﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20153489</id><updated>2023-07-28T06:16:53Z</updated><additionalIndexing>55;10</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2688</code><gender>m</gender><id>3885</id><name>Grin Jean-Pierre</name><officialDenomination>Grin</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-05-06T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4918</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-09-25T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-06-19T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-05-06T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-09-25T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2688</code><gender>m</gender><id>3885</id><name>Grin Jean-Pierre</name><officialDenomination>Grin</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.3489</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Milchproduzenten und -produzentinnen sind einem starken Preisdruck ausgesetzt. Insbesondere aufgrund des neuen rechtlichen Rahmens, des Käsefreihandels mit der EU seit 2007, der Abschaffung der Milchkontingentierung 2009 ohne Ersatz in Bezug auf die Mengensteuerung und aufgrund des immer ungünstigeren Eurokurses verharrt das Arbeitseinkommen der Milchproduzenten auf sehr tiefem Niveau. Aus diesem Grund stellen jährlich 3 bis 4 Prozent der Milchviehbetriebe ihre Produktion ein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Allgemeinverbindlicherklärung der Bestimmungen der BO Milch über die Milchkaufverträge und die Unterteilung der Milchmenge in die Segmente A, B und C, die der Bundesrat auf den 1. Juli 2013 beschlossen hatte, haben es nicht erlaubt, die Wertschöpfung zu bewahren oder auszubauen, geschweige denn einen akzeptablen Preis pro Kilogramm Verkehrsmilch beizubehalten. Die Milchproduktion ist zudem von 3,05 Millionen Tonnen im Jahr 1999 auf 3,51 Millionen Tonnen im Jahr 2014 angewachsen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Folgende Massnahmen ermöglichen die Sicherung eines höheren Preises für die Schweizer Milch: der Grenzschutz der "weissen Linie", das "Schoggi-Gesetz", die Zulage für verkäste Milch und die Zulage für Fütterung ohne Silage und auch die Gründung der Lactofama, die im letzten Frühling einen unnötigen Druck auf die Milch des A-Segments verhindert hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird vermutlich die Bestimmungen der BO Milch über die Milchkaufverträge und die Segmentierung des Milchmarktes für eine zweite Periode allgemeinverbindlich erklären und diese Allgemeinverbindlicherklärung auf den 1. Januar 2016 in Kraft setzen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Branchenorganisation Milch (BO Milch) hat 2012 für ihre Mitglieder einen Standardvertrag für den Milchkauf und das Reglement zur Segmentierung des Milchmarkts beschlossen. Der Bundesrat hat diese beiden Selbsthilfemassnahmen unterstützt, indem er sie bis am 30. Juni 2015 auch für die Nichtmitglieder der BO Milch verbindlich erklärt hat. Die Nichtmitglieder der BO Milch sind somit verpflichtet, für den Milchkauf und -verkauf schriftliche Milchkaufverträge abzuschliessen. Die Milchkaufverträge müssen eine Vereinbarung über Milchmenge und Milchpreise enthalten, und die Milchmenge ist nach ihrem Verwendungszweck in die Segmente A, B und C zu unterteilen. Die Milchhändler und Milchverwerter müssen monatlich die je Segment eingekauften und verkauften Mengen melden. Nach Abschluss eines Jahres wird überprüft, ob die im B- und C-Segment eingekauften Milchmengen mit den im B- und C-Segment verkauften Milchmengen respektive den hergestellten und exportierten Milchprodukten übereinstimmen. Auf den Milchgeldabrechnungen an die Produzenten müssen die Anteile der Milch im A-, B- und C-Segment und der Milchpreis je Segment ausgewiesen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Hauptursache für die seit Herbst 2014 sinkenden Milchpreise in der Schweiz