﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20153508</id><updated>2023-07-28T05:44:02Z</updated><additionalIndexing>48</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2763</code><gender>m</gender><id>4061</id><name>Hardegger Thomas</name><officialDenomination>Hardegger</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-06-01T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4919</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-09-25T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-08-12T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-06-01T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-09-25T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2583</code><gender>f</gender><id>1131</id><name>Allemann Evi</name><officialDenomination>Allemann</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2760</code><gender>m</gender><id>4049</id><name>Aebischer Matthias</name><officialDenomination>Aebischer Matthias</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2771</code><gender>m</gender><id>4063</id><name>Müller-Altermatt Stefan</name><officialDenomination>Müller-Altermatt</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2786</code><gender>m</gender><id>4083</id><name>Grossen Jürg</name><officialDenomination>Grossen Jürg</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3028</code><gender>f</gender><id>4123</id><name>Schneider Schüttel Ursula</name><officialDenomination>Schneider Schüttel</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3032</code><gender>f</gender><id>4128</id><name>Trede Aline</name><officialDenomination>Trede</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2763</code><gender>m</gender><id>4061</id><name>Hardegger Thomas</name><officialDenomination>Hardegger</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.3508</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Aufgrund der beschränkten Raumverhältnisse sind in der Praxis Mischverkehrsflächen unumgänglich. Auf diesen Mischverkehrsflächen ist die in Artikel 26 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SR 741.01) festgehaltene Grundregel der gegenseitigen Rücksichtnahme, insbesondere auf die schwächeren Verkehrsteilnehmenden, besonders wichtig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Grundsätzlich können auf Verkehrsflächen für den Fussverkehr Fahrzeuge wie folgt zugelassen werden:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Das Signal "Fussweg" mit Zusatztafel "Radfahrer gestattet" erlaubt die Benutzung mit Fahrrädern, Leichtmotorfahrrädern wie langsamen E-Bikes (bis 25 Stundenkilometer) sowie seit dem 1. Juni 2015 mit Elektro-Stehrollern (bis 20 Stundenkilometer, siehe dazu auch Motion 12.3979, "Verkehrserleichterungen für elektrische Mobilitätshilfen").&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Das Signal "Gemeinsamer Rad- und Fussweg" oder "Rad- und Fussweg mit getrennten Verkehrsflächen" gestattet die Benutzung mit Fahrrädern, Motorfahrrädern inklusive schneller E-Bikes (bis 45 Stundenkilometer) sowie seit dem 1. Juni 2015 Elektro-Rikschas mit einer Breite bis 1 Meter (bis 25 Stundenkilometer).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vor diesem Hintergrund können die Fragen wie folgt beantwortet werden:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Verletzungswahrscheinlichkeit von Fussgängern bei einer Kollision mit einem langsamen E-Bike oder einem Elektro-Stehroller ist nicht wesentlich grösser als bei einer Kollision mit einem Fahrrad. Die Verletzungswahrscheinlichkeit bei einer Kollision mit schnellen E-Bikes und Elektro-Rikschas ist dagegen höher einzuschätzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Umsetzung des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1985 über Fuss- und Wanderwege (SR 704) obliegt den kantonalen Behörden. Dazu gehört insbesondere auch die Beurteilung, ob mit der Zulassung von Fahrzeugen die möglichst gefahrlose Begehung eines Fusswegs noch sichergestellt ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die periodische Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung von Verkehrsanordnungen ist eine Daueraufgabe der Vollzugsbehörden, unabhängig davon, ob neue Regelungen eingeführt wurden oder nicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Vollzugsbehörden haben bereits heute die Möglichkeit, auf gemeinsamen Flächen für den Fuss- und Radverkehr schnelle E-Bikes und Elektro-Stehroller auszuschliessen. Eine weiter gehende Differenzierung in dem Sinn, dass auf den Radfahrern zugänglichen Flächen auch langsame E-Bikes und Elektro-Stehroller ausgeschlossen werden können, ist angesichts des vergleichbaren Gefährdungspotenzials nicht angezeigt (s. Ziff. 1).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Bundesrat lehnt die Forderung ab. Die heutige Regelung, wonach auf Mischverkehrsflächen die Fahrzeugführer auf Fussgänger Rücksicht zu nehmen und, wo die Sicherheit es erfordert, diese zu warnen sowie nötigenfalls anzuhalten haben, ist ausreichend und angemessen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Mit Zusatztafeln zu Signalen (Signale 2.59.3, 2.61, 2.01) kann die Zulassung von Velos auf Flächen, die für die Zufussgehenden vorgesehen sind, ausnahmsweise bewilligt werden. Kantone und Gemeinden machen von dieser Möglichkeit häufig Gebrauch. Heute sind auch stärker motorisierte Elektrovelos erlaubt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit der am 15. April 2015 vom Bundesrat beschlossenen Zulassung von Segways und rikschaartigen Fahrzeugen überall dort, wo Fahrräder zugelassen sind, haben sich die Verhältnisse erneut verändert. Damit haben sich die Geschwindigkeit und das Gewicht der auf Fussgängerflächen verkehrenden Fahrzeuge deutlich erhöht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der Zulassung von Fahrrädern auf Flächen, die dem Fussverkehr gewidmet sind, ist einzig von deren Gefährdungspotenzial ausgegangen worden. Zudem haben auf vielen Mischflächen sowohl der Fahrrad- wie der Fussverkehr stark zugenommen. Auch stark motorisierte Elektrovelos verkehren auf diesen Flächen, obwohl sie nicht zugelassen wären. Von blossem Auge kann kaum zwischen leicht motorisierten Fahrrädern und stark motorisierten Fahrrädern unterschieden werden (z. B. wenn kein Kontrollschild angebracht ist), desgleichen kann kaum unterschieden werden, ob das stark motorisierte Fahrrad mit ein- oder ausgeschaltetem Motor unterwegs ist. Heute würde die Zulassung der Velos auf vielen Flächen wohl verwehrt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie beurteilt der Bundesrat die unterschiedliche Gefährdung der Verkehrsteilnehmenden für Zufussgehende, Radfahrende, Elektrovelofahrende, Segway-Piloten sowie Lenkende und Mitfahrende rikschaartiger Fahrzeuge?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Gemäss Fuss- und Wanderweggesetz müssen Fusswege frei und möglichst gefahrlos begangen werden. Wie beurteilt der Bundesrat die Freigabe dieser Flächen für mit Elektromotor unterstützte Fahrzeugarten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Müssten nicht alle unter "alten" Bedingungen bewilligten Fahrradzulassungen auf Flächen, die dem Fussverkehr gewidmet sind, grundsätzlich überprüft werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Müssten angesichts der kaum kontrollierbaren Elektrofahrräder nicht grundsätzlich Fahrräder mit Motorunterstützung von Flächen, die dem Fussverkehr gewidmet sind, verbannt werden? Sollte den Signalisationsbehörden ermöglicht werden, gewisse Flächen für mit Elektromotor unterstützte Fahrzeuge zu sperren?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie stellt sich der Bundesrat zur Forderung, eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 15 Stundenkilometern für alle Fahrzeuge anzuordnen, die dank Zusatztafel auf Flächen für Fussverkehr verkehren dürfen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Überprüfung von bewilligten Velozulassungen auf dem Fussverkehr gewidmeten Flächen</value></text></texts><title>Überprüfung von bewilligten Velozulassungen auf dem Fussverkehr gewidmeten Flächen</title></affair>