{"id":20153372,"updated":"2023-07-28T06:08:50Z","additionalIndexing":"2836","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2624,"gender":"m","id":1134,"name":"Recordon Luc","officialDenomination":"Recordon"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2015-03-20T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4917"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2015-06-09T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2015-05-20T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1426806000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1433800800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2624,"gender":"m","id":1134,"name":"Recordon Luc","officialDenomination":"Recordon"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"15.3372","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Wenn eine behinderte Person das AHV-Alter erreicht, erlischt natürlich ihr allfälliger Anspruch auf eine IV-Rente. Stattdessen erhält sie eine entsprechende Altersrente. Normalerweise ergeben sich daraus keine Probleme. Hingegen scheint der Anspruch auf andere Leistungen und insbesondere auf Hilfsmittel weiterhin dem Bundesgesetz über die Invalidenversicherung zu unterstehen, was auch aus Gründen der Gerechtigkeit sicher notwendig ist. Diese Leistungen scheinen jedoch häufig nicht sehr umfangreich zu sein, obwohl sie für eine angemessene Lebensführung zweifellos unentbehrlich sind. Immer wieder kommt es diesbezüglich zu Beschwerden und Verunsicherungen. Im Zentrum der wiederkehrenden Diskussionen stehen oft Versicherte mit Kinderlähmung, aber nicht nur. Schwierigkeiten bereitet auch das - ungerechtfertigte - Ende des Anspruchs auf einen IV-Ausweis: Er wird durch einen AHV-Ausweis ersetzt, der für die versicherte Person weniger günstig ist. Ausserdem müsste möglicherweise die rechtliche Situation für Personen, deren Behinderung erst im AHV-Alter eintritt, verbessert werden. Es ist also angezeigt, über den Stand der Dinge zu informieren, um Unsicherheiten zu beseitigen, unbegründete Befürchtungen auszuräumen und aufzuzeigen, wo allenfalls Änderungen der Gesetzgebung angebracht wären.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die IV und die AHV sind Versicherungen mit einer unterschiedlichen Zielsetzung. Während die AHV die finanzielle Existenz im Alter sichern muss und daher in erster Linie eine Rentenversicherung ist, hat die IV als Eingliederungsversicherung zusätzlich zum Ziel, Menschen mit Behinderung in Beruf und Gesellschaft zu integrieren.<\/p><p>Nach der heutigen Regelung gilt für Menschen mit Behinderung, die Leistungen der IV beziehen, beim Übergang von der IV zur AHV der Grundsatz der Besitzstandswahrung. Erreicht eine Person mit Behinderung das Rentenalter, behält sie deshalb den Status als bisherige IV-Leistungsbezügerin insofern weiter.<\/p><p>Der Anspruch auf die in der IV ausgerichteten Hilfsmittel (betrifft auch das im Postulat genannte Beispiel) oder Ersatzleistungen bleibt in Art und Umfang erhalten, solange die massgebenden Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Daraus ergibt sich, dass die Wahrung des Besitzstandes auch zur Anwendung gelangt, wenn es um die Abgabe von Zahnprothesen, Brillen, Kontaktlinsen und Schuheinlagen als wesentliche Ergänzung medizinischer Massnahmen geht. Bei Personen mit Besitzstandswahrung erstreckt sich der Anspruch auch auf Reparaturen, teilweisen Ersatz, allfällige Betriebs- und Unterhalts- sowie Reisekosten.<\/p><p>Für Personen, die erst im AHV-Alter krankheitsbedingt auf ein Hilfsmittel angewiesen sind, richtet sich die Leistungsübernahme nach der Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Altersversicherung (HVA; SR 831.135.1). Im Vergleich zu den Leistungen, die in der IV gewährt werden, sind diese aus den eingangs erwähnten Gründen weniger wichtig. In seiner Antwort auf die Motion Häberli-Koller 08.3679, \"Finanzierung von Hilfsmitteln bei Erkrankung im AHV-Alter\", hat sich der Bundesrat gegen einen Ausbau der Hilfsmittelversorgung in der AHV ausgesprochen, da die AHV primär eine Rentenversicherung ist und entsprechende Mehrauslagen angesichts der zukünftigen Herausforderungen der AHV nicht angezeigt sind. Teilweise werden jedoch Hilfsmittel im Alter auch von der Krankenversicherung und den Ergänzungsleistungen bezahlt.<\/p><p>Der IV-Ausweis, der von den kantonalen IV-Stellen abgegeben wird, bestätigt den Bezug einer IV-Rente (ab Mai 2015 gibt es auch eine Bestätigung für den Bezug einer Hilflosenentschädigung). Anbieter von Dienstleistungen können dem Inhaber oder der Inhaberin Vergünstigungen zusprechen (z. B. öffentlicher Verkehr, Abonnemente, Läden, Eintritte in Kino, Theater\/Museen usw.). Altersrentnerinnen und -rentner erhalten unter Vorweisen ihrer Identitätskarte in vielen Fällen ähnliche Seniorenrabatte.<\/p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass die heutige Regelung klar ist. Eine Ausweitung des Leistungskatalogs ist im Übrigen angesichts der damit verbundenen Kosten nicht angezeigt. Unter diesen Umständen würde die Erstellung eines Berichtes keine neuen Erkenntnisse bringen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, in einem ausführlichen Bericht Klarheit zu schaffen über die Stellung der Menschen mit Behinderung, die das AHV-Alter erreicht haben, und über die Leistungen, auf die sie Anspruch haben.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"IV-Leistungen für Menschen mit Behinderung, die das AHV-Alter erreicht haben"}],"title":"IV-Leistungen für Menschen mit Behinderung, die das AHV-Alter erreicht haben"}