sind die hohen Milcheinlieferungen und die international tieferen Preise für Milchprodukte. Die Aufhebung des Euromindestkurses am 15. Januar 2015 hat den Druck auf die Milchpreise noch verstärkt. Die Segmentierung nach dem System der BO Milch kann die bestehenden Probleme mit den international tieferen Milchpreisen und den Schwierigkeiten auf den Absatzmärkten durch die Frankenstärke nicht lösen. Sie kann aber helfen, dass der Preisdruck für einzelne Segmente nicht dazu verwendet wird, bei Produkten, wo es nicht notwendig ist, die Preise zu senken. Die aufwendigen Kontrollen der BO Milch sorgen dafür, dass die als B- und C-Milch gehandelte Milch nur für die dafür bestimmten Produkte und Märkte verwendet und die Segmentierung auf den Milchgeldabrechnungen zunehmend ausgewiesen wird. Der Standardvertrag und das Segmentierungssystem der BO Milch leisten somit aus Sicht des Bundesrates einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der vertraglichen Beziehungen und der Transparenz bei der Milchpreisgestaltung und zur Verbesserung der Wertschöpfung im Schweizer Milchmarkt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit dem Postulat 15.3380, "Perspektiven im Milchmarkt", bittet zudem die WAK-N den Bundesrat, in einem Bericht u. a. die Umsetzung und Wirkung der von der Branche beschlossenen und vom Bundesrat auf die Nichtmitglieder ausgedehnten Selbsthilfemassnahmen zu beurteilen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Nach Artikel 37 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) ist die Ausarbeitung eines Standardvertrags für den Kauf und Verkauf von Rohmilch Sache der Branchenorganisationen des Milchsektors. Der Bundesrat kann den Standardvertrag auf Begehren einer Branchenorganisation allgemeinverbindlich erklären. In der Botschaft des Bundesrates zur Agrarpolitik 2014-2017 (BBl 2012 2075, S. 2175f.) ist zu Artikel 37 festgehalten, dass im Standardvertrag keine erheblichen Beeinträchtigungen des Wettbewerbs enthalten sein dürfen. Die Vertragsverhandlungen sollen Sache der betroffenen Partner bleiben, die die Mengen und Preise frei verhandeln und im Vertrag festlegen können. Die Festlegung der Mengen je Segment auf Stufe Einzelproduzent durch eine Branchenorganisation würde eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs darstellen. Eine solche Bestimmung könnte deshalb aus Sicht des Bundesrates nicht allgemeinverbindlich erklärt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die BO Milch hat an ihrer Delegiertenversammlung vom 28. April 2015 beschlossen, dem Bundesrat ein Gesuch nach Artikel 37 des Landwirtschaftsgesetzes um Allgemeinverbindlicherklärung ihres Standardvertrages und des Reglements zur Segmentierung des Milchmarkts ab 1. Januar 2016 zu stellen. Der von der BO Milch beschlossene Standardvertrag macht keine Vorgaben zu den Mengen je Segment auf Stufe Einzelproduzent. Der Bundesrat wird zu einem späteren Zeitpunkt über das Begehren der BO Milch entscheiden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Segmentierung des Milchmarkts die erwartete Wirkung entfaltet hat?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Angesichts der gegenwärtig schwierigen Situation für die Milchproduzenten und zur besseren Steuerung der Milchmengen wäre es sinnvoll, wenn in den Kaufverträgen die zu produzierende Menge festgelegt würde; so könnte das folgende Jahr geplant werden. Wäre es möglich, bei der anstehenden Allgemeinverbindlicherklärung der Bestimmungen der Branchenorganisation Milch (BO Milch) über die Milchkaufverträge und die Segmentierung des Milchmarkts vorzusehen, dass für jedes Segment die zu produzierenden Mengen obligatorisch festgelegt werden müssen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Milchmarkt. Ist die Segmentierung in ihrer heutigen Form noch gerechtfertigt?</value></text></texts><title>Milchmarkt. Ist die Segmentierung in ihrer heutigen Form noch gerechtfertigt?</title></affair>