{"id":20153351,"updated":"2023-07-28T06:17:26Z","additionalIndexing":"24;44;04","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2657,"gender":"f","id":1337,"name":"Glanzmann-Hunkeler Ida","officialDenomination":"Glanzmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-03-20T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4917"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-06-19T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-05-20T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1426806000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1434664800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2657,"gender":"f","id":1337,"name":"Glanzmann-Hunkeler Ida","officialDenomination":"Glanzmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"}],"shortId":"15.3351","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Konjunkturabkühlung dürfte sich nur marginal und vorübergehend auf die Arbeitslosenquote auswirken. Dennoch schliesst die Expertengruppe des Bundes nicht aus, dass gewisse Branchen oder einzelne Unternehmen 2015 mit grossen Schwierigkeiten hinsichtlich der preislichen Konkurrenzfähigkeit konfrontiert sind. Deshalb hat die Expertengruppe ihre Jahresprognosen nach oben korrigiert und rechnet nun für 2015 mit einem leichten Anstieg der Arbeitslosigkeit auf 3,3 Prozent.<\/p><p>2. Um in Schwierigkeiten geratene Unternehmen zu unterstützen, hat die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung im Rahmen der Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) den ausserordentlichen Charakter der Situation nach der Aufhebung des Euromindestkurses anerkannt. Normalerweise decken KAE keine Stellenverluste aufgrund von Währungsschwankungen, da diese zu den üblichen Betriebsrisiken zählen. Neu können nun aber auch Stellenverluste, die auf die Aufhebung des Mindestkurses zurückzuführen sind, beim Anspruch auf KAE berücksichtigt werden.<\/p><p>Zudem können die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) ihre Personalressourcen der Anzahl Stellensuchender anpassen. So sind die Beratungs- und Vermittlungsdienste auch bei steigender Arbeitslosigkeit gewährleistet. Die RAV können somit ihre Aufgabe, erwerbslose Personen rasch und dauerhaft wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, erfüllen.<\/p><p>3. Zu den Instrumenten, die den RAV zur Verfügung stehen, gehören durchaus auch arbeitsmarktliche Massnahmen wie Beschäftigungs- und Bildungsmassnahmen. Für das Jahr 2015 ist bei der Planung der von den Kantonen durchgeführten Massnahmen eine Ausschöpfung von 91 Prozent des Höchstbetrags vorgesehen. Dies bedeutet, dass im Falle von steigenden Arbeitslosenzahlen immer noch ein gewisser Spielraum besteht.<\/p><p>Die nationalen Massnahmen richten sich mehrheitlich an bestimmte qualifizierte Fachpersonen und ergänzen damit das Angebot der Kantone für eine rasche und dauerhafte Wiedereingliederung der Versicherten. Für 2015 sieht das Seco eine hundertprozentige Ausschöpfung des Höchstbetrags für die Durchführung von nationalen Massnahmen vor. Deshalb hat das Seco knapp einen Drittel der Anbieter von nationalen Massnahmen aufgefordert, ihren Aufwand auf das Niveau von 2014 zu begrenzen, sodass der nationale Höchstbetrag nicht überschritten wird. Ausserdem hat das Seco angekündigt, dass die Kosten für das Geschäftsjahr 2016 um 10 Prozent reduziert werden müssen, die Organisatoren aber gleichzeitig ermutigt, ihre Tätigkeiten zu diversifizieren, damit möglichst alle bestehenden Strukturen aufrechterhalten oder sogar ausgebaut werden können.<\/p><p>4. Der gesamte Höchstbetrag, der für die Massnahmen der Kantone und des Bundes zur Verfügung steht, wird auf Basis eines Durchschnitts der Stellensuchenden berechnet. Damit wird der Höchstbetrag der Konjunkturlage angepasst und erhöht sich bei einer steigenden Anzahl Stellensuchender bzw. sinkt bei einem Rückgang der Arbeitslosigkeit entsprechend. Der Höchstbetrag lässt den Kantonen und dem Seco genügend Handlungsspielraum, um Stellensuchenden geeignete und gezielte Unterstützung anbieten zu können. Der Höchstbetrag gilt nicht für spezielle Massnahmen wie etwa Ausbildungs- und Einarbeitungszuschüsse. Letztere ermöglichen eine direkte Integration in den Arbeitsmarkt. Aus diesen Gründen ist eine Erhöhung des Höchstbetrags für arbeitsmarktliche Massnahmen nicht notwendig.<\/p><p>5. Wie bereits erwähnt dient die vom Seco angeordnete Kostenreduktion bei nationalen Anbietern der Einhaltung des Höchstbetrags, der sich allerdings der Wirtschaftslage anpasst. Aus diesem Grund könnte das Seco gezwungen sein, an seiner Entscheidung festzuhalten.<\/p><p>6. Im Rahmen der Umsetzung von Artikel 121a BV hat der Bundesrat vier Massnahmen zur Förderung der Rekrutierung von einheimischen Arbeitskräften verabschiedet. Damit sollen die Berufsaussichten aller Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz gefördert werden, insbesondere die Berufschancen der auf dem Arbeitsmarkt am stärksten benachteiligten Gruppen. Diese Massnahmen dienen unter anderem dazu, Stellensuchenden Vorteile zu verschaffen, indem die RAV über offene Stellen in der Bundesverwaltung informiert werden, bevor diese öffentlich ausgeschrieben werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Für das Budgetjahr 2015 hat das Seco das Budget für die nationalen arbeitsmarktlichen Massnahmen auf Höhe des Vorjahresbudgets limitiert und die Zahl der von den Kantonen zuzuweisenden Teilnehmer an den nationalen Programmen plafoniert. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:<\/p><p>1. Welche Folgen hat die Aufhebung der Eurountergrenze auf die Zahl der Arbeitslosen?<\/p><p>2. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um der steigenden Zahl der Arbeitslosen die Chancen für den Arbeitsmarkt wieder zu öffnen?<\/p><p>3. Welche Folgen haben die Einfrierung des Budgets für arbeitsmarktliche Massnahmen (Bund und Kanton) des Seco für die Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Wirtschaftsprozess und die gleichzeitige Plafonierung der Teilnehmerzahlen?<\/p><p>4. Was gedenkt er angesichts der im Zuge der Aufhebung der Wechselkursanbindung steigenden Zahl der Arbeitslosen zu tun?<\/p><p>5. Wird der Entscheid des Seco, das Budget für 2016 erneut zu kürzen, nochmals überdacht werden?<\/p><p>6. Wird der Bundesrat wenn nötig und unter der Berücksichtigung der Konjunkturlage und der schwierigen arbeitsmarktlichen Situation Budgeterhöhungen oder andere Unterstützungsmassnahmen ins Auge fassen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Arbeitsmarktliche Massnahmen für die Wiedereingliederung der Stellensuchenden"}],"title":"Arbeitsmarktliche Massnahmen für die Wiedereingliederung der Stellensuchenden"}