{"id":20153398,"updated":"2025-06-25T01:41:29Z","additionalIndexing":"15;04","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2775,"gender":"m","id":4075,"name":"Caroni Andrea","officialDenomination":"Caroni"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-05-05T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4918"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-11-22T00:00:00Z","text":"Der Vorstoss wird übernommen durch Herrn Walti.","type":90},{"category":{"id":4,"name":"Ergänzung"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-11-22T00:00:00Z","text":"Der Vorstoss wird übernommen durch Herrn Walti.","type":0},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-03-16T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2020-09-14T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2020-09-14T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 20.006.","type":0}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2015-08-26T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"WAK-NR","id":10,"name":"Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR","abbreviation1":"WAK-N","abbreviation2":"WAK","committeeNumber":10,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"date":"2015-05-05T00:00:00Z","registrations":[]},{"committee":{"abbreviation":"WAK-SR","id":23,"name":"Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR","abbreviation1":"WAK-S","abbreviation2":"WAK","committeeNumber":23,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2015-05-05T00:00:00Z","registrations":[]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1430776800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1489618800000+0100)\/","id":26,"name":"Angenommen"},{"date":"\/Date(1600034400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"handling":{"date":"2017-03-16T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5007"},"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2775,"gender":"m","id":4075,"name":"Caroni Andrea","officialDenomination":"Caroni"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},{"councillor":{"code":3044,"gender":"m","id":4142,"name":"Walti Beat","officialDenomination":"Walti Beat"},"type":"assuming"}],"shortId":"15.3398","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Für diverse bundesrechtlich geregelte wirtschaftliche Tätigkeiten ist die Zahl der zugelassenen Anbieter aus faktischen oder regulatorischen Gründen beschränkt (sog. geschlossener Markt, z. B. Personenbeförderung, Spielbanken, Brennereien, Fernsehprogrammveranstalter, Betrieb von Stromverteil-, Rohrleitungs-, Schienen-, Mobilfunknetzen). <\/p><p>Für geschlossene Märkte muss das Auswahlverfahren für Anbieter geregelt werden. Die Auswahl muss der Bundesverfassung genügen, so der Gleichbehandlung von Konkurrenten (Art. 27\/94 BV), dem rechtlichen Gehör (Art. 29 BV) und dem Willkürverbot (Art. 9 BV). Ein diskriminierungsfreies und transparentes Ausschreibungsverfahren entspricht dem am besten.<\/p><p>In Umsetzung dieser Verfassungsgrundsätze sieht das Bundesrecht für bestimmte Tätigkeiten ein Ausschreibungsverfahren vor, z. B. für Konzessionen für Radio- und Fernsehprogrammveranstalter (Art. 45 RTVG), Leistungsaufträge im Fernmeldewesen (Art. 14 FMG), Funkkonzessionen für Fernmeldedienste (Art. 24 FMG), Angebote im Bereich des regionalen Personenverkehrs (Art. 32ff. PBG) oder Arbeiten der amtlichen Vermessung (Art. 45 VAV).<\/p><p>Demgegenüber müssen Konzessionen für die Nutzung von Wasserkraft (WRG) oder zum Betrieb von elektrischen Verteilanlagen (StromVG) zwar in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren, können aber ohne Ausschreibung vergeben werden. In der Praxis ist unklar, wie ein Vergabeverfahren den Anforderungen der Nichtdiskriminierung und Transparenz ohne Ausschreibung überhaupt gerecht werden kann.<\/p><p>Schliesslich sind für die Vergabe von Spielbank- (Art. 15f. SBG), Brennerei- (Art. 5 AlkG), Eisenbahn- (Art. 5f. EBG), Seilbahn- (Art. 9 SebG), Rohrleitungs- (RLG) oder Flughafenkonzessionen (Art. 36a LFG) überhaupt keine Mindestanforderungen ans Auswahlverfahren vorgesehen.<\/p><p>In anderen Bereichen ist die Schliessung des Marktes im Bundesrecht verankert, der Vollzug des Zugangs aber den Kantonen überlassen (z. B. Leistungsaufträge für Spitäler oder hochspezialisierte Medizin, Art. 39 KVG).<\/p><p>Es wird zu prüfen sein, welche dieser Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht sachlich begründet sind bzw. wo die Ausschreibung neu explizit anzuordnen ist.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Eine gute Wirtschaftsordnung garantiert einen freien und unverzerrten Wettbewerb und trägt dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen im internationalen Wettbewerb auch in Zukunft zu erhalten. Dies bedeutet, dass Zugangsbeschränkungen zu Märkten nur in Ausnahmefällen geschaffen oder aufrechterhalten werden sollen. Hat man sich aus guten Gründen entschlossen, einen Markt zu schliessen, so ist darauf zu achten, dass ein faires, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren, vorzugsweise in Form einer Ausschreibung, angewendet wird. Daher unterstützt der Bundesrat grundsätzlich das Anliegen des Postulates.<\/p><p>Die Frage des Zugangs zu geschlossenen Märkten nach Bundesrecht steht allerdings bereits im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Revision des Bundesbeschaffungsrechts zur Diskussion. Der in diesem Rahmen vorgeschlagene Artikel 8 Absatz 2 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen bzw. Artikel 8 Absatz 2 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen will die Vergabe von Konzessionen auf Bundes- und Kantonsebene teilweise dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstellen.<\/p><p>Dieser Vorschlag wird entsprechend den Ergebnissen des mittlerweile abgeschlossenen Vernehmlassungsverfahrens mit einer Botschaft dem Parlament unterbreitet. Der Bundesrat sieht es daher zurzeit als unnötig an, zu der vorliegenden Fragestellung einen Bericht zu erstellen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, ob das Bundesrecht beim Zugang zu geschlossenen Märkten in allen Fällen ein faires, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gewährleistet. <\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Faires Verfahren beim Zugang zu geschlossenen Märkten des Bundes"}],"title":"Faires Verfahren beim Zugang zu geschlossenen Märkten des Bundes"}