum Reaktorunfall in Fukushima im November 2013 einen Änderungsvorschlag für das Übereinkommen zur nuklearen Sicherheit (CNS, SR 0.732.020) eingereicht. Ziel des Vorstosses war die weltweite Verbesserung der nuklearen Sicherheit.<\/p><p>Im Rahmen einer diplomatischen Konferenz haben sich alle teilnehmenden Länder im Februar 2015 in Wien auf die sogenannte Wiener Erklärung (Vienna Declaration on Nuclear Safety, INFCIRC 872) geeinigt. Diese enthält Sicherheitsprinzipien, die aus dem ursprünglichen Schweizer Vorschlag zur Abänderung des Übereinkommens über nukleare Sicherheit hervorgingen.<\/p><p>Der Bundesrat beantwortet die einzelnen Fragen wie folgt:<\/p><p>1.\/2. Die Wiener Erklärung beinhaltet im Wesentlichen die folgenden Prinzipien:<\/p><p>- Neue Kernkraftwerke sollen nach den neuesten Sicherheitsstandards und Technologien ausgelegt und gebaut werden, mit dem Ziel, Unfälle zu vermeiden. Falls es trotzdem zu einem Unfall kommt, sind dessen Auswirkungen zu lindern und frühe sowie grosse Freisetzungen von radioaktivem Material zu verhindern.<\/p><p>- Die Sicherheit der bestehenden kerntechnischen Anlagen soll systematisch und regelmässig neu bewertet werden und als Bezugsgrösse für die zeitgerechte Umsetzung von vernünftigerweise durchführbaren Sicherheitsverbesserungen verwendet werden.<\/p><p>Die Prinzipien orientieren sich weitgehend am ursprünglichen Schweizer Änderungsvorschlag. Sie sind zum Teil noch spezifischer in Bezug auf frühe und grosse Freisetzungen sowie die Forderung auf systematische und regelmässige Sicherheitsüberprüfungen von bestehenden Anlagen.<\/p><p>3. Durch die periodische und umfassende systematische Sicherheitsbewertung bestehender Kernanlagen wird Verbesserungspotenzial aufgedeckt, das mit Nachrüstmassnahmen, soweit notwendig und angemessen, umgesetzt werden kann.<\/p><p>4.\/5.\/7. Die Schweiz erfüllt bereits heute die Anforderungen des ursprünglichen Änderungsvorschlags des Ensi und der Wiener Erklärung. Seit Jahren werden regelmässige internationale Überprüfungsmissionen in den Kernkraftwerken, aber auch bei der Aufsichtsbehörde Ensi, durchgeführt. Weiter schreibt das Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) bereits heute umfassende periodische Sicherheitsüberprüfungen vor, aufgrund derer bestehende Anlagen, wo notwendig, entsprechend dem Stand der Nachrüstungstechnik nachgerüstet werden müssen.<\/p><p>6. Die Ereignisse in Tschernobyl und Fukushima haben gezeigt, dass Unfälle in Kernkraftwerken internationale Herausforderungen darstellen und für den Betrieb der übrigen Anlagen Lehren gezogen werden müssen. Das Ensi ist überzeugt davon, dass die hohen Standards, wie sie in der Schweiz gelten, weltweit Anwendung finden sollten.<\/p><p>Das Ensi ist die Aufsichtsbehörde für Schweizer Kernanlagen. Es beurteilt die Sicherheit von Kernanlagen anderer Länder nicht. Dies ist Sache der jeweiligen innerstaatlichen Behörden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) hat gemäss \"NZZ\" vom 6. Februar 2015 an einem Treffen der Mitgliedstaaten der Convention of Nuclear Safety (CNS) eine Verbesserung der weltweit geltenden Sicherheitsstandards für AKW und eine entsprechende Anpassung der Konvention bzw. ein Zusatzprotokoll gefordert. Für die Schweiz kann es dabei nur um ein eventuelles Nachrüsten der alten Atomkraftwerke (AKW) mit zusätzlichen technischen Schutzmassnahmen (insbesondere zugunsten der Reaktorsicherheit) gehen, welche international bei neuen AKW zur Anwendung kommen. <\/p><p>1. Um welche neuen Sicherheitsstandards handelt es sich konkret? <\/p><p>2. In welchen Punkten weichen die neuen Standards von den bisher angewandten ab?<\/p><p>3. Welche Sicherheitsrisiken möchte das Ensi mit den zusätzlichen Schutzmassnahmen abfangen?<\/p><p>4. Entsprechen die alten AKW in der Schweiz den international geforderten verschärften Sicherheitsstandards bereits? <\/p><p>5. Falls nein: Welche Nachrüstmassnahmen müssten die AKW-Betreiber bis zum Ende der Lebensdauer der AKW in der Schweiz umsetzen, um die neugeforderten CNS-Standards zu erfüllen?<\/p><p>6. Weshalb erachtet es das Ensi für nötig, die internationalen Sicherheitsstandards zu verbessern? In welchen Ländern bestehen aus Sicht des Ensi die grössten Sicherheitslücken? <\/p><p>7. Falls die Mitgliedstaaten nicht auf die Vorschläge des Ensi eintreten sollten: Kann das Ensi diese neuen Standards in der Schweiz eigenständig anwenden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Neue Sicherheitsstandards für AKW. Was heisst das für die Schweiz?"}],"title":"Neue Sicherheitsstandards für AKW. Was heisst das für die Schweiz?"}