{"id":20153350,"updated":"2023-07-01T10:13:32Z","additionalIndexing":"0421;34","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":3030,"gender":"m","id":4125,"name":"Rutz Gregor","officialDenomination":"Rutz Gregor"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-03-20T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4917"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-14T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2017-03-08T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2015-05-20T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"SPK-SR","id":24,"name":"Staatspolitische Kommission SR","abbreviation1":"SPK-S","abbreviation2":"SPK","committeeNumber":24,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2016-09-30T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"councillor":{"code":2741,"gender":"m","id":4026,"name":"Comte Raphaël","officialDenomination":"Comte"},"language":"fr"}],"sessionId":"5007"}]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"BK","id":10,"name":"Bundeskanzlei","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1426806000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1473804000000+0200)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Für den Bau des Zentrums wurden Steuergelder im Umfang von rund 42,5 Millionen Franken eingesetzt. Ziel der Auslagerung der Arbeitsplätze für Journalisten sowie der Räumlichkeiten für Medienkonferenzen war, dass das Parlamentsgebäude künftig vermehrt für die Bedürfnisse der eidgenössischen Räte zur Verfügung stehe. Dies alles nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund und im Bewusstsein, dass die diversen Medien in unserem Staate eine hohe Bedeutung haben und dem Diskurs verschiedener Meinungen in der direkten Demokratie eine zentrale Funktion zukommt.<\/p><p>Ebenso grundlegend für die direkte Demokratie ist die Tatsache, dass nicht nur die politischen Parteien, Parlamentsmitglieder und Behörden, sondern in hohem Masse auch Verbände, Gewerkschaften sowie weitere Gruppierungen mit politischer oder ideeller Zielsetzung die öffentliche Diskussion prägen. Vor diesem Hintergrund erstaunt die restriktive Abfassung des Betriebsreglementes für das Medienzentrum Bundeshaus. Dieses erlaubt neben Bundesrat, Bundesversammlung, Bundesgerichten sowie den verschiedenen Verwaltungseinheiten einzig noch den im Nationalrat vertretenen politischen Parteien und überparteilichen Komitees in Zusammenhang mit Referenden und Initiativen eine Nutzung der Medienkonferenzsäle im erwähnten Bauwerk.<\/p><p>Politische Gruppierungen und Verbände sind gemäss Auskunft des Medienzentrums als Veranstalter nicht berechtigt, die Konferenzräume im Medienzentrum zu benutzen, selbst wenn mehrere Parlamentarier an der entsprechenden Medienkonferenz teilnehmen. Dieser Zustand ist unbefriedigend, für die Journalisten wenig hilfreich und auch gegenüber den Steuerzahlern kaum zu rechtfertigen. Aus diesen Gründen ist das Betriebsreglement umgehend anzupassen, um den Erfordernissen und Gegebenheiten der direkten Demokratie auch gerecht werden zu können.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Medienzentrum Bundeshaus steht prioritär dem Parlament, dem Bundesrat sowie im Nationalrat vertretenen politischen Parteien und überparteilichen Komitees zur Verfügung, damit sie die Bevölkerung jederzeit rechtzeitig und umfassend informieren können. Der Bundesrat als oberste staatsleitende Behörde ist dazu gemäss Artikel 180 Absatz 2 BV sowie den Artikeln 10 und 11 RVOG verpflichtet und muss insbesondere in ausserordentlichen Situationen in der Lage sein, die Bevölkerung unmittelbar zu informieren. Das Medienzentrum wird heute mit der offiziellen Information von Legislative und Exekutive identifiziert.<\/p><p>Im Medienzentrum Bundeshaus verfügt nur der grössere der beiden Konferenzsäle über sämtliche nötigen Einrichtungen für die Durchführung von Medienkonferenzen. Deshalb wurde der Benutzerkreis im Betriebsreglement bewusst klein gehalten, damit die Nachfrage nicht die beschränkten räumlichen und personellen Kapazitäten des Medienzentrums übersteigt. Die vorhandenen Kapazitäten im Medienzentrum sind insbesondere vor Sessionen und Abstimmungen sowie während der besonders nachgefragten Termine am späteren Vormittag ausgeschöpft. Dank einer straffen Anwendung der Bestimmungen im Betriebsreglement ist es seit der Inbetriebnahme des Medienzentrums 2006 mehrheitlich gelungen, die verschiedenen Bedürfnisse von Parlament, Bundesrat, politischen Parteien und überparteilichen Komitees zu erfüllen und zeitlich miteinander zu koordinieren. Dennoch kommt es schon heute vor, dass parlamentarische Kommissionen nicht an ihrem Wunschtermin informieren können.<\/p><p>Würde das Betriebsreglement im Sinne der Motion geändert, würde der Kreis der Benutzerinnen und Benutzer wegen der häufigen Teilnahme von Mitgliedern des Parlamentes in verschiedenen Ad-hoc-Komitees in unüberschaubarem Mass erweitert. Die klare Identifikation des Medienzentrums mit der nationalen Politik der Legislative und Exekutive würde verlorengehen. Die Kapazitätsgrenzen des Medienzentrums würden überschritten, und die Zuteilung des Konferenzsaals bzw. die erforderliche Priorisierung der eingehenden Reservationen wären aufwendig. In der Praxis wären kurzfristige Absagen nicht zu vermeiden, da die nationale Politik nach wie vor prioritär bleiben würde.<\/p><p>Eine sehr gute Alternative für Medienkonferenzen stellen im Übrigen die Räume des Käfigturms - des von Parlamentsdiensten und Bundeskanzlei gemeinsam betriebenen Polit-Forums des Bundes - dar. Diese Räumlichkeiten stehen zudem gratis zur Verfügung. Der Käfigturm befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Parlamentsgebäude und zum Medienzentrum und ist den akkreditierten Bundeshausjournalistinnen und -journalisten bestens bekannt.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Bundeskanzlei wird beauftragt, Ziffer 8 des Reglementes über Betrieb und Nutzung des Medienzentrums Bundeshaus umgehend dahingehend zu ändern, dass Verbänden, Gewerkschaften, politischen Vereinigungen und weiteren Interessengruppen mit politischer Zielsetzung die Benutzung der Räumlichkeiten im Medienzentrum (insb. der Medienkonferenzsäle) ermöglicht wird, sofern ein Mitglied des National- oder Ständerates als Exponent der betreffenden Gruppierung als Referent teilnimmt.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Änderung des Betriebsreglementes für das Medienzentrum Bundeshaus"}],"title":"Änderung des Betriebsreglementes für das Medienzentrum Bundeshaus"}