{"id":20153432,"updated":"2023-07-28T06:13:33Z","additionalIndexing":"24;55","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2713,"gender":"m","id":3910,"name":"von Siebenthal Erich","officialDenomination":"von Siebenthal"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-05-06T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4918"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-09-25T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-08-12T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1430863200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1443132000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2713,"gender":"m","id":3910,"name":"von Siebenthal Erich","officialDenomination":"von Siebenthal"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"15.3432","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Eine Zielsetzung des Bundesgesetzes über den Wald (Art. 27 Abs. 2 WaG; SR 921.0) und des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel (Art. 3 Abs. 1 JSG; SR 922.0) besteht darin, den Wald zu erhalten und insbesondere seine natürliche Verjüngung mit standortgerechten Baumarten zu sichern. Dazu ist der Wildbestand von den Kantonen dahingehend zu regeln, dass eine natürliche Verjüngung mit standortgerechten Baumarten auch ohne Schutzmassnahmen gegen den Verbiss durch Wildhuftiere möglich ist. Der Bund hat den Vollzug des Waldgesetzes zu beaufsichtigen (Art. 49 WaG).<\/p><p>Im Rahmen dieser gesetzlichen Bestimmungen hat das Bundesamt für Umwelt im Jahre 2010 die Vollzugshilfe \"Wald und Wild\" erarbeitet. Diese definiert Grundsätze für das integrale Management von Reh, Gämse und Hirsch und ihrem Lebensraum sowie die Vorgehensweise bei Problemen. Auf der Grundlage dieser Vollzugshilfe werden im Bedarfsfall unter der Federführung der kantonalen Forstämter sogenannte Wald-Wild-Konzepte erarbeitet. Diese zeigen konkret auf, wie in von Wald-Wild-Konflikten stark betroffenen Gebieten Lösungen umgesetzt werden sollen. Die Erarbeitung und Umsetzung von Wald-Wild-Konzepten wird in der Regel über das NFA-Programm Waldwirtschaft, in Spezialfällen über das NFA-Programm Schutzwald mitfinanziert. In diesen Fällen erfolgt von Bundesseite her eine Erfolgskontrolle (Stichprobenkontrollen, Überprüfung der Wald-Wild-Konzepte).<\/p><p>1. Der Bund besitzt eine Übersicht über die erstellten Wald-Wild-Konzepte in der Schweiz. Es ist jedoch Sache der Kantone, die Entwicklung der Wildschäden in den Kantonen zu dokumentieren.<\/p><p>2. Anlässlich der Neuverhandlungen der NFA-Programmvereinbarungen - insbesondere aber auch im Rahmen der regelmässigen Controllingbesuche in den Kantonen - wird die Erarbeitung und Umsetzung der Wald-Wild-Konzepte überprüft. Dabei ist die Vollzugshilfe als Beurteilungsgrundlage massgebend. Bei sich abzeichnender Nichterfüllung von Wald-Wild-Konzepten finden zusätzlich vertiefte Gespräche mit den Beteiligten von Bund und Kanton statt. Bei Bedarf werden Massnahmen in diesem Bereich vereinbart.<\/p><p>3. Werden die vereinbarten Ziele dennoch nicht erreicht, können die Fördermittel des Bundes im Bereich Schutzwaldpflege und Jungwaldpflege in den Problemgebieten beschränkt oder gestrichen werden. Diese Massnahme kam bereits zur Anwendung; sie hat finanzielle Auswirkungen in erster Linie auf die Kantone und in zweiter Linie auf die Waldeigentümer.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bund verhandelt aktuell die nächste NFA-Periode mit den Kantonen bezüglich Waldleistungen. In der Beantwortung des Postulates 13.4203 hat er u. a. folgende Antwort gegeben: \"Die Einhaltung dieser Vollzugshilfe ist eine Bedingung, damit die Kantone Fördermittel des Bundes im Bereich der Schutzwaldpflege und der Jungwaldpflege beanspruchen können ...\"<\/p><p>Der Bundesrat wird gebeten, auf folgende Fragen Antwort zu geben:<\/p><p>1. Hat der Bund in der Zwischenzeit eine Übersicht über die Entwicklung der Wildschäden in den Kantonen?<\/p><p>2. Überprüft der Bund bei den Verhandlungen mit den Kantonen die Erfüllung der Vollzugshilfe Wald-Wild und trifft die nötigen Massnahmen?<\/p><p>3. Wenn ja, gibt es Kantone, bei denen dies Auswirkungen hat?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Wie nimmt der Bundesrat in den NFA-Verhandlungen mit den Kantonen seine Verantwortung bezüglich Wildschäden wahr?"}],"title":"Wie nimmt der Bundesrat in den NFA-Verhandlungen mit den Kantonen seine Verantwortung bezüglich Wildschäden wahr?"}