﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20153422</id><updated>2023-07-28T06:19:02Z</updated><additionalIndexing>2841</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2778</code><gender>m</gender><id>4074</id><name>Fridez Pierre-Alain</name><officialDenomination>Fridez</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-05-05T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4918</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-09-25T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-08-26T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-05-05T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-09-25T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2778</code><gender>m</gender><id>4074</id><name>Fridez Pierre-Alain</name><officialDenomination>Fridez</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.3422</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Methylisothiazolinon (MI) und Methylchloroisothiazolinon (MCI) bzw. Gemische dieser Substanzen (MCI/MI) werden häufig als Konservierungsmittel in Kosmetika und chemischen Produkten eingesetzt. In der Vergangenheit verzeichneten die dermatologischen Zentren einen starken Anstieg der auf MCI/MI sensibilisierten Personen, welcher auf die breite Verwendung in Kosmetika sowie die stark sensibilisierende Wirkung von MCI zurückgeführt wurde. Um das Risiko einer Kontaktsensibilisierung zu verringern, beschränkte das Eidgenössische Departement des Innern die Verwendung des Gemisches MCI/MI (Mischungsverhältnis 3:1) als Konservierungsstoff in kosmetischen Mitteln auf eine Höchstkonzentration von 0,0015 Prozent. Chemische Produkte mit MCI/MI in Konzentrationen ab 0,0015 Prozent müssen als sensibilisierend gekennzeichnet und entsprechend deklariert werden. Als Bestandteil z. B. in Dispersionsfarben werden MCI und MI in den ersten Wochen eines frischen Wandanstriches in die Raumluft abgegeben und können bei bereits stark sensibilisierten Personen zu allergischen Reaktionen der Haut und Atemwegsbeschwerden führen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Infolge der strengeren Regulierung des MCI/MI-Gemisches wurde von Herstellern zunehmend MI als Einzelstoff eingesetzt. Seit 2006 ist MI auch in kosmetischen Mitteln als Konservierungsmittel in einer maximalen Höchstkonzentration von 0,01 Prozent zugelassen. In den letzten Jahren wird vermehrt über allergische Reaktionen in Kontakt mit MI-haltigen Produkten und in Einzelfällen auch von allergischen Reaktionen und Atemwegsproblemen in frisch gestrichenen Räumen berichtet. Obwohl die allergischen Reaktionen vornehmlich einer Kreuzreaktion nach vorgängiger Sensibilisierung auf MCI zugeschrieben werden, hat MI auch für sich allein eine sensibilisierende Wirkung, welcher der Bundesrat ebenfalls Beachtung schenkt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Sowohl MCI/MI als auch MI werden zurzeit im Rahmen des EU-Review-Programms für Biozidwirkstoffe evaluiert. Dabei werden die gesundheitlichen Risiken der Verwendung dieser Stoffe (u. a. als Konservierungsstoffe in chemischen Produkten eingesetzt) gestützt auf die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse vertieft beurteilt. Die Verwendung als biozider Wirkstoff wird nur dann genehmigt, wenn die Risiken für den Menschen und die Umwelt - allenfalls unter Einbezug spezifischer Beschränkungsmassnahmen - als akzeptabel beurteilt werden. Bei MCI/MI und MI wird insbesondere zu prüfen sein, ob die Anwendungskonzentration von MI unter Berücksichtigung seiner Wirksamkeit weiter abgesenkt werden kann und ob allenfalls weitere Einschränkungen oder Auflagen hinsichtlich der Deklaration MI-haltiger Produkte notwendig sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schweiz ist über das Abkommen mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen bei der Zulassung von Biozidprodukten aktiv in den EU-Review-Prozess eingebunden und hat sich verpflichtet, die daraus abgeleiteten Massnahmen ebenfalls umzusetzen. Die Schweizer Behörden verfolgen die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die toxikologischen Eigenschaften von MI und die Gesamtexposition der Konsumentinnen und Konsumenten aufmerksam und bringen dieses Wissen aktiv in die europäischen Verfahren ein. Im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit wird gegenwärtig an der ETH Zürich eine Verbraucheranalyse bezüglich MCI/MI-haltigen chemischen Produkten und Kosmetika durchgeführt, um die Gesamtexposition von Konsumentinnen und Konsumenten gegenüber MCI/MI im Hinblick auf eine Risikobeurteilung abzuschätzen. Weitere spezifische Abklärungen vonseiten der Schweiz sind gegenwärtig nicht vorgesehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Das zuständige Gremium der EU (Scientific Committee on Consumer Safety) hat als Folge einer erneuten Bewertung der gesundheitlichen Risiken die Verwendung des Gemisches MCI/MI in Produkten, die auf der Haut verbleiben, in der EU ab April 2015 verboten. Die Schweiz wird diese Anpassung in der nächsten Revision des Lebensmittelrechts in der Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (VKos, SR 817.023.31), die noch 2015 abgeschlossen werden soll, übernehmen. Ein ähnliches Verbot ist auch für MI im EU-Recht geplant, aber noch nicht umgesetzt. Nach der Umsetzung in der EU sind auch entsprechende Anpassungen des Schweizer Rechts vorgesehen. Die Verwendungsbeschränkungen von MCI/MI und MI in kosmetischen Mitteln werden dazu beitragen, das Risiko von Kontaktsensibilisierungen auf diese Substanzen weiter zu verringern. Ob allenfalls weiter gehende Risikoreduktionsmassnahmen für MI erforderlich sind, wird Ergebnis der laufenden Wirkstoffbeurteilung im Rahmen des EU-Review-Programms für Biozidwirkstoffe sein. Darüber hinausgehende, kurzfristige Massnahmen sind aus Sicht des Bundesrates nicht erforderlich.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Schon eine ganze Weile sind die Parabene als für den Hormonhaushalt möglicherweise schädlich eingestuft. In der Zwischenzeit wurden sie durch verschiedene andere Substanzen ersetzt. Eine dieser Substanzen ist Methylisothiazolinon, ein hochwirksames Biozid, das als antibakterielles Konservierungsmittel eingesetzt wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Verwendet wird es in verschiedenen Toiletten-, Haushalts- und Industrieprodukten, beispielsweise in Farben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Produkte sollen offenbar gesundheitliche Probleme, im Wesentlichen Hautausschläge durch direkten Kontakt und Atembeschwerden durch das Einatmen, hervorrufen. Erwähnt werden Kontaktekzeme und Atembeschwerden mit Husten und Kurzatmigkeit. Das klassische Beispiel dafür ist ein Raum, der mit Farbe frisch gestrichen wurde, die die schädliche Substanz enthält. Diese bleibt als Gas in der Luft. Bis das Problem entdeckt wird, vergehen Wochen, während denen sich die Mieterinnen und Mieter ziemlich schlecht fühlen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Kann mir der Bundesrat sagen, wie gross dieses Problem in unserem Land seines Wissens ist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Sind allenfalls weitere Abklärungen vorgesehen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Sind Massnahmen vorgesehen, um dieses Problem zu lösen und Methylisothiazolinon aus in der Schweiz verkauften und verwendeten Produkten zu verbannen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Methylisothiazolinon. Ein Problem für das Gesundheitswesen?</value></text></texts><title>Methylisothiazolinon. Ein Problem für das Gesundheitswesen?</title></affair>